Kindesrückführung: Es darf nicht verwundern, wenn der Elternteil, der die gegenwärtige Aufsicht über das Kind ausübt und – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr mit dem anderen Elternteil kommuniziert, einem besonderen Verdacht ausgesetzt ist und sich dann das Elternteil ggf. entschließt, die Lage durch eine renommierte Detektei – spezialisiert auf Fälle Internationaler Kindesentführung – überprüfen zu lassen.
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Überprüfung auf unmittelbare Gefahrensituationen
Tritt dieser Fall ein, ist es dringlich geboten, den Kontakt wiederherzustellen. Dabei geht es in erster Linie um die Überprüfung auf unmittelbare Gefahrensituationen für das Kind, also die Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen für das Kindeswohl.
Detektei: Überall auf der Welt einsatzfähig
In diesem Fall ermittelt Detektiv SYSTEM Detektei ® – überall auf der Welt einsatzfähig – hochdiskret und im Geheimen, um den Kontakt zu Kind und gegnerischem Elternteil wiederherzustellen. Stellt sich im Verlauf der Recherche heraus, dass eine Kindesentführung vorliegt, werden weiterführende detektivische Maßnahmen eingeleitet. Die Szenarien zur Vollstreckung der Kindesrückführung weichen immer voneinander ab.
Abwägung im Rahmen der Einzelfallbetrachtung
Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung wägt Detektiv SYSTEM Detektei ® die detektivische Vorgehensweise mit dem Rechtsanwalt der Auftrag gebenden Partei ab. Das Gros dieser Sorgerechts- und Kindesentführungsgerichtsverfahren soll – meist gegen den Willen des Elternteils dass das Kind vorenthält – mit der Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts erfolgen.
Detektei bearbeitet Fälle Internationaler Kindesentführung
Das durch ein Elternteil veranlasste Verbringen des Kindes ins Ausland ohne Zustimmung des anderen aufenthaltsbestimmungsrechtsberechtigten Elternteils ist ein schwerer Verstoß gegen das Sorgerecht. Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hat im Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ), im multilateralen Abkommen der Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25.10.1980 also, mit den Vertragsstaaten die Regeln zur Lösung dieser Art Kindschaftskonflikte nach Internationalem Recht geregelt. Zunächst wird i.d.R. der Rechtsbeistand der betroffenen Partei die Ausstellung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach Artikel 15 des HKÜ erwirken.
Detektiv SYSTEM Detektei ® kommt ins Spiel
Wird das entführte Kind in einem Nicht-HKÜ-Land festgehalten, macht dieser Umstand alles noch einmal um einiges komplexer. Sind das Elternteil und dessen Rechtsbeistand in Eigenregie nicht erfolgreich mit der Durchsetzung der gerichtlich angeordneten Herausgabeverpflichtung, kommt Detektiv SYSTEM Detektei ® ins Spiel.
Einsatzeile ist geboten
Einsatzeile ist geboten, wenn glaubhaft dargelegte Hinweise vorliegen, dass der rechtswidrige Aufenthalt des Kindes oder der Kinder unter erheblich kindeswohlwidrigen Verhältnissen erfolgt (siehe OLG Saarbrücken, 10.07.2017 – 6 UF 98/15). Es leuchtet ein, dass dann eine möglichst schnelle Rückführung angestrebt wird. Dennoch bedürfen detektivische Operationen im weltweiten Ausland zur Vollstreckung der Rückführungsentscheidung immer einer besonderen und umsichtigen Einsatzplanung im Detektivbüro.
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Herausgabevollstreckung nach internationalen Festlegungen
Die detektiv-taktischen Verfahren nach denen Detektiv SYSTEM Detektei ® im Rahmen der Kindesrückführung operiert entsprechen internationalen Festlegungen gemäß Haager Kindesentführungsübereinkommen. Ist das Elternteil, dass das Kind bzw. die Kinder widerrechtlich ins Ausland verbracht hat mit ihnen abgetaucht, wird Detektiv SYSTEM Detektei ® in mehreren taktischen Schritten die Situation von zuverlässigen Erfüllungsgehilfen vor Ort überprüfen lassen.
Maßnahme wird mit behördlichen Stellen im Einsatzland abgestimmt
Eine derartige Maßnahme wird unter Umständen mit behördlichen Stellen im Einsatzland abgestimmt. Angesichts der Tatsache, dass Hauptbestandteil der Legitimation zum Ermitteln der zuvor gerichtlich ergangene Titel der Herausgabevollstreckung ist, wird Detektiv SYSTEM Detektei ® die behördenseitige Hilfe bei der Umsetzung voll ausschöpfen.
Partner-Detekteien im Einsatzland unterstützen die Ermittler
Ist der Aufenthaltsort des Elternteils mit den Kindern noch ungeklärt, interessiert die Detektive im Rückführungsfall besonders: Wo haben die Zielpersonen Spuren hinterlassen? Hierfür wird – wenn möglich – die Mitwirkung behördlicher Kräfte im Ausland gern in Anspruch genommen. Den Kontakt, beispielsweise zu Polizeidienststellen im Operationsgebiet, stellen nicht selten Partner-Detektive der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH in den Einsatzländern her.
Gemischte Zusammenstellung der Ermittler-Crew
Die gemischte Zusammenstellung der Ermittler-Crew, bestehend aus deutschen Privatdetektiven und Partner-Detekteien im Einsatzland, gilt als voller Erfolg. Eine solche Connection erzeugt enormes Recherchepotenzial und stellt i.d.R. die Speerspitze bei der Ortung der Zielpersonen im Verlauf der Herausgabevollstreckung dar.
Kindesrückführung zu Land, auf dem Wasser- und auf dem Luftweg
Das sich ein privatgewerblicher Ermittlungsdienstleister der Lösung des Kindschaftskonflikts im europäischen, asiatischen, afrikanischen, amerikanischen oder ozeanischen Staat annimmt, kommt den behördlichen Stellen dort in der Regel natürlich sehr gelegen. Eine lästige Aufgabe weniger. Sind diese von der Gegenseite nicht üppig geschmiert, kommen aus Richtung der staatlichen Organe im Einsatzland meist wertvolle Unterstützungsleistungen für das deutsche Detektivbüro.
Privatermittler sind im weltweiten Ausland meist lizensierte Berufsdetektive
Zumal Privatdetektive im Rest der Welt einen wesentlich besseren Stand genießen, als dies in Deutschland der Fall ist. Privatermittler sind im weltweiten Ausland meist lizensierte Berufsdetektive, denen beispielsweise auch die Bearbeitung hoheitlicher Aufgaben übertragen werden. Das macht den Unterschied. Nicht selten begegnen die Privatdetektive der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH im Auslandsauftrag ihrem behördlichen Pendant auf Augenhöhe.
Detektiv-Einsatz: Oberste Prämisse hat das Kindeswohl
Die Auftragsbearbeitung des Detektei-Mandats „Illegaler Kindesentzug“ ist mit einem gewaltigen Vertrauensvorschuss verbunden. Oberste Prämisse hat das Kindeswohl, die volle Gewährleistung der Unversehrtheit der Kinder also im Verlauf des Rückführungsfalls bis zum Eintreffen am gemäß gewonnenen Sorgerechtsverfahren festgelegten Ort.
Rekognoszierung der Lage am ermittelten Aufenthaltsort
Nach den verdeckten Patrouilleneinsätzen zur Rekognoszierung der Lage am ermittelten Aufenthaltsort der Zielpersonen, gehen die Rückführungsmaßnahmen in die heiße Phase. Ist ein sicherer Zugriff auf das Kind bzw. die Kinder herausgearbeitet, läuft die zuvor generalstabsmäßig geplante Rückführungskette an. Zu Land, auf dem Wasser- und auf dem Luftweg sowie aus taktischen Gründen auch in Kombination dieser Varianten, erfolgt die sicherere Kindesrückführung nach Deutschland, in die Schweiz, nach Österreich oder zum einem zuvor mit dem Auftrag gebenden Elternteil ausgemachten Ort.
Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!
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E-Mail: post@detektei-system.de
DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH ist mit einem Team aus fest angestellten und externen freien Ermittlern bundesweit und im weltweiten Ausland im Einsatz. Hauptniederlassungsort ist Frankfurt am Main. Gegenwärtig ist die Detektei außerdem mit Zweigstellen in Hamburg, Norderstedt, Laatzen (Region Hannover), Leipzig und Magdeburg überregional aufgestellt.