Private Detekteien arbeiten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit der Erhebung datenverwertbarer Beweise und Erkenntnisse zu. Grundlage dafür, dass eine Detektei zum Projektpartner wird, ist ein hinreichender Anfangsverdacht. Der Verdachtsfall sollte auf tatsächlichen Anhaltspunkten basieren.
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Strategie der detektivischen Beweissicherungsmaßnahme
Bewertet ein involvierter Jurist (Rechtsanwalt, Rechtsabteilung) vorliegende Indizien als konkreten Tatverdacht, nämlich Handlungen der Tatverdächtigen zum erheblichen Nachteil des betroffenen Rechtssubjekts (natürliche Person oder juristische Person), wird nicht selten eine Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei zum Part der „Fachgruppe Beweiserhebung“. Die Strategie der detektivischen Beweissicherungsmaßnahme hat sich nach Recht und Gesetz zu richten.
Personenbeschattungen sind komplexe Angelegenheiten
Es sind immer schlimme Zeiten, wenn ein Bösewicht danach trachtet, seinem Opfer zu schaden. Sind nach professioneller Abwägung berechtigter Interessen Voraussetzungen erfüllt, Zielpersonen zum Beobachtungsobjekt zu machen, raten Experten die erforderliche Observation erfahrenen Profis zu übertragen. Personenbeschattungen sind in der Tat komplexe Angelegenheiten. Die Arbeit ist besonders fordernd und verlangt Disziplin sowie Routine ab.
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Abstimmung der Projektbeteiligten Juristen und Detektive
Sind wegen einem Verdachtsfall Privatermittlungen oder Wirtschaftsermittlungen eingeleitet worden und Kontaktpersonen sowie Hinweisgeber bereits detektivisch abgeschöpft, kann der nächste Schritt die Personenüberwachung sein. Rechtliche Voraussetzungen hierfür sind – wie oben bereits beschrieben – sehr genau zu prüfen. Eine Abstimmung der Projektbeteiligten Juristen und Detektive ist essentiell, um sich in die Sondermaßnahme „Personenobservation“ ziel- und lösungsorientiert einzufinden.
Saubere Beobachtungs- und Ermittlungsarbeit
Mitunter stellen Detektei-Auftraggeber Erwartungen, die sich nicht immer im geltenden Rechtsrahmen erfüllen lassen. Saubere Beobachtungs- und Ermittlungsarbeit ist aber die Grundvoraussetzung dafür, dass das von einer Detektei erhobene Material an Privatdaten und festgestellten Handlungen der kontrollierten Zielperson/-en einer Datenverwertung bei Gericht vorgelegt werden kann – und eine Würdigung als Beweismittel erhält.
Aus dem Verdachtsfall wird der konkrete Beweisfall
Wenden sich betroffene Firmen oder Privatbürger wegen eines Verdachtsfalls an ein Detektivbüro, erwarten sie mobile Einsatzbereitschaft und Vertrautheit mit den regionalen Besonderheiten im „theater of operations“ – wie der gediente Militär zu sagen pflegt. Um den Anforderungen der Kunden nach mehr Flexibilität bei Klärung der Verdachtsfälle nachzukommen, bindet DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beispielsweise auch externe Projektpartner in die Abläufe ein. Wichtig auch: Oft reichen wenige beweisfähige Erkenntnisse, damit bei gezielter Datenminimierung, dennoch aus dem Verdachtsfall der konkrete Beweisfall herausgearbeitet wird.
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