Klärung der Beweisfrage: Detektei Ermittlungsarbeitsbereiche

Ermittlungspersonen privater Detekteien haben in den zurückliegenden Jahrzehnten deutsche, europäische und internationale Wahrheitsfindungssphären wesentlich mitgeprägt. Privatdetektive ergänzen in wohl nicht wenigen Fällen die Beweiserhebung von Amts wegen, indem sie sauber und beweiserhebungsrechtskonform Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Beweisaufnahmeverfahren beisteuern. Privatdetektivisches Beweismaterial trägt nicht selten maßgeblich zur Klärung der Beweisfrage bei.

Lösungen – das ist ihr Ding. Private Ermittlerinnen und Ermittler geben Antworten auf Beweisfragen.

Beweise sammeln: Kerntätigkeit privater Detektive. Treff mit einem Zeugen, der sachdienlich aussagt
Auftrag an die Detektei: Klärung der Beweisfrage. Privatermittler realisiert zu diesem Zweck den Treff mit einer vertrauenswürdigen Auskunftsperson. (Beispielfoto)

Deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse

Beauftragt mit der Beantwortung von Beweisfragen, sehen sich Privatermittlungsdienste in vielerlei Hinsicht mit immer wieder neuen Herausforderungen konfrontiert. In den Ermittlungsarbeitsbereichen Betriebskriminalität, Strafverfolgung Wirtschaftskriminalität und bspw. Strafrechtssachen in bürgerlichen Milieus, gibt es eine deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bedient sich beispielsweise die betriebliche Justiz bei der Klärung der Beweisfrage zu Normverstößen auch privater Wirtschaftsdetekteidienste.

Einsatz sachkundigen Detektivpersonals

Wirtschaftsdetektei-Ermittler sind für die Bearbeitung (anlassbegründet) geheimer innerbetrieblicher Lösungen prädestiniert. Die damit einhergehende Datenerhebung und Datenverarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Einsatz sachkundigen Detektivpersonals bei der Beweisfrageklärung ist deshalb ein Muss. Professionelle private Untersuchungsdienste stimmen ihr Vorgehen gegenüber Behörden außerdem eng ab. Strikte Befugnisabgrenzung zwischen privaten und staatlichen Kriminalisten hat oberste Prämisse.

Privatdetektive unterstützen staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen bei der Klärung von Beweisfragen
Passioniert und routiniert gehen etablierte Privatdetektive an die Klärung der Beweisfrage. Beweiserhebungsvarianten privater Ermittler sind bspw. geheime Beobachtungen und Ermittlungen. (Beispielfoto)

In die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive

Aber auch die klassische Strafrechtssache im bürgerlichen Milieu kann schnell ein Eigenleben entwickeln. Für in die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive ist es eher der Normalfall, mit jedem Neuauftrag immer wieder auch neues Terrain der Kriminologie zu betreten. Traditionell wirken bei Private Investigation Services und Private Detective Agencies in aller Welt – und zum Teil auch in deutschen Detektivbüros – ehemalige Kriminalisten, die zuvor Dienst bei staatlichen Organen (Polizei, Militärpolizei, Nachrichten- und Geheimdienst) verrichteten. Sie wissen sehr genau, wo die rote Linie verläuft und wann der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzureichen ist.

Konstellation Nachforschungsfirma – Strafverfolgungsbehörde

Tritt die Konstellation Nachforschungsfirma ⇔ Strafverfolgungsbehörde ein, dann besteht immer auch die Option, für die Klärung der strafrechtlich relevanten Beweisfrage eine temporäre strategische Verbindung einzugehen. Vorteil: Privatermittlungsfirmen bieten die notwendige Flexibilität und verfügen über personelle Kontingente erfahrener Observierungsspezialisten und Rechercheexperten. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Gute zielführende Konzepte liegen schnell vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden, denn beim Ermitteln geht es nicht immer nur geradeaus. Vernetzung ist außerdem ihre große Stärke. Unterstützung, auf die eine Ermittlungsbehörde – wenn‘s passt – gern zurückgreift.

Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten

Grundvoraussetzung dafür, dass Beweise auch Beweiswert haben und einer Beweisverwertungszulassung standhalten, ist die rechts- und gesetzeskonforme Dokumentation der Geschehensabläufe klärungsbedürftiger Tatsachen sowie das Beweisen entscheidungserheblicher Tatsachenbehauptungen. Selbiges haben Privatdetektive und behördliche Kriminalisten auch beim Indizienbeweis zu berücksichtigen. Indiztatsachen müssen im Prozess voll bewiesen sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten sauber, sondern nämlich über eine rechtswidrige Erhebung zusammengetragen wurden, dann werden diese mit einem richterlichen Beweisverwertungsverbot belegt und können nicht zur Klärung der Beweisfrage beitragen.

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