Industriespionageabwehr und Detektei
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Es wird vom doppelten Dunkelfeld gesprochen
Wirtschaftsdetektive: Aufklärung und Abwehr Industriespionage
Wirtschaftsdetektei: Der Begriff der Industriespionage trifft nicht immer den Kern der Sache. Beispielsweise ist das Ausspionieren der Konkurrenz demnach auch in Bereichen ein Thema, das mit der industriellen Produktion nicht unmittelbar im Zusammenhang steht. Gezielt verdeckte Informationsabschöpfung betrifft den Handel ebenso wie bspw. Dienstleistungssektoren. Wird diese Straftat dann endgültig vollzogen, also Betriebsgeheimnisse an unbefugte Dritte weitergereicht, machen sich die hierfür angeworbenen Agenten gemäß §17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verrat des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses) strafbar.
Delikt wird als Konkurrenzausspähung bezeichnet
Staatliche Organe in der BR Deutschland (Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzbehörden) bezeichnen dieses Delikt denn auch als Konkurrenzausspähung. Demnach definiert sich die Wirtschaftsspionage als staatlich gelenkte oder gestützte – von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Personenausforschungen sowie Ausforschung von Unternehmen, Konzernen, Betrieben, Hochschuleinrichtungen oder bspw. Forschungsinstituten. (Beispiel: In Bremen ist ein pakistanischer IT-Ingenieur [Umar R.] verhaftet worden. Er soll sich Kenntnisse zum Absturz von Drohnen erworben haben.)
Wirtschaftsspionage bereits im Vorfeld aufklären > Wirtschaftsdetektei einschalten
Sensibilisierungsmaßnahmen sollen und können den Wirtschaftsschutz in der deutschen Industrie stärken. Kooperationsgrundlagen mit Sicherheitsbehörden, ergänzend mit Sicherheitsdienstleistern wie Wirtschaftsdetekteien, unter Beachtung klarer Zuständigkeiten, scheinen geeignet, in diesen Wirtschaftsschutzbelangen wirkungsvolle Abwehreffekte zu erzielen. Strategische Beratungskontakte bei Belangen des Informationsschutzes sollten nicht erst nach eintreten eines Sicherheitsvorfalls in Anspruch genommen werden.
Wesentliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen
Diese Maßnahmen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die für sie und ihren wirtschaftlichen Erfolg wesentlichen Informationen (das Kern-Know-how) vor dem unbefugten Zugriff zu schützen. Eine baden-württembergische Studie, die unter forschungsintensiven Unternehmen durchgeführt wurde, zeigte auf, dass siebzig Prozent aller unbefugten Informationstransfers von den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht worden waren.
Personalüberwachung, Mitarbeiterüberprüfung und Sicherheitsüberprüfung durch die spezialisierte Detektei
Demgegenüber sollen 6 – 10 Prozent aller Informationsverluste in der deutschen Wirtschaft auf nachrichtendienstliche Aktivitäten zurückzuführen sein. Wird eine etwaige Ausspähung im Betrieb oder der Forschungseinrichtung registriert, wird von behördlicher Seite den Betroffenen nicht zugemutet, als erste Ermittlungen anzustellen. Selbstverständlich haben Unternehmen und Institutionen wie jeder andere Bürger auch das Recht, sich an die hierfür zuständigen Stellen zu wenden (Polizei, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und/oder Militärischer Abschirmdienst).
Prävention von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung
Dort existieren i.d.R. eigens eingerichtete Arbeitsbereiche, die sich zur Kooperation mit Unternehmen verpflichtet fühlen. Darüber hinaus bieten diese Stellen im Rahmen der Prävention von Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung bspw. bilaterale themen- und risikobezogene Informationsgespräche – Sensibilisierungen von Management und Belegschaft für die Belange des Informations- und Know-how-Schutzes – Unterstützung bei Verdacht auf Wirtschaftsspionageaktivitäten auf der Grundlage einer strikt vertraulichen Behandlung aller Informationen.
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