Detektei informiert: Nicht-öffentliche Stellen und die Videoüberwachung

Differenzierung der Videoüberwachungen

Es ist grundsätzlich zwischen der Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen in öffentlich zugänglichen Bereichen (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz {BDSG}), Videoüberwachungen von Beschäftigten nach § 32 Abs. 1 BDSG und der sonstigen Videoüberwachung in nicht öffentlich zugänglichen Räumen gemäß § 28 BDSG zu differenzieren.

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Düsseldorfer Kreis

Als Gremium in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder der Kommunikation, Kooperation und Koordinierung der Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich dient der 2013 gegründete Düsseldorfer Kreis. Den Vorsitz hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen inne.

Videoüberwachung: Videoaufzeichnung und Detektei-Videokamera

Videoüberwachungen haben sich bei bestimmten sicherheitsrelevanten Problemen als relativ geringe betriebswirtschaftliche Kosten verursachende Maßnahmen bewährt. Mit geringstem Personaleinsatz lassen sich bei Tag und Nacht, zeitlich praktisch unbegrenzt gefährdete Bereiche überwachen. Die Vorteile der Videokontrolle sind:

  • standortunabhängige, zentrale Aufsicht über das Videoüberwachungssystem
  • geringer Personalaufwand
  • kostengünstige, dennoch leistungsfähige Technik
  • Installation, Bedienung und allgemeine Wartung ist ohne Expertenwissen möglich

Datenschutzrechtliche Relevanzen technisch basierter Beobachtungssysteme

Potentielle Betreiber (Online-Verzeichnis: Security, private Objektschutz- und Personenschutz-Dienste, Privatdetekteien) schätzen nicht selten die datenschutzrechtlichen Relevanzen dieser technisch basierten Beobachtungssysteme falsch ein. Der Fakt, permanent observiert zu werden, kann bei Menschen eine Veränderung in deren Auftreten zur Folge haben. Es wird als stete Gefahr empfunden, dass das eigene Verhalten einer permanenten Überprüfung unterliegt und nicht autorisiert abgespeichert, weitergeleitet oder im Internet öffentlich gemacht wird.

Deshalb hat jeder das Grundrecht . . .

Deshalb hat jeder das Grundrecht, sich im öffentlichen Raum frei bewegen zu können, ohne dass das eigene Verhalten mittels einer Kameraüberwachung permanent beobachtet und abgespeichert wird. Das Wissen oder die Annahme darüber, dass im Rahmen einer ununterbrochenen, technisch basierten Überwachung sämtliche persönliche Details in Bild und Ton registriert und aufgezeichnet werden oder aufgezeichnet werden könnten, kann mit weitreichenden psychologischen Auswirkungen verbunden sein.

Videoaufzeichnung Detektei
Unterliegt strengen Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes • die Videoüberwachung. (Beispielfoto)

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Versteckte Videokameras aufspüren und Lauschtechnik orten

Der Betroffene wird das Gefühl nicht los, ununterbrochen kontrolliert zu werden. Die psychisch belastende Folge ist ein permanenter Überwachungsdruck mit allen sich daraus ergebenden Consequentia für den Geschädigten. Das unsachgemäße oder widerrechtliche Installieren von Videotechnik zur technischen Observation ist mit den weiteren Risiken verbunden:

  • Gefahr des Missbrauchs der Daten für fremde Zwecke
  • unrechtmäßige Speicherung und Vervielfältigung des elektronischen Materials
  • Weitergabe der Kopien an nicht befugte Empfänger

Intelligente Videoüberwachungssystemsoftware

So genannte intelligente Videoüberwachungssystemsoftware macht es prinzipiell möglich, mit Fokus auf einzelne Zielpersonen automatisiert und über weitreichende räumliche Entfernungen eine technisch basierte Verfolgung zu realisieren sowie über Bilderabgleichsprogramme Personen zweifelsfrei zu identifizieren. In privatgewerblichen Händen hat diese Knowhow nichts zu suchen.

Probates Werkzeug an der Hand

Andererseits gibt diese intelligente Technik, die es auch möglich macht unnormale Verhaltensmuster zu erkennen, im Rahmen der Terrorabwehr Polizei und Nachrichtendiensten ein probates Werkzeug an die Hand. Ein Beispiel hierfür ist die sehr schnelle Aufklärung des Anschlags beim Boston-Marathon am 15. April 2013, der allerdings im Vorfeld nicht verhindert werden konnte.

Getarnte Aufzeichnungstechnik finden: Detektiv-Experten für Abhörschutz und Lauschabwehr übernehmen

Im Rahmen einer weiteren Sensibilisierung für die Problematik der Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, hat der Düsseldorfer Kreis eine Orientierungshilfe erarbeitet und öffentlich gemacht. Speziell Detekteien finden hier einen Leitfaden zum rechtskonformen Beobachten. Ein Beispiel: Mit einer Ü-Kamera erhobene personenbezogene Daten (Gesichter, KfZ-Kennzeichen etc.) unterliegen dem so genannten Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Verbotsprinzip), einer Rechtsregel des deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

Aktuelle Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

Die aktuelle Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung wird bei DSD GmbH aufmerksam zur Kenntnis genommen und permanent aktualisiert der Belegschaft vermittelt. Beratung und Auftragsbesprechung über DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH, Lyoner Str. 14, 60528 Frankfurt am Main.

Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!

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E-Mail: post@detektei-system.de

DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH ist mit einem Team aus fest angestellten und externen freien Ermittlern bundesweit und im weltweiten Ausland im Einsatz. Hauptniederlassungsort ist Frankfurt am Main. Gegenwärtig ist die Detektei außerdem mit Zweigstellen in Hamburg, Norderstedt, Laatzen (Region Hannover), Leipzig und Magdeburg überregional aufgestellt. 
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