Es läuft – als Beschuldigter oder als Klagender – alles auf ein gerichtliches Verfahren hinaus? Dann ist es für den Erfolg in der Hauptverhandlung entscheidend, starke entlastende oder belastende Beweise vorzulegen. Für die professionelle Sicherung von Beweisen im Rahmen der Verfahrensvorbereitung holen sich erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht selten Privatermittler mit ins Boot. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erhebung von Daten zum Zweck der Beweisverwertung im zulässigen Rahmen der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung.

Kurze Kommunikationswege zur verfahrensvorbereitenden Rechtsanwaltskanzlei
Was in vielen Ländern weltweit in Vorbereitung auf einen Verhandlungstermin lange schon üblich ist – nämlich, dass ein Private Investigator als strategischer Partner des Rechtsteams anlassbezogene Ermittlungen durchführt, das wird auch in der Bundesrepublik Deutschland immer öfter erfolgreich umgesetzt. Private Berufskriminalisten finden in Detekteien ideale Voraussetzungen für ihr Wirken bei der Sicherung von Beweismitteln im Rahmen des Auftragsmandats Zuarbeit in der Verfahrensvorbereitung. Kurze Kommunikationswege zur verfahrensvorbereitenden Rechtsanwaltskanzlei machen es nämlich möglich, dass das Ermittlungspersonal der fallinvolvierten Privatdetektei Potenziale anlassbezogen voll entfalten kann.
Inanspruchnahme privatdetektivischer Ermittlungskompetenz
Zur anwaltlichen Strategie gehört es, mit einer möglichst starken Beweisvorteilslage Einfluss auf den Verfahrensablauf zu nehmen. Die Inanspruchnahme privatdetektivischer Ermittlungskompetenz im Zuge der Verfahrensvorbereitung kann – wie oben bereits erwähnt – ein cleverer Schachzug sein. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und Detektei arbeiten in einer solchen Konstellation eng, vertrauensvoll und zielführend zusammen. Zivilprozessordnungsbezogene und strafprozessordnungsbezogene „Spielregeln“ sind unbedingt einzuhalten. Grundsätze der Beweiswürdigung stellen an die Beweisführung strenge Anforderungen. Nationales Recht und länderspezifische Gesetze (bei einer anlassbezogenen Auslandsermittlung der Privatdetektive) geben vor, wie weit bzw. wie tief die Datenerhebung gehen darf.
Maßnahmen höchster Priorität
Ist die Verfahrensvorbereitung auf ein Gerichtsverfahren angelaufen, und sind Privatermittler anlassbegründet involviert in Beweiserhebungsarbeiten, dann gehen an die privaten Ermittlungsspezialistinnen und -Spezialisten im Gros der Fälle Maßnahmen höchster Priorität. Beispiele sind: Hintergrundrecherche, Zeugensuche und Zeugenbefragung, Spurensicherung (SpuSi), Observation von Zielpersonen und Zielobjekten bis zu undercover manhunt operations im Ausland. Aufwandersatz und Taggeldabrechnung der Privatdetektive müssen verhältnismäßig sein. Die auftraggebende Rechtsanwaltskanzlei gibt fortlaufend Umsetzungshinweise an das eingesetzte Privatdetektivpersonal. Diese setzen Anweisungen im laufenden Einsatz durch gezielte und individuell angepasste Ermittlungsschritte in Echtzeit um.

Wichtiger Schritt in Richtung fachmännische Verfahrensvorbereitung
Ein wichtiger Schritt in Richtung fachmännische Verfahrensvorbereitung kann also auch mit dem Involvieren eines Ermittlungsdienstleisters mit Expertise fürs gesetzgebungskonforme Ermitteln einhergehen. Qualitativ hochwertige Privatdetekteiarbeit basiert auf Berufserfahrung des Einsatzpersonals sowie beispielsweise darauf, dass die Privatdetektive regelmäßig spezielle Qualifizierungen und Schulungen zu aktuellen Rechtsprechungen absolvieren. Das Privatfahnder ihre Arbeit in jeder Phase der Beweiserhebung an Kriterien geltenden Rechts auszurichten haben, hat gute Gründe. Gibt es bei Vorlegen der Beweismittel in der Gerichtsverhandlung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, dann droht die Verfahrensvorbereitung wegen Beweisverwertungsverbots zusammenzubrechen wie ein Kartenhaus.
An privaten Ermittlungsbüros gehen diese Entwicklungen weitestgehend vorbei
Private Sicherheitsdienste (Security Firmen) sind in der Hightech-Realität von heute angekommen. Bei Kamera- und Überwachungstechnik wurde technologisch aufgerüstet. Man nutzt für Absicherungsaufgaben, wie Gebäude-/Geländeüberwachung und Diebstahlschutz, Equipment neuester Bauart und man macht sich die fortschreitende Digitalisierung sowie Künstliche Intelligenz (KI/AI) zunutze. An privaten Ermittlungsbüros gehen diese Entwicklungen weitestgehend vorbei. Der Grund: Verfahrensvorbereitende privatdetektivische Datenerhebungen, die aus Anlass einer begründeten Ermittlung zum Herausarbeiten geeigneter Beweismittel eingeleitet werden, unterliegen strengen Grundrechtsvorgaben (Persönlichkeitsrechte). Liegen auch nur ansatzweise Zweifel vor, dass die Beweise nicht rechtmäßig erhoben wurden, dann droht – wie erwähnt – ein Beweisverwertungsverbot.
Erfahrung als Fahnder/Ermittler ist durch nichts ersetzbar
Privatermittlungen in der Verfahrensvorbereitung, das sind hochverantwortungsvolle Aufgaben, die ausschließlich Profis – nämlich zugelassenen Berufsdetektiven – übertragen werden sollten. Private Berufsermittler wissen sich im zulässigen Rechtsbereich zu bewegen. Recht ändert sich stetig. Entsprechend wichtig ist es, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Notwendiges Fachwissen und Nachschulungen sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Privatdetektivkarriere. Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt: Berufserfahrung als Fahnder/Ermittler ist durch nichts ersetzbar. Viele Privatdetektivinnen und Privatdetektive bringen eine vorherige berufliche Vergangenheit als Polizist oder Nachrichtendienstler mit. Sie sind kriminalistisch erfahren, wenden professionelle Befragungstechniken erfolgreich an und haben sich vorausschauendes Observieren zu eigen gemacht.
Gängige privatdetektivische Arbeitsmethode in Deutschland
Profi-Privatdetektive wissen: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsmethoden sind – zumindest in der Bundesrepublik Deutschland – für Detekteien streng reglementiert. Privatermittler nehmen hierzulande – anders als in vielen Ländern weltweit – auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Sonderrechte stehen ihnen nicht zu. Überwachungstechnik -beispielsweise zum „automatisierten“ Ausspähen und lückenlosem Überwachen von Personen (z.B. GPS-Verfolgungsgerät, Spy Bug) sind für sie verboten. Klassisches anlassbegründetes Beobachten, also bspw. im Fahrzeug sitzen und observieren, was eine Zielperson im relevanten Zeitfenster anstellt, das ist bei Erfüllung der Voraussetzungen eine gängige privatdetektivische Arbeitsmethode in Deutschland.
Das funktioniert auch in der Verfahrensvorbereitung
Angemeldete Detekteien in den deutschen Bundesländern haben sich mit gesetzgeberisch aufgezeigten Grenzen privater Ermittlungsarbeit arrangiert. Das funktioniert auch in der Verfahrensvorbereitung. Privatdetekteien passen operative Arbeitsverfahren (Ermittlungen und Beobachtungen) der technologischen Evolution an. Sie sind trainiert, beim Observieren das Umfeld besonders gut wahrzunehmen. Im unübersichtlichen Großstadtverkehr genauso, wie auf dem dünnbesiedelten Land. Neue Fahrzeugtechnologien beispielsweise wirken sich auch auf Detektei-Operationen aus. Vollelektrisch motorisierte PKW verändern Abläufe beim mobilen Beobachten. Moderne Autos sind mittlerweile autonome Kraftfahrzeuge, die sehen, hören oder automatisch einparken. Inwieweit staatliche Dienste auf die Ortungssysteme Zugriff haben, bleibt offen.
Observationstaktisches Fahren in Formation hinter dem Zielfahrzeug her
Bei aktuellen Fahrzeugtypen reicht zum Beispiel bei eingeschaltetem Autobahnpilot ein Blick in den Außenspiegel, und der Wagen beginnt automatisch den Überholvorgang. Diese neuen Features sind in einem Detektei-Einsatzwagen nicht unbedingt von Vorteil. Observanten wollen die volle Kontrolle über ihre Fahrzeuge behalten, denn observationstaktisches Fahren in Formation hinter dem Zielfahrzeug her, das kann gegenwärtig noch nicht dem automatisierten Modus (Drive Pilot) anvertraut werden. Aber, wer weiß was KI/AI noch möglich machen wird in Zukunft. Außerdem nutzen – speziell in Großstädten – immer mehr Menschen Car-Sharing. Zielpersonen wechseln nicht selten flüssig zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad und Car-Sharing-Fahrzeugen, was deren Beobachtung aus berechtigtem Anlass Beweiserhebungen in der Verfahrensvorbereitung noch einmal komplexer macht.
Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!
Ihre gebührenfreie Servicehotline (Anrufer aus Deutschland): 0800 6255360 • Kontaktformular
Anrufer aus dem Ausland: +4969 625536
E-Mail: post@detektei-system.de