Personenausforschung: Privatdetektei Arbeitsgebiet

Anlassbezogene Qualitätsermittlungen privater Detektive stehen hoch im Kurs. Die Personenausforschung wegen starkem Grundes, nimmt einen besonderen Stellenwert ein im Arbeitsgebiet Privatdetektei. Einer der häufigsten Gründe, Privatermittler mit dem Ausforschen einer Person zu beauftragen, sind vorausgegangene und gegenwärtige Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen.

Person wird ausgeforscht durch eine zugelassene Detektei
Zielpersonenüberwachung im Rahmen einer anlassbezogenen Personenausforschung. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH zählt erfahrene Detektivinnen und Detektive mit Spezialisierung Personenausforschung in den eigenen Reihen. (Beispielfoto)

Personenausforschungsaufträge an spezialisierte Detektivbüros

Des Weiteren erteilen Rechtsanwaltskanzleien sowie bspw. Unternehmensjuristen aus Mangel an fallbezogenen Informationen Personenausforschungsaufträge an spezialisierte Detektivbüros. Die ersten Schritte aber müssen stimmen beim Einleiten einer anlassbegründeten Personenausforschung. Eine Sonderaktionen dieser Art bedarf akribischer Planung und Abwägung berechtigter Interessen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Rechtliche Fragestellungen klären betroffene gewerbliche Unternehmen in der Regel über ihre Rechtsabteilungen bspw. mit dem Konzernbetriebsrat ab.

Privatermittlerinnen und Privatermittler mit starkem Praxisbezug

Führt kein Weg an Personenausforschungen vorbei, dann sind renommierte Privatermittlerinnen und Privatermittler mit starkem Praxisbezug wohl die erste Wahl. Da ist also viel Potenzial. Doch Erfolge in der Ausforschungsmaßnahme stellen sich nicht von selbst ein. Oft herrscht eine angespannte Situation im Umfeld der Zielpersonen. Private Ermittlerdetektive treffen nicht selten auf zahlreiche Unwägbarkeiten und haben vielfältige Herausforderungen zu meistern. Außerdem müssen sie im Einsatz immer wieder auf sich wandelnde Rahmenbedingungen sofort intelligent reagieren.

Privatschnüffler aus Deutschland gemeinsam mit lokalen Partnern des Vertrauens

Machen Ereignisse sowie die damit einhergehende Abwägung berechtigter Interessen eine Personenausforschung – wie oben erwähnt – unumgänglich, dann wird die Auswahl von Spezialisten für diese Aufgabe i.d.R. der nächste Step gemäß To-do-Liste sein. Einzelanfragen für die Ausforschung einer Zielperson kommen beim spezialisierten Recherchenbüro sowohl aus dem Privatsektor als auch aus dem Wirtschaftsunternehmenssektor an. Ein Métier mit traditionell starker deutscher Präsenz. Insbesondere in Europa, Nordamerika und Teilen Asiens tummeln sich zu jeder Zeit Privatschnüffler aus Deutschland gemeinsam mit lokalen Partnern des Vertrauens. Sie machen die Personenausforschung zu einer erfolgreichen Unternehmung – done in good German quality.

Anlassbezogene Personenausforschungsanfragen

Zunehmende Internationalisierung macht die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland immer wichtiger. Detekteien internationaler Ausrichtung melden seit Jahren, dass sich das auch in deren Auftragsbüchern niederschlägt. Denn, mit der Arbeit im nahen oder fernen Ausland gehen immer wieder auch anlassbezogene Personenausforschungsanfragen einher. Als Begründung können wirtschaftliche Interessen beispielsweise genauso herhalten, wie Privatfragen (z.B. Treuezweifel), die es privatdetektivisch zu klären gilt. Betroffene Firmen und gleichermaßen Privatleute nehmen diese kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch.

Zielperson rückt in den Fokus einer Detektei – Personenausforschung
Nach Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei kommt das Okay für eine Personenausforschung ausgeführt vom spezialisierten Detektivbüro. (Beispielfoto)

Umsetzung einer rechtmäßigen Personenausforschung

Sorgfalt bei der Umsetzung einer rechtmäßigen Personenausforschung durch ein zugelassenes Detektivbüro ist im Inland wie im Ausland essentiell für den Erfolg der Maßnahme. Standards, die in Deutschland verbindlich gelten, werden im Einsatz-Ausland womöglich völlig anders definiert. Unterschiedliche Regulierungen und Zulassungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Privatermittler sowie Vorgaben zur Datenlokalisierung, Verarbeitungsverbote, Übermittlungsverbote und bspw. die Datenübermittlung im Rahmen einer Personenausforschungsaktion weichen außerhalb des EU-Raums meist von europäischen Normen ab.

Externe Anlaufstellen bieten wertvolle Unterstützung

Private Nachforschungsdienste mit einem breiten Einsatzbereich arbeiten aus o.g. Gründen sehr eng und vertrauensvoll mit Partnern in aller Welt zusammen. Dies versetzt ins Ausland entsendete Privatdetektive mit Auftragsmandat Personenausforschung in die Lage, in weniger regulierter Umgebung klarzukommen. Schließlich soll das Ausforschungsmaterial in den meisten Fällen später einer gerichtlichen Beweisverwertung in Deutschland standhalten. Außerdem bieten externe Anlaufstellen wertvolle Unterstützung. Hierzu zählen Kammern, Botschaften und Konsulate sowie polizeibehördliche Stellen, die die Ermittlungsarbeit privater Detektive unterstützen dürfen und auch wollen.

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Klärung der Beweisfrage: Detektei Ermittlungsarbeitsbereiche

Ermittlungspersonen privater Detekteien haben in den zurückliegenden Jahrzehnten deutsche, europäische und internationale Wahrheitsfindungssphären wesentlich mitgeprägt. Privatdetektive ergänzen in wohl nicht wenigen Fällen die Beweiserhebung von Amts wegen, indem sie sauber und beweiserhebungsrechtskonform Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Beweisaufnahmeverfahren beisteuern. Privatdetektivisches Beweismaterial trägt nicht selten maßgeblich zur Klärung der Beweisfrage bei.

Lösungen – das ist ihr Ding. Private Ermittlerinnen und Ermittler geben Antworten auf Beweisfragen.

Beweise sammeln: Kerntätigkeit privater Detektive. Treff mit einem Zeugen, der sachdienlich aussagt
Auftrag an die Detektei: Klärung der Beweisfrage. Privatermittler realisiert zu diesem Zweck den Treff mit einer vertrauenswürdigen Auskunftsperson. (Beispielfoto)

Deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse

Beauftragt mit der Beantwortung von Beweisfragen, sehen sich Privatermittlungsdienste in vielerlei Hinsicht mit immer wieder neuen Herausforderungen konfrontiert. In den Ermittlungsarbeitsbereichen Betriebskriminalität, Strafverfolgung Wirtschaftskriminalität und bspw. Strafrechtssachen in bürgerlichen Milieus, gibt es eine deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bedient sich beispielsweise die betriebliche Justiz bei der Klärung der Beweisfrage zu Normverstößen auch privater Wirtschaftsdetekteidienste.

Einsatz sachkundigen Detektivpersonals

Wirtschaftsdetektei-Ermittler sind für die Bearbeitung (anlassbegründet) geheimer innerbetrieblicher Lösungen prädestiniert. Die damit einhergehende Datenerhebung und Datenverarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Einsatz sachkundigen Detektivpersonals bei der Beweisfrageklärung ist deshalb ein Muss. Professionelle private Untersuchungsdienste stimmen ihr Vorgehen gegenüber Behörden außerdem eng ab. Strikte Befugnisabgrenzung zwischen privaten und staatlichen Kriminalisten hat oberste Prämisse.

Privatdetektive unterstützen staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen bei der Klärung von Beweisfragen
Passioniert und routiniert gehen etablierte Privatdetektive an die Klärung der Beweisfrage. Beweiserhebungsvarianten privater Ermittler sind bspw. geheime Beobachtungen und Ermittlungen. (Beispielfoto)

In die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive

Aber auch die klassische Strafrechtssache im bürgerlichen Milieu kann schnell ein Eigenleben entwickeln. Für in die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive ist es eher der Normalfall, mit jedem Neuauftrag immer wieder auch neues Terrain der Kriminologie zu betreten. Traditionell wirken bei Private Investigation Services und Private Detective Agencies in aller Welt – und zum Teil auch in deutschen Detektivbüros – ehemalige Kriminalisten, die zuvor Dienst bei staatlichen Organen (Polizei, Militärpolizei, Nachrichten- und Geheimdienst) verrichteten. Sie wissen sehr genau, wo die rote Linie verläuft und wann der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzureichen ist.

Konstellation Nachforschungsfirma – Strafverfolgungsbehörde

Tritt die Konstellation Nachforschungsfirma ⇔ Strafverfolgungsbehörde ein, dann besteht immer auch die Option, für die Klärung der strafrechtlich relevanten Beweisfrage eine temporäre strategische Verbindung einzugehen. Vorteil: Privatermittlungsfirmen bieten die notwendige Flexibilität und verfügen über personelle Kontingente erfahrener Observierungsspezialisten und Rechercheexperten. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Gute zielführende Konzepte liegen schnell vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden, denn beim Ermitteln geht es nicht immer nur geradeaus. Vernetzung ist außerdem ihre große Stärke. Unterstützung, auf die eine Ermittlungsbehörde – wenn‘s passt – gern zurückgreift.

Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten

Grundvoraussetzung dafür, dass Beweise auch Beweiswert haben und einer Beweisverwertungszulassung standhalten, ist die rechts- und gesetzeskonforme Dokumentation der Geschehensabläufe klärungsbedürftiger Tatsachen sowie das Beweisen entscheidungserheblicher Tatsachenbehauptungen. Selbiges haben Privatdetektive und behördliche Kriminalisten auch beim Indizienbeweis zu berücksichtigen. Indiztatsachen müssen im Prozess voll bewiesen sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten sauber, sondern nämlich über eine rechtswidrige Erhebung zusammengetragen wurden, dann werden diese mit einem richterlichen Beweisverwertungsverbot belegt und können nicht zur Klärung der Beweisfrage beitragen.

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Wissensvorsprung: Ermittler privater Detekteien machen’s möglich

In der komplexen globalen Welt von heute ist Wissen und sind Daten die größten Ressourcen. Wissensbeschaffung ist ein Markt. Private Detekteien bewegen sich mit ihren breiten Handlungsfeldern seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in diesem world market. Es geht -gleichermaßen mit Businessmandat oder Privatmandat – um Auskunftsanspruch und Wissenstransfer. Sowie darum, Ideen und Know-how auszutauschen – und das zum Vorteil für alle Involvierten. Wissensvorsprung macht es nicht selten überhaupt erst möglich, sich noch erfolgsorientierter, resilienter und innovationsfähiger aufzustellen.

Prudentia potentia est! Wissen ist Macht!

Für den Wissensvorsprung ihrer Kunden im Einsatz: Privatdetektive
Wissensvorsprung: Allein oder in Kooperation, Privatdetektive sind für die Interessen der Wirtschaft sowie für Privatleute maximaldiskret in Aktion. (Beispielfoto)

Wertvolle Wissensvorsprünge bewahren helfen

Wissensvorsprung bedeutet aber auch, Geheimhaltungsinteressen entsprechend, Wissen vor feindlichem Abschöpfen sicher zu machen. Unternehmensverantwortliche und auch Privatpersönlichkeiten sind in der Pflicht, Geheimnisse im Rechtssinne vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Sicherheitsfirmen mit Spezialisierung stellen speziell geschultes und international einsatzerfahrenes Expertenpersonal für genau diese Aufgaben. Diese Security Management Detekteien richten ihre konsequente Fokussierung auf Anpassung und Innovation. Geistiges Eigentum sichern und wertvolle Wissensvorsprünge bewahren helfen: Diese Profis können und machen das.

Ermittlernetzwerke bieten hier enormes Potenzial

Dektivbüropakts – strategische Partnerschaften zwischen Private Investigation Bureaus in aller Welt – bündeln entscheidende Fähigkeiten. Das schafft für jede einzelne Detektei ebenfalls einen entscheidenden Wissensvorsprung und trägt dazu bei, Stärken auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Was wiederum von zentraler Bedeutung dafür ist, dass international vernetzte Privatdetektive ihre individuellen Einsatzerfahrungen in laufende Auftragsbearbeitungen der Partner tragen. Ermittlernetzwerke bieten hier enormes Potenzial. Am Ende profitieren alle: Weltweit vernetzte Detektivbüros und ihre internationalen Kunden.

Observationsmaßnahme sorgt für Wissensvorsprung
Strategisch von Relevanz bei der Gestaltung der unternehmerischen oder privaten Zukunft: Wissensvorsprung. Detekteien arbeiten anlassbezogen Wissensvorsprünge für ihre Auftraggeber heraus. (Beispielfoto)

Aufbau eines Wissensvorsprungs

Da aller Anfang schwer ist beim Aufbau eines Wissensvorsprungs, sind Profis fürs Wissenserlangen an der Seite – beispielsweise erfahrene Ermittlungsdetekteien – umso wichtiger. Entrepreneure sollten noch in der Geschäftsgründungsphase die Erstberatung bei einem privaten Informationsdienst (Detektivbüro für Informationsbeschaffung) in Anspruch nehmen. Dort wirken Profiermittler, die genau wissen, wovon sie sprechen. Wobei das Augenmerk i.d.R. darauf liegt, Neukunden sowie Bestandskunden gleichermaßen konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, wie ein Wissensvorsprung datenschutzkonform aufgebaut, gehalten und ausgebaut wird.

Das weite Feld der anlassbezogenen Wissensbeschaffung

Beim Einklagen zivilrechtlicher Ansprüche sowie bei der Verteidigung im Strafverfahren, wenn es um Schuld oder Freispruch geht, kann ein Wissensvorsprung der alles entscheidende Faktor sein. Gleich ob Zivilrechtsweg oder Pflichtverteidigung, Anwälte suchen immer den Wissensvorsprung, der für eine Beweisverwertung zugunsten ihres Mandanten herhalten kann. Schließlich muss eine Anwältin bzw. ein Anwalt immer davon ausgehen, dass auch die gegnerischen Verfahrensbeteiligten den taktischen Fokus auf das weite Feld der anlassbezogenen Wissensbeschaffung legen. Keiner will in die Defensive geraten. Man will gewinnen. Private Detektive sind in diesem Fall wohl die Idealpartner.

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Wahrheitserforschung: Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge

Den Großteil privatdetektivischer Arbeit nimmt die Wahrheitserforschung ein. Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge. Stimmen Aussagen und Urteile mit einem konkreten Sachverhalt, Tatsache oder Wirklichkeit überein? Die Wahrheit (truth) zu erfahren, ist seit jeher von vitalem menschlichem Interesse. Mit der Bitte um Klärung der Wahrheitsfrage treten gleichermaßen Firmenlenker sowie Privatleute an Detektivbüros heran. Private Detekteien übernehmen bei anlassbegründeten Wahrheitserforschungen eine herausragende Rolle.

Wahrheitserforschung im Detektivbüro
Ermittlung der Wahrheit: Detektiv SYSTEM Detektei ® Ermittler in der anlassbezogenen Wahrheitserforschung. Private Detekteien ermitteln in Zivilrechts- und in Strafrechtssachen. (Beispielfoto)

Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt)

Im Großen und Ganzen ist Wahrheitserforschung so alt, wie die Zivilisation selbst. Die Frage nach der Wahrheit beansprucht im Leben eines Menschen tagtäglich einen zentralen Stellenwert. Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt) – ausgeführt von Privatermittlern, Geheimagenten, Spionen und Schlapphutschnüfflern – liefern seit Jahrtausenden verlässliche und weniger verlässliche Angaben zu wahrhaftiger Aussage oder Lüge. Aber, gibt es die absolute Wahrheit überhaupt? Im gegenwärtigen Informationszeitalter wird das Wahrheitsverständnis permanent auf eine harte Probe gestellt. Und mit AI (artificial intelligence) wird es zukünftig noch einmal mehr wesentlich komplexer.

High Potentials privater Ermittler

Menschengemachte Wahrheitserforschung – handmade aus dem vertrauenswürdigen Detektivbüro bspw. – steht nach wie vor für Verlässlichkeit. Noch zweifeln viele an dem, was KI (Künstliche Intelligenz) ausspuckt. Noch. High Potentials privater Ermittler – beispielsweise das Erfassen einer Sachlage im operativen Ermittlungs- und Observationseinsatz – sowie dem darauffolgenden privatdetektiv-kriminalistischen Bewerten und Reagieren – das liefert die künstliche Konkurrenz bislang nicht. Womöglich wird AI/KI in naher Zukunft ein nützliches Werkzeug in der Wahrheitserforschung. Den Mensch-Detektiv ersetzen wird sie wohl – auch aus beweisverwertungsrechtlichen Gründen nicht.

Observationseinsatz im Rahmen einer Wahrheitserforschung
Privatermittler ziehen bei Wahrheitserforschungsmaßnahmen alle Register im Rahmen geltenden Rechts. Ermittlungs- und Beobachtungseinsätze erfolgen anlassbezogen zu Land, auf und unter Wasser sowie in der Luft. (Beispielfoto)

Neujustierungen beim Wahrheitserforschen

Wahrheitserforschung hat seit tausenden von Jahren Tradition. Doch auch Heraklit von Ephesus (535-475 v. Chr.) stellte bereits fest: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ In der privatdetektivischen Wahrheitserforschung müssen – einhergehend mit gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen – dann auch gegebenenfalls neue Wege beschritten werden. Immer wieder neue bürokratische Rahmenbedingungen bis hin zum staatlichen Eingriff in die Datenerhebung, verlangen nach Neujustierungen beim Wahrheitserforschen. Außerdem befindet sich die Wirtschaft aktuell in einem großen Transformations- und Investitionsprozess. Wirtschaftsdetektive reagieren darauf mit angepassten und auch neu entwickelten Ermittlungsmethoden.

Lügenkonstrukt des Meineidtäters

„Es wird nirgendwo so gelogen wie vor Gericht.“ Eine Aussage, die jede Juristin und jeder Jurist wohl sofort unterschreiben würde. Selbst das Ablegen der Eidesformel (§ 64 Strafprozeßordnung/StPO) – Eid mit religiöser Beteuerung: “Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben” – “Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe” – hält nicht wenige Zeuginnen und Zeugen davon ab, die Unwahrheit zu sagen. Liefert die anlassbezogene Wahrheitserforschung einer privaten Detektei unumstößliche Beweise, bricht das Lügenkonstrukt des Meineidtäters dann aber meist zusammen wie ein Kartenhaus.

Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH Frankfurt am Main): „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen sehr intensiv und regelmäßig mit Juristen aus. Der Kontakt ist hier traditionell sehr gut.“

Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros

Zum Thema Recht auf Wahrheit beispielsweise in Form der Durchsetzung eines neuen Menschenrechts, laufen seit Jahren Wahrheitsdiskurse. Diese Diskurse werden sehr interessiert von Privatermittlern und Detekteiverbänden verfolgt. Denn es betrifft auch die Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros. International ausgerichtete Nachforschungsunternehmen sind nach Abstecken sinnvoller und erreichbarer Ziele sowie einer Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht selten in das Beschaffen detaillierter Daten berechtigten Interesses involviert. Auftraggeber sind bspw. Einzelindividuen im Finden der strafprozessualen Wahrheit bis hin zu Global Organizations Weltprobleme betreffend.

Gem § 3 Abs 1 StPO haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind. § 232 Abs 2 StPO verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung, die Ermittlung der Wahrheit zu fördern.

Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste

Die Ermittlung der Wahrheit fördern. § 232 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung dazu. Das schließt nehmen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsaktivitäten, Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste wie Detekteien und Privatermittlungsfirmen nicht aus. Privatdetektive sind bei der Ermittlung der Wahrheit in Zivilrechtssachen sowie in Strafrechtssachen häufiger involviert, als gedacht. Das ist nicht nur in Ländern mit langer Private-Investigator-Tradition (bspw. USA) so. Auch in Deutschland sind Privatermittler lange schon unverzichtbarer Teil strategischer Netzwerke renommierter Rechtsanwaltskanzleien.

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Detektei-Sicherheitsexperten im Wirtschaftsschutz

Wirtschaftsschutz: Mit strategischen Wirtschaftsschutzmaßnahmen lässt sich die Prävention im Unternehmen, der Forschungseinrichtung sowie beispielsweise im Technologie- und Gründerzentrum entscheidend präjudizieren – und zwar positiv im Sinne einer starken Widerstandsfähigkeit gegen Formen von Ausspähungsaktivitäten und Wirtschaftsspionage (Forms of economic and industrial espionage). Die einfachste Aktivität ist es wohl, mit einer spezialisierten privaten Wirtschaftsdetektei die strategische Partnerschaft einzugehen und private Wirtschaftsdetektive gezielt ins betriebliche Sicherheitsmanagement zu implementieren.

Forschungseinrichtung wird ausgespäht. Agent hat sich unter falschem Vorwand ins Zielunternehmen eingeschleust.
Wirtschafts- und Industriespion geht maskiert vor und kommt so an technologische Betriebsgeheimnisse. Das Material geht dem Auftraggeber verschlüsselt auf dem Geheimweg zu. Der Schaden für das betroffene Unternehmen ist womöglich immens. Deshalb ist die Belegschaft in regelmäßigen Abständen zu sensibilisieren. (Beispielfoto)

Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen

Wir leben in binnenwirtschaftlich und außenwirtschaftlich turbulenten Zeiten. Sämtliche Wirtschaftszweige am Wirtschaftsstandort Europa haben sich gegenwärtig und auch zukünftig gewaltigen lokalen und globalen Herausforderungen zu stellen, wollen sie ihren technologischen Vorsprung gegen Mitbewerber aus aller Welt verteidigen und ausbauen. Funktionierender Betriebs- und Wirtschaftsschutz ist hierfür essentiell. Unternehmen können Abwehrmaßnahmen zum großen Teil auch selbst in die Wege leiten. Der sprichwörtliche „Blick über die Tischkante“ – beispielsweise mit der Inanspruchnahme einer Sicherheitsberatung durch private Wirtschaftsdetektive – wäre eine zielführende Option, um Firmenentscheidern aufzuzeigen, wie Maßnahmen zum Schutz von Hochtechnologien und Forschungsergebnissen optimale Wirkung entfalten, wenn diese von Privatsicherheitsexperten mit gemanagt werden.

Ernstgenommener Wirtschaftsschutz

Fachkräftestrategie darf nicht auf Kosten des Schutzes vor Wirtschaftsspionage und Industriespionage (Protection Against Industrial Espionage) gehen. Personalverantwortliche sind in der Verantwortung, bereits im Vorfeld abzuklären, wen sie da in die Belegschaft ebenso wie in Führungspositionen holen. Auch wer geht oder gegangen wird, kann eine tickende Zeitbombe sein. Dem Unternehmen nicht mehr wohlgesonnene ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Firmeninsiderwissen (den betrieblichen Geheimschutz betreffend) sollten bei konkreten Verdachtsmomenten nachgecheckt werden. Ja. Ernstgenommener Wirtschaftsschutz schließt auch anlassbezogene personelle Überprüfungen ein. Hierfür stehen Firmen- und Institutionsmanagements mit staatlichen Abwehrorganen, aber auch mit spezialisierten Privatsicherheitsfirmen im strategischen Austausch auf Augenhöhe.

Außendienstmitarbeiter begeht im öffentlichen Raum schwere Sicherheitsverstöße und gibt fahrlässig vertrauliche Informationen preis
Für den Preis einer Fahrkarte ist ein angesetzter Agent ganz nah dran an der Zielperson. Das Opfer des Wirtschaftsspionageangriffs liefert dem Gegner fahrlässig eine Fülle an Informationen, die nachfolgende Abschöpfungs- oder Sabotageaktionen mit massiven Schadensausmaßen – umgesetzt bspw. mit den Methoden des Social Engineering – überhaupt erst möglich machen. (Beispielfoto)

Im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes

Der EU-Standort Deutschland soll auch in Zukunft durch eine prosperierende Wirtschaft auf dem Pfad des Erfolgs bleiben. Neben weiser weitsichtiger Politik, die im Idealfall Rahmenbedingungen hierfür schafft (ideologische Verbissenheit bringt uns nicht weiter) – ist modernes, an veränderte globale Rahmenbedingungen angepasstes Betriebliches Sicherheitsmanagement (fett), ein entscheidender Erfolgsfaktor dafür. Erfahrene Führungskräfte holen sich im Rahmen des präventiven Wirtschaftsschutzes auch Spezialistinnen und Spezialisten einer renommierten Wirtschaftsdetektei in die Expertenrunde. Bündeln von Kompetenzen ist der Effekt. Im Ergebnis steht ein ganzer Katalog praxistauglicher Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensinteressen vor Angriffen von Außen sowie von Innen.

Erbeutete Technologieinformationen

Strategischer Wirtschaftsschutz sollte nicht nur im außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen Teil der Standortstrategie sein. Auch ausschließlich für den deutschen sowie EU-Binnenmarkt aufgestellte Firmen sollten wissen, dass sie im feindlich gesinnten Fokus gegnerischer Nachrichtendienste (staatlich gelenkte Wirtschaftsspionageaktivitäten) sowie „freier“ Wirtschaftsspione stehen. Erbeutete Technologieinformationen gehen über Spionageorganisationen der dortigen heimischen Industrie zu oder werden auf dem globalen Markt meistbietend zu viel Geld gemacht. Wirtschaftsspionage gewinnt im Kampf der Systeme Autokratien gegen demokratische Staaten und Unionen mehr und mehr an Bedeutung.

Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer

Wirtschaftsdetekteien mit Spezialisierung Wirtschaftsschutz sind i.d.R. auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ermittlungspartnern in aller Welt eingefahren. Nachforschungs- und Abwehrarbeit privatgewerblicher Wirtschaftsschützer aus Deutschland, geht oft Hand in Hand mit anlassbezogener Unterstützung lizenzierter Privatberufsdetektive im Einsatzausland. Nicht selten ist es so, dass die Auslandspartner ganz andere Erfahrungen und wertvolle Kontakte mitbringen. Beispielsweise machen sie den Zugang zu auftragsbezogenen Informationen und Nachrichten streng vertraulicher Natur in vielen Fällen überhaupt erst möglich.

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Privatdetektivbüro: Vertrauenswürdigkeit wird mit jedem Fall neu erkämpft

Thema Vertrauenswürdigkeit und Privatermittlerdienste: Detektei-Kunden erwarten heutzutage mehr als innovative Ermittlungsdienstleistungen. Im Privatdetektivbüro soll eine Vertrauenskultur gelebt werden, die die Detektei als verlässlichen strategischen Partner für anlassbezogene diskrete Ermittlungen und Informationsbeschaffungen (bspw. Anwaltsdetektiv und/oder Firmendetektiv) langfristig qualifiziert. Vertrauenswürdigkeit (trustworthiness) wird mit jedem Fall neu erkämpft.

Vertrauenswürdigkeit ist das A und O im Privatdetektivgewerbe
Unerschütterliche Mandatstreue und absolute Verschwiegenheit: Das haben vertrauenswürdige Privatdetektive in der DNA. Die Übergabe der Ermittlungsakte erfolgt streng diskret. Vertrauenswürdigkeit muss mit jedem Auftrag aufs Neue unter Beweis gestellt werden. (Beispielfoto)

Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus

Das Ideal des ehrbaren Dienstleisters, Kaufmanns und scharfsinnigen Kriminalisten in Personalunion prägt seit Jahrzehnten die Vorstellung vom vertrauenswürdigen Privatermittlertypus. Private Ermittlerinnen und Ermittler sollen – da wo die Polizei nicht weiterkommt oder prinzipiell außen vor bleibt – moralisch einwandfrei garantieren, dass Täterinnen und Täter überführt werden und Wahrheiten ans Licht kommen, die auch in einem gerichtlichen Verfahren Beweiswürdigung finden.

Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein

Detektive und ihr meist geheimes Tun haben immer schon fasziniert. Privatermittlerromane und deren Verfilmungen sind Bestseller und Dauerbrenner in Kino und TV. Seit Erschaffen der Kunstfigur Sherlock Holmes (1886) aber hat sich die Welt dramatisch gewandelt. Nichtsdestotrotz, im zweitältesten Gewerbe der Welt zählt auch heute noch der Handschlag als ein Zeichen für Ehrbarkeit und Vertrauen – vor allem in westlich geprägten Ländern. Dauerhaftes Vertrauenswürdigsein will man im privaten Informationsdienst DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beispielsweise auch durch ein im Innendienst wie im Außendienst greifendes systematisches Wertemanagement garantieren.

vertrauenswürdiger Seniordetektiv schießt Beweisfotos
Nicht wenige Privatermittler sind es, die nach ihrer Polizeikarriere in die Branche der „Privatschnüffler“ eingestiegen sind. Sie haben eine hervorragende Reputation und gelten als hochvertrauenswürdig. (Beispielfoto)

Auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen

Kunde einer Detektei und das ausführende Detektivbüro haben sich in Vorbereitung der Ermittlungsmaßnahme, beim Laufen der Nachforschungsaktion sowie nach Abschluss des Einsatzes auf eine besondere Vertrauenslage eingelassen. Diese Nahebeziehung sollte auf beiderseits anerkannte Vertrauenswürdigkeit basieren. Unbedingte Voraussetzung für legales Arbeiten. Ist der dargelegte Anlass, Detektive gegen eine Zielperson anzusetzen beispielsweise wahrheitswidrig erfolgt, machen sich Klient wie auch die Privatermittler womöglich strafbar, weil die Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Form der Datenerhebung (z.B. Observierung/Background-Investigation) unangemessen war.

Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung

Soll der Rechtsweg gegangen werden und ist hierfür das Einschalten einer Detektei im Rahmen der Beschaffung beweiswürdigungsfähiger Erkenntnisse erforderlich, dann sind der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit sowie die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit normale Vorgänge im Vorfeld. Die gegenseitige Anerkennung der Datenerhebungsvoraussetzung – in idealer Konstellation durch einen Juristen (Rechtsanwalt) bestätigt – stellt das Vorhaben auf rechtssichere Füße. Privatdetektivische Fähigkeiten zur Durchführung erforderlicher Nachforschungen, belegen (bspw. im Ausland) Privatermittler i.d.R. mit dem Vorlegen einer offiziellen Lizenz oder Berechtigungsurkunde. In Deutschland geschieht dies mit der gewerblichen Anmeldung und dem Aufzeigen anonymisierter Referenzen vorangegangener Fallbearbeitungen.

Vertrauenswürdigkeit ist essentiell

Damit anlassbezogene Privatdetektivarbeit unter höchst unterschiedlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen im Inland wie im Ausland gelingen kann, sind immer unterschiedliche Expertisen aus dem privaten Ermittlungsdienst fallinvolviert. Vertrauenswürdigkeit – besonders dann, wenn es erforderlich wird, externe Fachleute für spezielle Ermittlungsaufgaben hinzuzuziehen – ist essentiell dafür, der Philosophie eines streng vertraulich arbeitenden Privatdetektivunternehmens gerecht zu werden.

Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement

Auftraggeber und Detektei-Einsatzmanagement müssen darauf vertrauen können, dass ungewöhnlichen Situationen – bspw. schwierige geografische und urbane Einsatz-Bedingungen, Bedrohungsszenarios, die sich womöglich zu potentiell gefährlichen Auswirkungen, die Sicherheit der Privatdetektivinnen und Privatdetektive betreffend aufschaukeln, feindliche Verschleierungshandlungen sowie die Ermittlung bremsende, vorsätzlich konstruierte Heimlichkeiten – detektivisch intelligent begegnet wird.

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Detektei-Ermittlungen und Beweiswürdigung

Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.

Ladung des Detektivs als Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht
Privatermittlerinnen und Privatermittler sagen häufig als Zeuginnen und Zeugen aus. Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen nichts weglassen. (Beispielfotos)
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen

Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden (bspw. anlassbezogene Personenausforschung) einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.

Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.

Probates Mittel zur Beweissicherung und Beweiserhebung: Einsatz eines Detektivs
War der Einsatz eines oder mehrerer Detektive rechtmäßig und sind die Beweise mit rechtskonformen Mitteln und Methoden erhoben worden, findet das Material i.d.R. auch Beweiswürdigung beim Tatrichter bzw. Prozessgericht. (Beispielfotos)

Lizenzierung privater Ermittler

Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.

Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse

Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.

Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit

Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.

Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel

Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.

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Transportkriminalität: Private Ermittlungsdienste fahnden

Im Umstellungsprozess von Lagerwirtschaft mit ausgeprägter Bevorratung hin zu Just-in-time-Verfahren haben sich in dieser Umbruchphase auch Formen damit einhergehender Transportkriminalität gewandelt. Detekteien mit Spezialisierung privatkriminalistische Untersuchungen im Deliktsbereich Ladungsdiebstahl haben parallel dazu ihre Nachforschungsmethoden angepasst. Sie sind es, die für Transportversicherer tätige Sachverständige unterstützen, wenn diese an Ermittlungsgrenzen stoßen.

Unser Lager ist die Autobahn

Diebstahlgefährdungsgrundlage im Luftgüterverkehr. Private Detektei ermittelt im betroffenen Lufttransportunternehmen
Anlassbezogene Detektei-Nachforschungsmaßnahmen in betroffenen Bereichen des Luftgüterverkehrs: Etablierte Wirtschaftsdetektive sind global vernetzt und weltweit im Auftragseinsatz. (Beispielfoto)

Diebstähle im Transportbereich

Aus Autobahnen sind rollende Lager geworden. Kriminelle erkannten dies von Anfang an und stellten schnell vom klassischen Einbruch ins Frachtlager auf Kriminalität im Containertransport um. Das Gros der Diebstähle im Transportbereich steht heute im Zusammenhang mit Container Cargo und Container Traffic. Liegt der Tatbestand des Frachtdiebstahls vor, schalten Transportversicherungen für Unternehmen beispielsweise Sachverständige ein. Expertinnen und Experten, die den Transportablauf detailliert untersuchen. Das geht über involvierte Transportbeteiligte – über die Verschiffung – bis zur s.g. „letzte Meile“.

Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung

Detekteien mit Expertise Wirtschaftsverbrechensaufklärung (white-collar crime detection) untersuchen aber nicht nur Fälle von Straßentransportkriminalität. Die Privatkriminalisten der Branche decken das gesamte Spektrum beim Transport von Gütern aller Art zwischen verschiedenen Orten auf Straßenrouten, im Schienennetz, Wasser- und Seewegen, im Luftraum sowie in Rohrfernleitungen und damit einhergehender schwerer Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse ab. Privatdetektivinnen und Privatdetektive sind darauf eingefahren, klare Hinweise auf eine deliktische Handlung hochdiskret herauszuarbeiten. Tatrelevante Informationen gehen dann an Strafverfolgungsbehörden und sind nicht selten Grundlage für das Einleiten polizeilicher Ermittlungen.

Privatermittler bei der Nachforschungsarbeit zur Aufklärung von Transportkriminalität
Spezialisierte Wirtschaftsdetekteien decken sämtliche anlassbegründete Ermittlungsarbeiten in den betroffenen Bereichen Straßengüterverkehr, Eisenbahngüterverkehr, Luftgüterverkehr und Seegüterverkehr ab. Privatermittler sind weltweit einsatzerfahren. (Beispielfotos)

Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich

Ladungsdiebstahl kommt in unterschiedlichen Varianten vor. Betroffen sind Unternehmen bspw. in den Bereichen innerbetrieblicher Transport von Gütern, außerbetrieblicher Transport von Gütern sowie Industrielogistik, Beschaffungslogistik und Einzelhandelslogistik. Das sind einige Gründe dafür, warum sich Wirtschaftsdetektivbüros bei der Aufklärung von Transportkriminalität immer wieder neuen, meist komplexen Ermittlungsherausforderungen zu stellen haben. Außerdem spielt die Abwägung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei der Strategie, eine private Detektei mit Nachforschungen im Transportkriminalitätsbereich zu beauftragen, eine nicht unerhebliche entscheidungsbeeinflussende Rolle.

Private Ermittlungsdienste pflegen i.d.R. weltweit vertrauenswürdige Kontakte

Frachttransportkriminelle entwickeln unglaubliche kriminelle Energien in immer wieder neuen Varianten (bspw. Schwerer Bandendiebstahl • § 244a StGB). Bandenmitglieder, Hehler sowie schlussendlich Abnehmer des Diebesguts sind nicht selten global vernetzt. Etablierte, professionell aufgestellte private Ermittlungsdienste pflegen i.d.R. weltweit vertrauenswürdige Kontakte. Sie sind es auch, die konkreten Verdachtsmomenten wie Hacken des Datenstroms im betroffenen Transportunternehmen, Bestechungstaten an Transportschnittstellen sowie beispielsweise Fälschung von Transportdokumenten entlang des gesamten Transportwegs mit spezifischen Möglichkeiten hochflexibel nachgehen. Diese wertvolle Vorarbeit der Privaten, nimmt in der Umsetzungsstrategie behördlicher Kriminalisten oft einen entscheidenden Part ein.

Containerverkehre sind immer wieder von Verlusten durch Diebstahl betroffen. Wirtschaftsdetekteien untersuchen kriminelle Machenschaften zu Land, auf See und im Luftfrachttransport Sektor
Warentransportversicherungen decken i.d.R. Güter von Produktionsbetrieben, Import- und Export-Firmen sowie Handelsunternehmen ab. Versicherungsnehmer (bspw. Reedereien und Containertransporte Unternehmen) sind verpflichtet, Transportmittel gegen Raub und Diebstahl sicher zu machen. Wirtschaftsdetekteien sind hierfür externe hochzuverlässige Partner. (Beispielfoto)

Private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen

Da eine Vorsatztat mehrere Stadien der Verwirklichung durchläuft, macht es durchaus Sinn, bereits in der Phase konkreter Hinweise auf Entschluss und Vorbereitung einer solchen, Untersuchungsmaßnahmen einleiten zu lassen. Sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben, ist das private Wirtschaftsdetektivbüro die top Alternative zum konservativen Ansatz, der nämlich bedeuten würde, erst zu reagieren, wenn Kriminelle die Tat bereits vollzogen haben. Unternehmensverantwortliche, die private Ermittlungssachverständige mit anlassbezogenen Verdachtsrecherchen beauftragen, handeln firmenstrategisch richtig. Idealziel: Präventive Maßnahmen frühzeitig einleiten, Transportkriminalität im Vorfeld aufklären und das Vollziehen durchkreuzen.

Strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes

Nachforschungsdienstleistungsunternehmen (private Detekteien) sind für die Herausforderungen der Zukunft hervorragend aufgestellt. Als strategische Partner des deutschen und internationalen Transportgewerbes haben sie sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bei der Aufklärung schwerer Taten in den Bereichen Güterverkehr, Warentransport und Ferntransport als unverzichtbar erwiesen. Die Flexibilität privater Ermittlerinnen und Ermittler bewährt sich beispielsweise besonders bei der anlassbegründeten Täterverfolgung im kombinierten Verkehr: Straßengüterverkehr, Eisenbahngüterverkehr, Luftgüterverkehr und Seegüterverkehr.

Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft

Wenn nichts Genaues bekannt ist zum Tatgeschehen Transportkriminalität, dann sind privatdetektivische Untersuchungsmaßnahmen wie Einschleusung in Täterkreise (bspw. als Frachtführer), geheime Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjektbereichen sowie Ermittlungen in Form Befragung menschlicher Quellen und Zeugen zu konkreten Umständen der Tat (bspw.: Wer liefert[e] den Tätern Insiderinformationen?) zielführend und bewährt. Nicht selten führen verdeckte Detektei-Ermittlungen in Bereichen betroffener Transportwirtschaft in kriminalitätsverdächtige Milieus. Hehler und Endabnehmer geraubter oder gestohlener Güter sind meist über die ganze Welt verteilt. Vom Aufdecken der Tatausübung (Modus Operandi) und Tatbeteiligung bis zur Sicherstellung des Diebesguts → Ein Job für Profis!

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Außendienst überwachen – Außendienstmitarbeiter überprüfen – Detektei anlassbezogen im verdeckten Einsatz

Außendienst ist Vertrauenssache

Außendienst ist Vertrauenssache. Stellt ein betroffenes Unternehmen schwere disruptive Veränderungen im Betriebsaußendienst zum Nachteil der Firma fest, dann sind Verantwortliche gezwungen angemessen zu reagieren. Trägt die Ursachensuche in Eigenregie nicht zur Aufklärung schwerer Außendienstvorkommnisse bei, sind private Detekteien seit Jahrzehnten gefragte und bewährte Partner bei der Durchführung anlassbezogener geheimer Überprüfungsmaßnahmen der Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter.

Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH): „Wir sind es gewohnt, auf kurzfristige Änderungen in den Auftragsanforderungen flexibel zu reagieren und beraten unsere Kunden hierzu ausführlich und individuell.“

Außendienst: Kontrolle durch Kontroll- oder Checktouren. Detektei beobachtet anlassbezogen geheim.
Kommen erhebliche Zweifel an Einhaltung der Wochenplanung und des Wochenberichts auf und führen offizielle Kontroll- oder Checktouren nicht zu sachdienlichen Erkenntnissen, dann setzt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine qualifizierte Detektei die betrieblichen Nachforschungen im Außendienst fort. (Beispielfoto)

Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst

Rechtstreue steht an erster Stelle einer jeden Wirtschafts- und Privatdetekteimaßnahme. Für alle Beteiligten gelten gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Personalverantwortliche sowie interne und externe Juristinnen und Juristen betroffener Konzerne, Firmen, Verwaltungen und Institutionen wissen in der Regel, dass Geheimkontrollen von Vertreterinnen und Vertretern im Außendienst einen starken begründeten Anlass voraussetzen. Außerdem sind dem Anheuern privater Observierungsexperten immer mildere Nachforschungsaktivitäten vorauszugehen. Bringen diese keinen Erfolg, kann das Ansetzen von Detektiven verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.

Kreis Involvierter ist immer klein zu halten

Nach positiver Überprüfung des berechtigten Interesses sowie dem Gegenzeichnen der Detektei-Auftrags- und Honorarformalitäten, sollte ein sorgfältig ausgearbeitetes Durchführungskonzept gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Kreis Involvierter ist immer klein zu halten. Geheimhaltung und gute Planung sind das A und O. Interne Informationen aus dem betroffenen Betrieb – bspw. über Dienstpläne und Routen der Vertriebler im Vertriebsaußendienst – sind von großer Bedeutung für das Detektiv-Einsatz-Team. Möglicherweise eintretende Szenarien sind im Idealfall bereits während der Planung zu erkennen, abzuwägen und entsprechende Reaktionen darauf durchzuspielen.

Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen

Die Inanspruchnahme von Detekteiunterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Aufklärung schwerer Vorkommnisse im Firmenaußendienst, ist für die Verantwortlichen im geschädigten Unternehmen oft ein äußerst seltenes Szenario. Geheime Personalüberwachungen sind immer das finale Mittel. Sie sind erst gerechtfertigt, wenn zuvor eingeleitete betriebliche Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichend zur Aufklärung beitragen konnten. Selbstredend muss bei der unternehmerischen Entscheidung zwischen Wahrung der Persönlichkeitsrechte in der Arbeitswelt und Schadens- und Gefahrenabwehr für das Unternehmen sehr genau abgewogen und geachtet werden.

Observierung der Außendienstmitarbeiter (field personnel surveillance) wegen konkretem Verdachts
Schwere Vergehen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst (outside sales person/field staff): Detektiv SYSTEM Detektei ® leitet anlassbegründete Ermittlungs- und Observierungsmaßnahmen ein. Auftraggeber und dessen Rechtsbeistand werden in Echtzeit aus dem laufenden Einsatz heraus auf dem Laufenden gehalten. (Beispielfotos)

Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren

Erfahrene Ermittlungsdienste privater Wirtschaftsdetekteien bieten Gewerbekunden optimale Beratung und Betreuung. Die anlassbegründete verdeckte Überwachung von Außendienstfahrten Handelsreisender ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und sollte genau geplant werden. Es geht um die einwandfreie Umsetzung erforderlicher Personalbeobachtungen und fallbezogener Parallelermittlungen. Im operativen Beobachtungseinsatz – beispielsweise Observierung der Zielperson(en) bei Außendiensttouren mit dem Firmenfahrzeug – begegnen private Berufsermittler*innen Herausforderungen autark mit unterschiedlichen Kapazitäten und flexiblen Konzepten.

Fließender Übergang von Geschäftlichem und Privatem

Ein ebenso wichtiger Punkt bei der Beauftragung von Privatdetektiven zur Klärung firmenschädigender konkreter Störungen, die im Zusammenhang mit der Koordinierung des Außendienstes auftreten, ist die fachjuristische Begleitung der Sondermaßnahme. Nicht selten beobachten Detektive mit Auftragsmandat Observierung des Außendienstes den fließenden Übergang von Geschäftlichem und Privatem. Das Privatleben der Arbeitnehmer ist aber ein besonders geschützter Bereich. Wie weit kann und darf die Beschattung also gehen? Ohne professionelle Rechtsberatung während des gesamten Verlaufs der Außendienstüberwachungsaktion sind heute Wirtschaftsdetektei-Beobachtungen schwerlich denkbar.

Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen

Unter unternehmensjuristischer Steuerung, steht einer raschen Realisierung der innerbetrieblichen Nachforschung aus konkretem Anlass nichts im Wege. In Sachen Observierung – beispielsweise Dienstfahrten zu Tagungs- und Kongressveranstaltungen in Verbindung mit Geheimnisverrat, Korruption, Vorteilsnahme, Konkurrenztätigkeit und anderen schweren Compliance-Vergehen – ist man im etablierten Detektivunternehmen hochmodern unterwegs. Gleichermaßen im Inland wie im Ausland kann das Detektei-Team – gut vorbereitet – seine Expertise voll entfalten.

Member of a congress wird wegen begründeten Verdachts von der Detektei in den USA observiert.
Konkrete Hinweise auf Bestechungsversuch (attempted bribery): Kongressteilnehmer (congress participant) wird auf Überseedienstreise anlassbegründet beobachtet. Detektiv SYSTEM Detektei ® ist für weltweite Einsätze aufgestellt. (Beispielfoto)

Ermittlungs- und Beobachtungseinsätze auf Veranstaltungen

Es sind nicht nur die gewerbliche Wirtschaft sowie Industrie und Handel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dienstreise (bspw. Tagungen und Kongresse) entsenden. Auch Kirchliche Organisationen, eingetragene Vereine, Gemeinnützige Organisationen sowie Landes- und Bundesanstalten sind auf Fachmessen, Symposien und Konferenzen mit Personal vertreten. Was private Nachforschungsdienste im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Beobachtungseinsätzen auf diesen Veranstaltungen als Auftragsbegründung im Mandat stehen haben, sind konkrete Verdachtsmomente wie Bestechung (§§ 331 ff. StGB), wettbewerbswidriges Abwerben, Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) u. W.

„Wer einmal zufrieden war, der kommt meistens wieder.“

Anlassbegründete Kontrolle des Außendienstpersonals

Moderne private Ermittlungsfirmen sind zukunftsfähig aufgestellt. Sie bieten von Außendienst Vorkommnissen betroffenen Kunden und Partnern – physisch vor Ort als auch gleichzeitig im virtuellen Raum – professionelle fachdetektivische Handlungsempfehlungen sowie den Rahmenbedingungen angepasste aktive Unterstützung bei der anlassbegründeten Kontrolle des Außendienstpersonals durch verdeckte Kontroll- oder Checktouren. Erfahrene Detektei-Beobachtungs-Crews verstehen es, auf Ungewissheiten im operativen Außendiensteinsatz schlagfertig zu reagieren. Sie wissen Unvorhergesehenes im Sinne des Auftrags souverän zu meistern. Zu guter Letzt erhält der Auftraggeber eine Berichterstellung hoher Beweiswürdigungsfähigkeit.

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Sorgerecht: Privatdetektive leiten diskrete Ermittlungen ein

Sorgerecht und Privatdetektive werden – vornehmlich in juristischen Kreisen – nicht selten in einem Atemzug genannt. Münden familiäre Ereignisse – bspw. schwere Erwachsenenfehler, Trennung und Scheidung – in einen Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder, dann sollte im Ideal für alle involvierten Parteien eine erträgliche Lösung gefunden werden. Bei konkreten Hinweisen darauf, dass mindestens ein Part der elterlichen Verantwortung zum Nachteil der Kinder nicht nachkommt, sind Privatermittler als sachkundige Helfer im Rahmen der Kindeswohlüberprüfung eine bewährte Option.

Kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren und Sorgerecht. Detektive besorgen Beweise.
Familienrecht: Detektiv SYSTEM Detektei ® geht im Ausland konkreten Hinweisen von Kindeswohlgefährdungen (child endangerment) nach. Die Erkenntnisse gehen an die/den Auftraggeber*in Deutschland und sollen bei Gericht Beweiswürdigung finden. (Beispielfoto)

Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit

Ermittlung mit Anlassbegründung – Familienstreitigkeiten mit Auslandsbezug, die in eine Sorgerechtsfrage münden – ist ein weiteres Spezialgebiet rechtschaffender Detektivarbeit. Der deutsche sowie der EU Special Investigator sollte u.a. mit dem Inhalt des Handbuchs zu europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Rechte des Kindes (Handbook on European law relating to the rights of the child) vertraut sein. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass in Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit Detektei-Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung einfließen. Beweise also, die internationalen gerichtlichen Prinzipien gerecht werden.

Kinder und ihre Eltern betreffende Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug sind in der EU-Verordnung 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel-IIb-Verordnung) geregelt.

Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht

Leidtragende des Zerbrechens einer Ehe mit damit oft einhergehenden s.g. Rosenkrieg Irrungen und Wirrungen, sind häufig die Kinder. Stoßen Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht sowie rechtskräftige Entscheidungen wie gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht auf Unverständnis und Ablehnung, dann lässt sich womöglich eine Seite dazu hinreißen, den Kindesumgang der Rechtslage beispielsweise

  • Residenzmodell
  • Wechselmodell
  • Personensorge
  • Vermögenssorge

… widrig auszulegen und durchzusetzen. Fruchtet das Hinzuziehen als Beispiel von Mediatoren zur Konfliktlösung nicht – zeigen Vermittlungsversuche der Mediatorin/Mediator keine Wirkung – dann könnten Kurzschlussreaktionen eines sich benachteiligt gefühlten Elternteils in eine Gefahrenlage für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eskalieren.

Juristisches Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche

Gibt es keine Alternative mehr zum Scheidungsantrag, dann ist die Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist folglich immer mit von der Partie, wenn es um weiterführende Fragen zum Sorgerecht des aus der Ehe hervorgegangen Kindes bzw. der Kinder geht. Das ist von Vorteil für Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sorgerechtsansprüchen und Umgangsrechtsansprüchen. Wohl nicht wenige Familienrechtsanwaltskanzleien pflegen nämlich strategische Verbindungen zu privaten Ermittlungsdiensten, die ins juristische Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche im Bedarfsfall involviert werden können.

Zusammenarbeit Polizei (Police) und Privatermittler ist im Fall des Zurückhaltens eines Kindes eine bewährte Strategie
Fühlt sich eine Elternpartei durch die familiengerichtliche Entscheidung vermeintlich zu Unrecht benachteiligt, kann sich der Konflikt bis zur Kindesmitnahme (Kindesentführung) zuspitzen. Erfahrene Privatdetektive, die für die Ermittlung des Aufenthaltsortes angeheuert werden, suchen im Einsatzgebiet/Einsatzland häufig auch Kontakt zu zuständigen Polizeibehörden. (Beispielfotos)

Detekteien mit Expertise Privatermittlung

Wird das Sorgerechtsverfahren (Kindschaftssachen) von einem Elternteil angestrebt, weil beispielsweise konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Kind oder den Kindern eine Zukunft in einem nicht kindeswohlgerechten Milieu bevorsteht und die gegnerische Sorgerechtspartei dem Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nicht nachkommen werden, dann sind starke Beweis zu erbringen, die bei Familiengericht Würdigung finden. Detekteien mit Expertise Privatermittlung sind darauf spezialisiert, anlassbezogen das Fürsorge- und Schutzverhältnis diskret – bspw. durch eine Observierung – zu überprüfen. Kindeswohlgefährdung und damit verbundene Täuschungshandlungen werden mit hoher Stichhaltigkeit aufgezeigt.

Auszug aus der o. g. Verordnung der Europäischen Union 2019/1111

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Zuständigkeitsregeln für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe sowie für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung festgelegt.

Gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern

Ist der Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung als gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern vollzogen und rechtskräftig, münden Verzweiflungstaten vermeintlich Benachteiligter immer wieder in schwere Verstöße gegen geltendes Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht – bis hin zur Entführung des Kindes oder der Kinder.

Aufgabe angeheuerter Privatdetektive

Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB. Hierbei oftmals entfaltete kriminelle Energien, überraschen nicht selten selbst gestandene Privatermittlerinnen und -Ermittler mit Spezialisierung Kindesrückführung. Sorgerechtsurteile und Sorgerechtsverfügungen (bspw. aus freien Stücken gewählter Aufenthaltsort) werden von Täterinnen und Tätern vorsätzlich konträr interpretiert und Ortswechsel ins nahe und auch ferne Ausland konspirativ eingefädelt. Aufgabe angeheuerter Privatdetektive ist es, Pläne für eine Entführung des Kindes möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu durchkreuzen.

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