Detektei: Es geht um brauchbare, juristisch verwertbare Ergebnisse
25. Mai 2018 war Stichtag. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) rechtsgültig wirksam. Voraussetzungen zur Beauftragung eines Detektei-Einsatzes werden also wieder einmal gestrafft. Stichworte: Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot. Wirtschaftliche und private Interessen sind im Vorfeld – am besten mit fachjuristischer Unterstützung – sehr genau abzuwägen.
Interessenabwägung ist zu dokumentieren
Gibt der Volljurist grünes Licht dafür, dass ein datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand für die beabsichtigte Beobachtung und Ermittlung zur Datenerhebung anhand eines glaubhaft dargelegten, starken berechtigten Interesses vorliegt, sollte der rechtmäßigen Kontrollmaßnahme – ausgeführt vom beauftragten Detektivbüro – wohl nichts mehr im Weg stehen. Die Interessenabwägung ist zu dokumentieren. Bis ein brauchbares, juristisch verwertbares Ergebnis geliefert werden kann, sind nicht selten erhebliche detektivische Anstrengungen erforderlich.
Datenschutzsicherheitsfördernde Maßnahmen
Nichtsdestotrotz, sind die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Informationsfluss zum Auftraggeber sowie die Speicherung und Verwahrung der erhobenen Daten wird im renommierten, verantwortungsvoll arbeitenden Detektivbüro gemäß neuesten Standards ausgeführt. Datenschutzsicherheitsfördernde Maßnahmen sollen in der modernen Detektei heutiger Zeit unkompliziert und pragmatisch umgesetzt werden.
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Bewertung detektivisch erhobener Beweise
Steht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der detektivischen Kontrollmaßnahme auf einem sicheren Fundament, geht es in die Einsatzplanung. Damit will sich die Detektei den Herausforderungen datenschutzrechtlicher Auflagen von Beginn der Observation und Recherche an stellen. Persönlichkeitsrechte der Zielperson sowie die Dritter im Umfeld der detektivischen Beweiserhebungsaktion stehen im Mittelpunkt von Planung und Ausführung des Detektei-Einsatzes.
Datenschutzrechtskonformes Arbeiten als Privatdetektiv
Mit der juristischen Bewertung des erhobenen Beweismaterials steht und fällt schließlich der Erfolg des Auftraggebers der Detektei vor Gericht. Datenschutzrechtskonformes Arbeiten als Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv setzt ein hohes Maß an Professionalität, Verschwiegenheit und Verlässlichkeit voraus. Der Berufsdetektiv von heute hat hohen Arbeitsbelastungen souverän standzuhalten. Wird ein Ermittler-Team gemeinsam in die Auftragsbearbeitung entsendet, haben alle an einem Strang zu ziehen.
Passion für das Lösen komplexer Aufgaben
Nur so wird es etwas mit detektivischer Projektarbeit gemäß bestehendem EU-Recht. Was sollte der Berufsdetektiv für die erfolgreiche Umsetzung der Bearbeitungsmodule aus Interviewrecherchen und Observationsüberwachungen mitbringen? Interesse am Detektivberuf und Passion für das Lösen komplexer Aufgaben sind essentiell. Wichtig sind außerdem Praxiserfahrung sowie die Fähigkeit, sich schnell in knifflige Sachverhalte einzuarbeiten und in der Detektei-Crew gut zusammenzuarbeiten.
Änderungen im EU-Datenschutz betreffen etliche Aspekte der Detekteien-Branche
Signifikante Änderungen im EU-Datenschutz betreffen etliche Aspekte der Detekteien-Branche. Der online-basierte Austausch von allgemeinen und strategisch-taktischen Informationen wird hiervon beispielsweise ebenso tangiert, wie verschiedene Projektumgebungen und Vorgehensweisen in der Detektiv-Arbeit. Zielsetzung ist es, dem aktuellen Datenschutz mit einer nachjustierten Digitalstrategie innerhalb einer modernen Arbeitsumgebung im Detektivbüro zu begegnen.
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Außerdem hat sich das Detektivpersonal intensiv mit der aktuellen Gesetzeslage auf EU-Ebene, sowie mit Internationalem Recht zu befassen. Neben rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sind für die operative Tätigkeit in der Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei auch Technik- und Betriebswirtschaftswissen erforderlich. Im geltenden Rechtsrahmen überlegen die Detektivinnen und Detektive systematisch welche Ermittlungsservices dem Kunden fallbezogen maximalen Nutzen bringen werden.
Sehr schwere Pflichtverletzungen und Straftaten
Identifizieren das Personal- und Unternehmensmanagement bzw. eine Privatperson ein schweres Problem, das sich ohne die Erhebung beweislastigem Faktenmaterials kaum lösen lässt, wird an das Detektivbüro des Vertrauens herangetreten. Als ernste Probleme im Wirtschaftsbereich lassen sich Beispiele wie: Sehr schwere Pflichtverletzungen (Arbeitsrecht) und Straftaten im Arbeitsrechtsverhältnis, Diebstahl, Sabotage, Verkauf von Betriebsgeheimnissen gegen Entgelt mit Bereicherungsabsicht, Manipulation belastbarer wirtschaftlicher Daten und weitere nennen.
Mögliche Schwerpunkte detektivischen Wirkens im Privatsektor
Hohe Krankenstände rufen den Unmut der Personaler hervor. Nachvollziehbar. Wenn dann noch glaubhaft dargelegte Meldungen zugetragen werden, dass strafbewährte Betrugshandlungen mit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einhergehen, wird es Zeit zu handeln. Die Bewertung arbeitsrechtsrelevanter Zusammenhänge wird von vielen Faktoren bestimmt. Beispielsweise von der Unternehmensgröße und der Branchenzugehörigkeit selbst.
Umdenken auf Personalerebene
Leidet das Betriebsklima erheblich unter vorsätzlich herbeigeführten arbeitsrechts- und vertragsrechtsrelevanten schweren Pflichtverletzungen, wird ein Umdenken auf Personalerebene wahrscheinlich. Unerfreulichen Entwicklungen, die geeignet sind, dass Gesamtunternehmen in Schieflage zu bringen, muss zwangsläufig im geltenden Rechtsrahmen entgegengesteuert werden. Die Tragweite der Maßnahme erzeugt nicht selten einen erheblichen Nachhaltigkeitseffekt. Löst sich der personelle Druck, ist dies im Interesse aller Interessenvertreter im Konzern.
Außerbehördliche bzw. parallelbehördliche Erhebung
Auch im Privatbereich eröffnen moderne Detekteien Möglichkeiten der diskreten außerbehördlichen bzw. parallelbehördlichen Erhebung beweislastiger Fakten. Exemplarische Auftrags-Schwerpunkte aus dem Privatsektor sind: Rechercheerhebungen zur Aufklärung vorsätzlich kolportierter unrichtiger Darstellungen (Üble Nachrede), Ehestreitigkeiten einhergehend mit strafbaren Eigentumsdelikten sowie der Gefahr für Leib und Leben, Maßnahmen zur Förderung der privaten Sicherheit und viele weitere.
Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Ermittlungstätigkeit
Die international orientierte Detektei ist weltweit im Einsatz. Auch außerhalb des deutschen Rechtsraums greift die Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Ermittlungstätigkeit deutscher Privatdetektive und deren EU-Partner. Wer sprachbegabt ist, Rhetorik und Befragungsgeschick mitbringt, sich für ein breites Tätigkeitsfeld aufstellen und Auslandserfahrung sammeln will, ist im renommierten Detektivbüro für Auslandermittlungen richtig.
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