Ermittlungsgewerbe: Private Detektive ermitteln anlassbezogen in Firmen- und Privatsphären

Im deutschen Ermittlungsgewerbe konzentrieren sich hochqualifizierte, gewerblich tätige Detektivinnen und Detektive. Sie sind auf breite Privatermittlungen sowie auf hochsensible, komplexe und vertrauliche Untersuchungen von Vorfällen im Zusammenhang mit Datenverlusten, Diebstahl von geistigem Eigentum, Technologiemissbrauch und Nachforschungen bei schweren Interessenkonflikten mit Arbeitsrechtsbezug spezialisiert.

Getarnt auf Beobachtungsposten: Deutscher Privatermittler beobachtet verdeckt ein Zielobjekt
Privater Detektiv des deutschen Ermittlungsgewerbes auf verdecktem Observationsposten. Nicht selten haben Wirtschafts- und Privatdetektive einen ehemals spezialmilitärischen Background. (Beispielfoto)

Strikte Auflagen geben den Handlungsrahmen vor

Strikte Auflagen (Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in den Lebens- und Freiheitsbereich bspw.) geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des privaten Ermittlungsgewerbes den Handlungsrahmen vor. Breite Rechtskenntnisse sind deshalb Voraussetzung für eine professionelle Zusammentragung gerichtlich verwertbaren Materials. Neben Recherchearbeit im Innen- und Außendienst, gehören in einer seriösen Detektei Schulungen u.a. in Recht und Datenschutz zum Arbeitsalltag.

Fokus liegt auf den hochvertraulichen Umgang mit fallbegleitenden Daten

Wer eine Passion dafür hat, sich vielen Fragezeichen zu stellen, wird als Ermittler*in im Ermittlungsgewerbe eine herausfordernde Beschäftigung finden. Mit jedem neuen Auftragsfall werden viele Fragen aufgeworfen. Dabei liegt besonderer Fokus auf den hochvertraulichen Umgang mit fallbegleitenden Daten. Kenntnisse über Enthüllungen sowie Nachweise einer Tatbeteiligung beispielsweise, unterliegen hohen Geheimhaltungsstufen und dürfen nur im Rahmen einer Zeugenvernehmung (in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand des Auftraggebers) preisgegeben werden.

Die Unsichtbaren

Den geeigneten Partner im Ermittlungsgewerbe finden betroffene Unternehmen und Privatbürger in der spezialisierten Wirtschaftsdetektei sowie in der Privatdetektei des Vertrauens. Die Unsichtbaren, als die sich private Berufsdetektivinnen und Berufsdetektive nicht selten selbst bezeichnen, sind landesweit tätig und häufig auch im weltweiten Ausland in der diskreten Nachforschung. Arbeitsgebiete deutscher Ermittlungsdienste sind beispielsweise:

  • Wirtschaftsdetektivische Dienstleistungen (business private investigation services)
  • Betrugsermittlungsdienste in Unternehmen (fraud investigation services)
  • Ermittlungen wegen Verdachts des Verrats von Firmen- und Betriebsgeheimnissen (company secret, corporate secret)
  • geheime Überwachung (personal monitoring) im Rahmen vorpolizeilicher Fahndung wegen Diebstählen im Betrieb (thefts)
  • Vermögens- und Hintergrundbewertungen zu potentiellen Geschäftspartnern (asset and background assessments)
  • Beweiserhebungsmaßnahmen bei schweren Verletzungen des Arbeitsvertrages (breach of employment)
  • Privatdetektivische Dienstleistungen (private clients investigation services)
  • Ermittlungen zu betrügerischen Ehepartnern (cheating spouse investigator)
  • Sorgerechtsermittlungen (child custody)
  • Beweiserhebungen im Scheidungsverfahren (divorce) bspw. zum Zugewinnausgleich (community of accrued gain)
  • Personenüberwachung (personnel monitoring) im begründeten Verdacht des Love- und Romance Scamming (Liebesbetrüger, Heiratsschwindler, marriage impostor)
  • voreheliche Überprüfung im Ausland (premarital investigation, premarital checks)
  • Privatsicherheitsdienstleistungen bei Gefahrenlagen im privaten Umfeld, wie Androhung von Gewalt, Stalking und Kindeswohlgefährdung (counter surveillance services)

Geeignete Privatdetektei aus dem Ermittlungsgewerbe Deutschlands

Das die unberechtigte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen und Firmen-Know-how eine strafbare Handlung darstellt, ist jedem klar. Aber auch die Verletzung von Privatgeheimnissen (gem. § 203 Abs. 1 und 2 StGB) ist eine Straftat. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zeichnet sich eine geeignete Privatdetektei aus dem Ermittlungsgewerbe Deutschlands verantwortlich für die Aufklärung des begründeten Verdachts. Hierbei kann jeder sachdienliche Hinweis entscheidend sein. Private Detektiv*innen ermitteln meist im Verborgenen und unter Legende. Dies ist dem hohen Anspruch an Diskretion geschuldet.

Physikalische Überprüfung von Räumen und Fahrzeugen sowie Messung von Leitungsnetzen auf Lauschangriff und Cyber-kriminelle-Angriffe
Feindliche Anzapfung und Manipulation von Räumen sowie IT-Infrastruktur werden von einem Partner-Team der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH professionell nachgewiesen. Gegenmaßnahmen verhindern einen Angriff bereits im Vorfeld oder stoppen die Attacke sofort. (Foto: TSM Berlin)

Private Counter-Intelligence-Expert*innen an vorderster Front

Im Ermittlungsgewerbe sind außerdem häufig strategische Partnerschaften mit Spezialfirmen aus der Sicherheitsbranche anzutreffen. Technische Experten ergänzen die Arbeit der Detektiv*innen beim Schutz vor Werksspionage und Betriebsspionage (Innentäter*innen sowie Außentäter*innen). Gibt es zum Beispiel ernst zu nehmende Hinweise dafür, dass feindliche Agenten mit der Angriffsform Man-in-the-Middle-Angriff (MITM-Angriff) Rechnernetze attackieren, übernehmen private Counter-Intelligence-Expert*innen an vorderster Front.

Professionelle Abhörsicherheitsexperten sind auf technisch höchstem Standard

Werden dem Ermittlungsgewerbe-Büro glaubhaft begründete Hinweise angezeigt, dass ein Immobilienobjekt oder auch ein mobiles Objekt (Kraftfahrzeug, Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug) Gegenstand eines Lauschangriffs oder Ortungsangriffs ist, entsendet man – den spezifischen Anforderungen entsprechend – eine individuell zusammengestellte Crew in die Untersuchung. Professionelle Abhörsicherheitsexperten sind auf technisch höchstem Standard. Sie bringen die erforderliche Technologie für den Check von Räumen auf Manipulation mit und leiten – falls erforderlich – wirksame Gegenmaßnahmen ein.

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