Klärung der Beweisfrage: Detektei Ermittlungsarbeitsbereiche

Ermittlungspersonen privater Detekteien haben in den zurückliegenden Jahrzehnten deutsche, europäische und internationale Wahrheitsfindungssphären wesentlich mitgeprägt. Privatdetektive ergänzen in wohl nicht wenigen Fällen die Beweiserhebung von Amts wegen, indem sie sauber und beweiserhebungsrechtskonform Beweismittel im Rahmen strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Beweisaufnahmeverfahren beisteuern. Privatdetektivisches Beweismaterial trägt nicht selten maßgeblich zur Klärung der Beweisfrage bei.

Lösungen – das ist ihr Ding. Private Ermittlerinnen und Ermittler geben Antworten auf Beweisfragen.

Beweise sammeln: Kerntätigkeit privater Detektive. Treff mit einem Zeugen, der sachdienlich aussagt
Auftrag an die Detektei: Klärung der Beweisfrage. Privatermittler realisiert zu diesem Zweck den Treff mit einer vertrauenswürdigen Auskunftsperson. (Beispielfoto)

Deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse

Beauftragt mit der Beantwortung von Beweisfragen, sehen sich Privatermittlungsdienste in vielerlei Hinsicht mit immer wieder neuen Herausforderungen konfrontiert. In den Ermittlungsarbeitsbereichen Betriebskriminalität, Strafverfolgung Wirtschaftskriminalität und bspw. Strafrechtssachen in bürgerlichen Milieus, gibt es eine deutliche Abgrenzung hinsichtlich der Befugnisse. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bedient sich beispielsweise die betriebliche Justiz bei der Klärung der Beweisfrage zu Normverstößen auch privater Wirtschaftsdetekteidienste.

Einsatz sachkundigen Detektivpersonals

Wirtschaftsdetektei-Ermittler sind für die Bearbeitung (anlassbegründet) geheimer innerbetrieblicher Lösungen prädestiniert. Die damit einhergehende Datenerhebung und Datenverarbeitung für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke unterliegen strengen Regeln und Vorschriften. Einsatz sachkundigen Detektivpersonals bei der Beweisfrageklärung ist deshalb ein Muss. Professionelle private Untersuchungsdienste stimmen ihr Vorgehen gegenüber Behörden außerdem eng ab. Strikte Befugnisabgrenzung zwischen privaten und staatlichen Kriminalisten hat oberste Prämisse.

Privatdetektive unterstützen staatliche und zivilgesellschaftliche Stellen bei der Klärung von Beweisfragen
Passioniert und routiniert gehen etablierte Privatdetektive an die Klärung der Beweisfrage. Beweiserhebungsvarianten privater Ermittler sind bspw. geheime Beobachtungen und Ermittlungen. (Beispielfoto)

In die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive

Aber auch die klassische Strafrechtssache im bürgerlichen Milieu kann schnell ein Eigenleben entwickeln. Für in die Antwortenerhebung der Beweisfrage involvierte Privatdetektive ist es eher der Normalfall, mit jedem Neuauftrag immer wieder auch neues Terrain der Kriminologie zu betreten. Traditionell wirken bei Private Investigation Services und Private Detective Agencies in aller Welt – und zum Teil auch in deutschen Detektivbüros – ehemalige Kriminalisten, die zuvor Dienst bei staatlichen Organen (Polizei, Militärpolizei, Nachrichten- und Geheimdienst) verrichteten. Sie wissen sehr genau, wo die rote Linie verläuft und wann der Fall an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzureichen ist.

Konstellation Nachforschungsfirma – Strafverfolgungsbehörde

Tritt die Konstellation Nachforschungsfirma ⇔ Strafverfolgungsbehörde ein, dann besteht immer auch die Option, für die Klärung der strafrechtlich relevanten Beweisfrage eine temporäre strategische Verbindung einzugehen. Vorteil: Privatermittlungsfirmen bieten die notwendige Flexibilität und verfügen über personelle Kontingente erfahrener Observierungsspezialisten und Rechercheexperten. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung mit praxisgerechten Lösungen ermöglicht. Gute zielführende Konzepte liegen schnell vor und können mit geringem Aufwand kurzfristig angepasst werden, denn beim Ermitteln geht es nicht immer nur geradeaus. Vernetzung ist außerdem ihre große Stärke. Unterstützung, auf die eine Ermittlungsbehörde – wenn‘s passt – gern zurückgreift.

Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten

Grundvoraussetzung dafür, dass Beweise auch Beweiswert haben und einer Beweisverwertungszulassung standhalten, ist die rechts- und gesetzeskonforme Dokumentation der Geschehensabläufe klärungsbedürftiger Tatsachen sowie das Beweisen entscheidungserheblicher Tatsachenbehauptungen. Selbiges haben Privatdetektive und behördliche Kriminalisten auch beim Indizienbeweis zu berücksichtigen. Indiztatsachen müssen im Prozess voll bewiesen sein. Bestehen Zweifel daran, dass die Gewinnung und Verwertung der Beweisdaten sauber, sondern nämlich über eine rechtswidrige Erhebung zusammengetragen wurden, dann werden diese mit einem richterlichen Beweisverwertungsverbot belegt und können nicht zur Klärung der Beweisfrage beitragen.

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Detektei-Ermittlungen und Beweiswürdigung

Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.

Ladung des Detektivs als Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht
Privatermittlerinnen und Privatermittler sagen häufig als Zeuginnen und Zeugen aus. Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen nichts weglassen. (Beispielfotos)
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen

Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden (bspw. anlassbezogene Personenausforschung) einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.

Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.

Probates Mittel zur Beweissicherung und Beweiserhebung: Einsatz eines Detektivs
War der Einsatz eines oder mehrerer Detektive rechtmäßig und sind die Beweise mit rechtskonformen Mitteln und Methoden erhoben worden, findet das Material i.d.R. auch Beweiswürdigung beim Tatrichter bzw. Prozessgericht. (Beispielfotos)

Lizenzierung privater Ermittler

Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.

Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse

Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.

Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit

Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.

Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel

Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.

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Detektei-Kriminalisten und die Beweismittelkette

Professionelle Privatdetektive haben oft einen ehemaligen Background bei Polizei-, Nachrichtendienst- oder Geheimdienstbehörden. Im Kriminologie Studium musste sich jeder von ihnen auch mit der Beweismittelkette – Kette von Teilbeweisen (Chain of Custody) auseinandersetzen. Wertvolles Basiswissen für jeden Privatkriminalisten einer kommerziellen Detektei. Schließlich wird das Gros der Detektei-Ermittlungsberichte bei Gericht vorgelegt und soll Beweiswürdigung finden.

Der Beweisgang spiegelt sich in der geschlossenen Beweismittelkette wider.
Jede Kette ist so stark, wie ihr schwächstes Glied. Das trifft auch auf die geschlossene Beweismittelkette zu. Der Fluss von Spuren und Spurenträgern ist in der Beweismittelkette dokumentiert. (Beispiefoto)

Garantiert manipulationsfreie Beweismittel

In Beweismittelketten sind Flüsse fallrelevanter Spuren bzw. Spurenträger über alle Ermittlungs-Steps bis zum finalen Einbringen des Beweismittels dokumentiert. Das ist fachmännisch und kriminalistisch-handwerklich so erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfung der Authentizität und falls erforderlich, auch der Integrität möglich zu machen. Mit der Beweismittelkette ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Zuarbeit für eine Rechtsanwaltskanzlei beispielsweise bei Gericht garantiert manipulationsfreie Beweismittel ausgespielt werden.

Falllösungsmaßnahmen nach allgemein anerkannten Verfahren

So mancher privatdetektivische Lösungsansatz scheint bestechend einfach, doch sieht die Realität häufig anders aus. Eine Chain of Custody (Kette der Obhut) verlangt strikt danach, dass alle durchgeführten Fallbearbeitungs- und Falllösungsmaßnahmen – beispielsweise Objekt- und Zielpersonenbeobachtungen, Hinweisgeber-Schriftstück-Auswertungen, Laboranalysen, daktyloskopische Spurensicherung, Schriftanalysen u.w. – nach allgemein anerkannten Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurden.

Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette

Mit Überwachung der Einhaltung anerkannter Beweismittelkette-Verfahren sollten in der wirtschaftsdetektivischen und privatdetektivischen Praxis hierzu akkreditierte Labore, Sachverständige und Fachanwälte das Kontrollmandat erhalten. Expertenstellen, deren Prozesse regelmäßig geprüft werden. Im Ermittlungen-Unternehmen ist das Beweismittelmanagement wesentlicher Bestandteil professionell ausgeführter Ermittlungsabläufe und Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette.

Teilbeweise schematisch in der Beweismittelkette dargestellt.
Kette von Teilbeweisen: Die lückenlose Beweismittelkette ist Grundvoraussetzung für eine vollumfängliche Beweiswürdigung. Professionelle Detekteien erstellen Beweismittelketten. (Beispielfoto)

Digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette

Spezialisierte private Detekteien bieten für die Beweisstück-Erhebung (fragmen testimonio) die ideale Ermittlungsplattform. Wenn bei den Anderen Kapazitäten längst erschöpft sind, kommen mit Einschalten eines Privatdienstes Ermittlungen womöglich überhaupt erst wieder ans Laufen. Die Möglichkeiten sind vielfältig im etablierten Detektivbüro. Erfahrene Privatermittler sind für komplexe Herausforderungen gerüstet und gehen permanent mit der Zeit. So sind heute beispielsweise auch digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette nicht mehr wegzudenken.

Rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel

Sind Betroffene wegen Beweisbedarfs im Rechtsgespräch, kommt nicht selten die Frage nach dem Anheuern einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei auf. Diese Frage, mit der sich die verantwortlichen Akteure auseinandersetzen müssen, lässt sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Wichtige Aspekte in diesem Kontext sind die fachliche Eignung des Investigativdienstes sowie die rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel. Mit dem Nachweis einer lückenlosen Beweismittelkette, trägt der Privatermittlungsdienst im Idealfall in erheblichem Maß zur Beweiswürdigung bei Gericht und damit zum Rechtserfolg des Auftraggebers bei.

Dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste

Es ist die komplette Bandbreite an Ermittlungsaufgaben, die von Konzernen, Privatfirmen, Öffentlichen Einrichtungen und Bürgerkreisen an Detekteien übertragen werden. Meist in brenzligen Krisensituationen, welche nach schnell greifenden detektivischen Reaktionen verlangen. All dies erfordert ein dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste. Das Beherrschen der Beweismittelkette inklusive. Betroffene sollten idealerweise in jeder Phase der Fallbearbeitung einen vertrauenswürdigen Partner an der Seite wissen. Private Berufsdetektiv*innen mit einem umfassenden Pool an Erfahrung sowie Sach- und Fachkenntnis.

Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht

In den Bereichen neben- und außerbehördlicher Sachverhaltsuntersuchungen mit den Ermittlungsverfahren der Recherche und Observation, haben Wirtschafts- und Privatdetekteien eine große und bedeutsame Rolle inne. Die Etablierten der Branche sind für viele Einsatzzwecke aufgestellt und leisten mit dem Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht einen wertvollen Beitrag für die Erlangung des Rechtsanspruchs ihrer Auftraggeber. Darüber hinaus sind Privatdetektive für zahlreiche andere Aufgaben qualifiziert, die sich Unternehmen und Privatleute gleichermaßen seit Jahrzehnten zu Nutzen zu machen wissen.

Erstellen einer Kette an Beweisen

Privatermittlungsdienste treten mit sehr hohen Standards an. Das Erstellen einer Kette an Beweisen gehört zu den wesentlichen Grundlagen des Privatermittlerhandwerks. Einsatzszenarios, welchen sich Privatkriminalistinnen und -kriminalisten im Inland und im Ausland zu stellen haben, sind vielfältig. Eine der Teilaufgaben, die aber nicht selten das Groß der Geheimarbeit darstellt, sind getarnte Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjekten in unterschiedlichsten Einsatzräumen und unter diversen Lagebedingungen. Anlassbegründete Aktionen, die fast immer mit besonderen Herausforderungen verbunden sind.

Forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten

Andere, auch aktuelle Beispiele betreffen forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten. Die häufigsten Gründe dafür sind beispielsweise wirtschaftskriminelle Handlungen, die private Wirtschaftsdetektive mittels geheimer Observation, Einschleusung, Analysieren und Rekonstruieren aufzuklären haben. Ein großer Trumpf der Privaten: Sie sind schnell und flexibel einsetzbar. Hohes Maß an Mobilitätsbereitschaft zeichnet kommerzielle Ermittlerinnen und Ermittler ebenfalls aus. Außerdem konnten in vielen Jahrzehnten – unter anderem auch mit dem Herausarbeiten von Beweismittelketten – breite Erfahrungen gezogen werden.

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Beweiserhebung: Wirtschafts- und Privatdetekteien mit gefragten Hochwertfähigkeiten

Professionell und damit rechtssicher Beweise erheben kann nicht jeder. Wohl auch ein Grund dafür, dass in privaten Wirtschafts- und Privatdetekteien oft ehemalige Berufskriminalisten (Polizei, Militärpolizei/Feldjäger sowie Nachrichten- und Abschirmdienst) wegen ihrer Hochwertfähigkeiten mit der Beweiserhebung betraut werden.

Beweiserhebung in Berlin. Privatermittler recherchiert in der deutschen Hauptstadt.
Mandat Beweiserhebung in der Bearbeitung. Wirtschafts- und Privatdetektive erheben Daten für die Beweiswürdigung. (Beispielfoto)

Unbestrittener Vorteil privater Ermittlungsdienste

Die Detektei-Branche ist jedoch am besten dafür bekannt, dass wenig über sie bekannt ist. Das liegt in der Natur der Sache. Private Detektivarbeit erfolgt im Gros der Fälle im Stillen und Geheimen. Legende und Maskierung sind Grundlagen dafür, dass die anlassbezogene Aufklärungsarbeit gelingt. Unbestrittener Vorteil privater Ermittlungsdienste, auf den immer mehr Firmenverantwortliche und Privatleute setzen, wenn es um Wahrheit und Recht bekommen geht.

Prioritäre Ziele bei der operativen Beweiserhebung

Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass Privatdetektiv*innen und private Wirtschaftsermittler*innen in der Vergangenheit hauptsächlich mit „aus dem Ruder“ gelaufenen Bespitzelungsaktionen für öffentliche Aufregung sorgten. Wie in Gesellschaft und Wirtschaft, kommt es im privaten Ermittlungswesen bedauerlicherweise auch zu Fehlentscheidungen, die sich nachhaltig schädlich auswirken. Folgerichtig bleiben Strategieanpassung an aktuelle Rechtsprechungen prioritäre Ziele bei der operativen Beweiserhebung.

Beweiserhebungsmaßnahmen ohne das Involvieren behördlicher Stellen

Macht die aktuelle Situation im Privatbereich oder im Unternehmen Beweiserhebungsmaßnahmen ohne das Involvieren behördlicher Stellen erforderlich, bieten Privatermittlungsfirmen alternative detektivische Optionen. Sie spielen in diesem Metier seit Jahrzehnten eine verantwortungsvolle Rolle. National und international vernetzt, will die moderne Privatermittlerzunft auch zukünftig hoch verlässliche Plattform für verschiedenste Aufträge sein.

Reale Erfahrungen bei Beweiserhebungen im In- und Ausland

Neben bereits gesammelten realen Erfahrungen bei Beweiserhebungen im In- und Ausland, sind ausgeprägtes Situationsbewusstsein sowie operatives Geschick unerlässliche Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in dieser wichtigen und verantwortungsvollen Spezialdienstleistungstätigkeit. Vor allem in Rechtsanwaltskreisen sagt man privaten Ermittler*innen wohl vor allem Tugenden wie entschlossen, ausdauernd und zuverlässig nach. Auf diese Fähigkeiten zählen Kunden einer Detektei.

Klassische Beobachtung eines Zielobjekts im Verlauf einer Beweiserhebung im Detektivbüro.
Zur klassischen Beobachtung gibt es keine Alternative im seriös arbeitenden Detektivbüro. Beweiserhebungsauftrag in der Bearbeitung. (Beispielfoto)

Erfolg bei der Beweiserhebung

Um wirtschaftsdetektivische und privatdetektivische Missionen – beispielsweise in Fragen der anlassbezogenen Wahrheitsfindung, bei der Aufklärung von Bedrohungen, die die Sicherheit real gefährden, oder Ermittlungen, die mit der Bewältigung schwerwiegender Streitigkeiten in Zusammenhang stehen – in vollem Umfang ausführen zu können, ist die Zusammenarbeit mit Partner*innen nicht selten unerlässlich. Erfolg bei der Beweiserhebung basiert meist auch auf Unterstützung von Spezialkräften mit besonderen Fähigkeiten.

Global Business ist ein Haifischbecken

International aufgestellte Firmen wissen: Das Global Business ist ein Haifischbecken. Feindliche Angriffe keine abstrakte Theorie. Gut beraten sind Unternehmen, die das aktuelle Sicherheitsumfeld im Stammbetrieb und vor allem in dessen In- und Auslandniederlassungen mit einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei an der Seite unter operativer Kontrolle halten. Wirtschaftsdetekteibüros bieten hierfür vielfältige, tragfähige Möglichkeiten.

Präsenz privater Detekteien im Industrie- und Wirtschaftssektor

Einsatzoptionen sind bspw. die Abwehrermittlung und Beweiserhebung im Firmengeflecht. Ganz stark ist die diskrete Präsenz privater Detekteien im Industrie- und Wirtschaftssektor. Zum Beispiel als Teil des strategischen Sicherheitsbündnisses. Insbesondere globale Vernetzung und Interoperabilität renommierter Wirtschaftsdetekteien tragen zum Erfolg eines solchen Abwehrschildes bei. Gesammelte Informationen berechtigten Interesses, fließen unmittelbar in die Abwägung von Handlungsalternativen verantwortlicher Firmenlenker ein.

Herausforderungen beim rechtssicheren Beweiseerheben

Bemerkenswerterweise konsolidieren sich beinahe sämtliche Detektei-Firmen im Verlauf ihrer Unternehmensentwicklung. Während sich die einen auf Security (Wach- und Schließtätigkeiten/§ 34a Bewachungsgewerbe) ausrichten, nehmen die anderen den Weg einer Spezialisierung auf Beweiserhebung zu Zivilrechts- und Strafrechtssachen. Arrangieren mit Unwägbarkeiten und geltendem Recht der Datenerhebung, gehört für letztgenannte zu den täglichen Herausforderungen beim rechtssicheren Beweiseerheben.

Auftragsmandat Beweiserhebung im serös arbeitenden Detektivbüro

Dem Auftragsmandat Beweiserhebung geht im serös arbeitenden Detektivbüro die Prüfung eines berechtigten Interesses auf Grundlage des glaubhaft dargelegten, konkreten Anlasses Seitens der Auftrag gebenden Partei voraus. Abschätzen der Einsatzkosten sowie Entwicklung greifender, zielführender Lösungen inklusive. Im nächsten Schritt geht es an die Verlegung der Wirtschafts- und Privatdetektive ins Einsatzgebiet, wo sie konkrete Ermittlungsschritte gemäß Arbeitsanweisung einleiten. Eine Reihe hochkarätiger Experten für Spezialaufgaben (bspw. Lauschabwehruntersuchungen) unterstützen die Crew bei Bedarf im Inland sowie weltweit.

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