Beweisverwertung: Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei

Private Detekteien mit Betriebserlaubnis werden im Rahmen der juristischen Wahrheitsfindung mit dem Erforschen von Sachverhalten beauftragt. Mandate für eine Gewinnung und Verwertung von Beweisen kommen sowohl aus der Wirtschaft als auch von Privatbürgern und deren Rechtsbeistand. Die Privatermittlerbranche hat eine lange und bewegte Geschichte. Etablierte Detektivbüros verfügen über fortgeschrittene Professionalität sowie ein breites Spektrum an Erfahrungen.

Beweiserhebung ausgeführt von einem Privatdetektiv
Rechtssichere Beweiserhebung ist Voraussetzung für eine Beweisverwertung in Zivilrechts- und Strafrechtssachen (Beispielfoto Privatdetektiv observiert)

Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung

Jeder Detektei-Einzelfall ist einer Abwägung zu unterziehen. Schließlich geht es um rechtssichere Beweismethoden. Das Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung beispielsweise ist tabu. Die rechtswidrige Beweisgewinnung hätte ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Außerdem wird ein Detektiv-Ermittlungsbüro, das mit rechtswidrigen Methoden versucht an Erkenntnisse zu kommen, i.d.R. mit Beweiserhebungsverbot oder sogar mit Betriebsverbot belegt.

Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung

DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH bspw. legt immer schon besonderes Augenmerk auf Ermittlungsarbeit in sicherer Rechtslage. Individualinteressen der Zielperson/-en sind gemäß Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung mittels Ermittlung und/oder Observation stets zu wahren. Erfassung der Fakten und Beweisergebnisse erfolgen nach den strengen europäischen Regeln des Datenschutzes (EU-Datenschutzgrundverordnung/EU-DSGVO). Grundlage dafür, dass Berichte der Detektei bei der Heranziehung bestimmter Beweismittel gewürdigt werden.

Objektobservation ausgeführt vom Detektivbüro
Überwachung eines Zielobjekts zum Zweck der Wahrheitsfindung (Beispielfoto Detektiv SYSTEM Detektei ®)

Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung

Wenn im Rahmen der Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung Detekteierkenntnisse vorgelegt werden können, die die richterliche Überzeugung dahingehend bestärken, dass die tatsächliche Behauptung des Auftraggebers der Detektei wahr ist, dann haben Privatermittler einen professionellen Job gemacht. Um der stetig steigenden Nachfrage nach Erforschungsdienstleistungen zu entsprechen, sind private Detektive unermüdlich im Inland und Ausland im Einsatz.

Zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen

Detekteien sind i.d.R. auf die Dienstleistungssparten Security (Sicherheitsdienst) sowie auf Privatermittlungen und Wirtschaftsermittlungen – wobei der Schwerpunkt auf Beweise-Erhebungen zu Zivilrechtssachverhalten und Strafrechtssachverhalten liegt – spezialisiert. Professionelle Ermittlungsdetekteien folgen beim Erkenntnissegewinnen transparenten Regeln. Das ist für zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen von extremer Wichtigkeit.

Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich erledigen

Gute Beweiserhebungsarbeit basiert im Detektivbüro für Ermittlungen auf gewachsene Professionalität. Interoperabilität zwischen den beteiligten Beweiserhebungsexperten, zeitlich flexibel aufgestellt, zeitgenaues Arbeiten und aktuelle Rechtskenntnisse – was die Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei betrifft – das alles soll gewährleisten, übertragene Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich zu erledigen.

Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei

Noch vor Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei erfolgt – meist im Verlauf der persönlichen Auftragsbesprechung im Detektivbüro – die Bedarfsprüfung dahingehend, in welchem Umfang eine Gewinnung von Daten über natürliche Personen und beispielsweise Unternehmensgesellschaften nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zulässig sind. Die Einschätzung sollte vom Rechtsbeistand des Auftraggebers oder vom Hausjuristen der Privatdetektei gegengeprüft werden.

Zulässige detektivische Ermittlungsmethoden

Akteneinsicht in bereits laufende Verfahren lassen Schlüsse auf die Lage als Ganzes zu. Eine Bedarfsanalyse soll außerdem Klarheit bringen, inwieweit ein konkreter Verdacht beispielsweise auf Wirtschaftsdelikte vorliegt und in welchem Rahmen zulässige detektivische Ermittlungsmethoden in Abwägung einzelfallberechtigter Interessen einzuleiten sind. Mit dieser genauen Betrachtung sind Auftraggeber und Detektei rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Wahrheit erforschen? Ja! Aber nicht um jeden Preis.

Im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt

Eine rechtswidrige Beweiserhebung würde dem Zunftkodex des deutschen Detekteiengewerbes widersprechen. Außerdem wäre hiermit im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt. Als privater Anbieter von Dienstleistungen will man im Wirtschafts- und Privatdetektivbüro auf besondere Bedürfnisse des Kunden eingehen. Die Wahrheit erforschen um jeden Preis, ist im seriösen Detekteibüro aber keine Option. Hier trennt sich Spreu vom Weizen . . .

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