Detektei-Ermittlungen und Beweiswürdigung

Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.

Ladung des Detektivs als Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht
Privatermittlerinnen und Privatermittler sagen häufig als Zeuginnen und Zeugen aus. Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen nichts weglassen. (Beispielfotos)
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen

Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden (bspw. anlassbezogene Personenausforschung) einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.

Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.

Probates Mittel zur Beweissicherung und Beweiserhebung: Einsatz eines Detektivs
War der Einsatz eines oder mehrerer Detektive rechtmäßig und sind die Beweise mit rechtskonformen Mitteln und Methoden erhoben worden, findet das Material i.d.R. auch Beweiswürdigung beim Tatrichter bzw. Prozessgericht. (Beispielfotos)

Lizenzierung privater Ermittler

Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.

Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse

Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.

Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit

Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.

Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel

Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.

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Detektei-Kriminalisten und die Beweismittelkette

Professionelle Privatdetektive haben oft einen ehemaligen Background bei Polizei-, Nachrichtendienst- oder Geheimdienstbehörden. Im Kriminologie Studium musste sich jeder von ihnen auch mit der Beweismittelkette – Kette von Teilbeweisen (Chain of Custody) auseinandersetzen. Wertvolles Basiswissen für jeden Privatkriminalisten einer kommerziellen Detektei. Schließlich wird das Gros der Detektei-Ermittlungsberichte bei Gericht vorgelegt und soll Beweiswürdigung finden.

Der Beweisgang spiegelt sich in der geschlossenen Beweismittelkette wider.
Jede Kette ist so stark, wie ihr schwächstes Glied. Das trifft auch auf die geschlossene Beweismittelkette zu. Der Fluss von Spuren und Spurenträgern ist in der Beweismittelkette dokumentiert. (Beispiefoto)

Garantiert manipulationsfreie Beweismittel

In Beweismittelketten sind Flüsse fallrelevanter Spuren bzw. Spurenträger über alle Ermittlungs-Steps bis zum finalen Einbringen des Beweismittels dokumentiert. Das ist fachmännisch und kriminalistisch-handwerklich so erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfung der Authentizität und falls erforderlich, auch der Integrität möglich zu machen. Mit der Beweismittelkette ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Zuarbeit für eine Rechtsanwaltskanzlei beispielsweise bei Gericht garantiert manipulationsfreie Beweismittel ausgespielt werden.

Falllösungsmaßnahmen nach allgemein anerkannten Verfahren

So mancher privatdetektivische Lösungsansatz scheint bestechend einfach, doch sieht die Realität häufig anders aus. Eine Chain of Custody (Kette der Obhut) verlangt strikt danach, dass alle durchgeführten Fallbearbeitungs- und Falllösungsmaßnahmen – beispielsweise Objekt- und Zielpersonenbeobachtungen, Hinweisgeber-Schriftstück-Auswertungen, Laboranalysen, daktyloskopische Spurensicherung, Schriftanalysen u.w. – nach allgemein anerkannten Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurden.

Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette

Mit Überwachung der Einhaltung anerkannter Beweismittelkette-Verfahren sollten in der wirtschaftsdetektivischen und privatdetektivischen Praxis hierzu akkreditierte Labore, Sachverständige und Fachanwälte das Kontrollmandat erhalten. Expertenstellen, deren Prozesse regelmäßig geprüft werden. Im Ermittlungen-Unternehmen ist das Beweismittelmanagement wesentlicher Bestandteil professionell ausgeführter Ermittlungsabläufe und Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette.

Teilbeweise schematisch in der Beweismittelkette dargestellt.
Kette von Teilbeweisen: Die lückenlose Beweismittelkette ist Grundvoraussetzung für eine vollumfängliche Beweiswürdigung. Professionelle Detekteien erstellen Beweismittelketten. (Beispielfoto)

Digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette

Spezialisierte private Detekteien bieten für die Beweisstück-Erhebung (fragmen testimonio) die ideale Ermittlungsplattform. Wenn bei den Anderen Kapazitäten längst erschöpft sind, kommen mit Einschalten eines Privatdienstes Ermittlungen womöglich überhaupt erst wieder ans Laufen. Die Möglichkeiten sind vielfältig im etablierten Detektivbüro. Erfahrene Privatermittler sind für komplexe Herausforderungen gerüstet und gehen permanent mit der Zeit. So sind heute beispielsweise auch digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette nicht mehr wegzudenken.

Rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel

Sind Betroffene wegen Beweisbedarfs im Rechtsgespräch, kommt nicht selten die Frage nach dem Anheuern einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei auf. Diese Frage, mit der sich die verantwortlichen Akteure auseinandersetzen müssen, lässt sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Wichtige Aspekte in diesem Kontext sind die fachliche Eignung des Investigativdienstes sowie die rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel. Mit dem Nachweis einer lückenlosen Beweismittelkette, trägt der Privatermittlungsdienst im Idealfall in erheblichem Maß zur Beweiswürdigung bei Gericht und damit zum Rechtserfolg des Auftraggebers bei.

Dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste

Es ist die komplette Bandbreite an Ermittlungsaufgaben, die von Konzernen, Privatfirmen, Öffentlichen Einrichtungen und Bürgerkreisen an Detekteien übertragen werden. Meist in brenzligen Krisensituationen, welche nach schnell greifenden detektivischen Reaktionen verlangen. All dies erfordert ein dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste. Das Beherrschen der Beweismittelkette inklusive. Betroffene sollten idealerweise in jeder Phase der Fallbearbeitung einen vertrauenswürdigen Partner an der Seite wissen. Private Berufsdetektiv*innen mit einem umfassenden Pool an Erfahrung sowie Sach- und Fachkenntnis.

Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht

In den Bereichen neben- und außerbehördlicher Sachverhaltsuntersuchungen mit den Ermittlungsverfahren der Recherche und Observation, haben Wirtschafts- und Privatdetekteien eine große und bedeutsame Rolle inne. Die Etablierten der Branche sind für viele Einsatzzwecke aufgestellt und leisten mit dem Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht einen wertvollen Beitrag für die Erlangung des Rechtsanspruchs ihrer Auftraggeber. Darüber hinaus sind Privatdetektive für zahlreiche andere Aufgaben qualifiziert, die sich Unternehmen und Privatleute gleichermaßen seit Jahrzehnten zu Nutzen zu machen wissen.

Erstellen einer Kette an Beweisen

Privatermittlungsdienste treten mit sehr hohen Standards an. Das Erstellen einer Kette an Beweisen gehört zu den wesentlichen Grundlagen des Privatermittlerhandwerks. Einsatzszenarios, welchen sich Privatkriminalistinnen und -kriminalisten im Inland und im Ausland zu stellen haben, sind vielfältig. Eine der Teilaufgaben, die aber nicht selten das Groß der Geheimarbeit darstellt, sind getarnte Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjekten in unterschiedlichsten Einsatzräumen und unter diversen Lagebedingungen. Anlassbegründete Aktionen, die fast immer mit besonderen Herausforderungen verbunden sind.

Forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten

Andere, auch aktuelle Beispiele betreffen forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten. Die häufigsten Gründe dafür sind beispielsweise wirtschaftskriminelle Handlungen, die private Wirtschaftsdetektive mittels geheimer Observation, Einschleusung, Analysieren und Rekonstruieren aufzuklären haben. Ein großer Trumpf der Privaten: Sie sind schnell und flexibel einsetzbar. Hohes Maß an Mobilitätsbereitschaft zeichnet kommerzielle Ermittlerinnen und Ermittler ebenfalls aus. Außerdem konnten in vielen Jahrzehnten – unter anderem auch mit dem Herausarbeiten von Beweismittelketten – breite Erfahrungen gezogen werden.

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Privatermittler: Informationen gewinnen mittels zulässiger Datenerhebung

Für das Einleiten nichtbehördlicher Datenerhebungsmaßnahmen, also von Privatdetekteien sowie Wirtschaftsdetekteien ausgeführte Ermittlungen und geheime Überwachungen, müssen ausreichende Voraussetzungen vorliegen. In der Verantwortung stehen hierbei gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Involvieren eines Fachjuristen im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Detektei, bewahrt betroffene Privatleute und Unternehmer vor teuren, teilweise irreparablen Fehlern.

Datenerhebung Detektiv
Privatdetektiv in der außerbehördlichen Datenerhebungsmaßnahme (Beispielfoto)

Detektivische Exekutivmaßnahmen und allgemeine Persönlichkeitsrechte

Detektivische Exekutivmaßnahmen kommen gleichermaßen in der Bürger- wie in der Arbeitswelt zur Anwendung. Allen gemein ist, sie müssen mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Zielperson/-en vereinbar sein. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuches/StGB) beispielsweise wäre nur verhältnismäßig, wenn das starke, berechtigte Interesse des Betroffenen (Auftraggeber des Detektivbüros) überwiegt und damit verhältnismäßige Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt.

Objektives, verlässliches Beweismaterial

Objektives, verlässliches Beweismaterial ist ein überzeugendes Argument, das oft für die Erteilung des Untersuchungsmandats an ein renommiertes Detektivbüro spricht. Zugelassene Wirtschaftsdetekteien haben sich vor allem in Personalerkreisen gute Referenzen und damit auch festes Vertrauen erarbeitet. Alltag in deutschen Unternehmen: Private Ermittler werden für die Aufdeckung erheblicher Pflichtverletzungen angeheuert. Außerdem kommen Wirtschaftsdetektive bei der vor- und parallelbehördlichen Fahndung wegen größerer betrieblicher Zwischenfälle – meist geheim – zum Einsatz.

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Auftragsbearbeitung wird in der professionellen Detektei an die Bedürfnisse und Anforderungen exklusiv angepasst. Von Fall zu Fall lassen sich Informationen (Stichwort Informationsdominanz) einfach durch Zuhören oder eine Interviewbefragung unter Legende gewinnen. Im anderen Auftrag wiederum deckt beispielsweise nur eine geheime Überwachung Pflichtverletzungen der Zielperson bezogen auf Anwesenheitszeiten ab. Im Schulterschluss mit dem juristischen Vertreter des Detektivbüro-Kunden soll die am besten passende, rechtssichere Lösung gefunden werden.

Wenn die Ermittlungsaktivitäten die Grenze zur unzulässigen Datenerhebung überschreiten

Wenn der Arbeitnehmer grob gegen eine Pflicht verstößt, betrügt, stielt, sabotiert, Geheimnisse verrät oder bspw. der Vorteilsnahme verfällt, sind verhältnismäßige Gegenmaßnahmen zulässig. Datenerhebungen, die sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – soweit nötig – einschränken. Berufsdetektive haben deshalb hierzulande im aktuell geltenden Recht geschult zu sein. Sie müssen in jeder Situation wissen, wann die Ermittlungsaktivitäten die Grenze einer unzulässigen Datenerhebung überschreiten. Es gilt vorsichtig vortastend nur die Daten zu erheben, die für die Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftraggebers erforderlich sind.

Geheime Personenüberwachungen müssen auf einem wichtigen Grund beruhen

Geheime Personenüberwachungen müssen in der Arbeitswelt auf konkreten Tatsachen begründeten Verdacht für das Vorliegen schwerer Pflichtverletzungen – und in der bürgerlichen Privatwelt auf schwerwiegenden Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen beruhen. Liegt kein wichtiger Grund vor, ist die engmaschige, geheime Überwachung ein klarer Verstoß gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Die    Verwertung der heimlich beschafften Daten und Erkenntnisse unterliegt dann einem Verwertungsverbot. Außerdem hätten die Auftrag gebende Partei sowie die Auftrag ausführenden Detektive mit Konsequenzen gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht zu rechnen.

Option einer heimlichen Überprüfung kommt auf den Konferenztisch

Manipulationssichere Arbeitszeitabrechnung ist im Außendienst, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Dienstreisen kaum realisierbar. Spesenabrechnungen sowie tatsächliches Dienstende basieren nicht selten auf reiner Vertrauensbasis. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit aber ist zum Schutz der Beschäftigten vollständig zu erfassen (EuGH-Urteil Rs C-55/18). Allerdings ist ein Arbeitszeiterfassungsgesetz in Deutschland bis dato noch nicht in nationales Recht überführt (Stand 11/2020). Liegt ein Vertrauensbruch im Arbeitsrecht vor und kommen begründete Zweifel an den Angaben zu Anwesenheitszeiten sowie zu Spesenabrechnungen auf, kommt die Option einer heimlichen Überprüfung auf den Konferenztisch.

Unzulässige Datenerhebung ist unbedingt zu vermeiden

Entscheider in häufig betroffenen Unternehmen wissen, dass die heimliche Überwachung unter begründetem Verdacht stehender Belegschaft unbedingt professionell, heißt unter zulässiger Datenerhebung zu erfolgen hat. Aus der verdeckten Überprüfungsmaßnahme gewonnene Daten sowie die Verwertung derselben muss mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten vereinbar sein. Die Observationsmaßnahme ist also insgesamt von Fachjuristen als verhältnismäßig zu bewerten, wenn für die Umsetzung der intensiven, heimlichen Beobachtung, Dienstleistungen einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei in Anspruch genommen werden. Eine unzulässige Datenerhebung, bspw. wegen unverhältnismäßiger Dauer der Überprüfung, ist unbedingt zu vermeiden.

Seriöse Privatdetektive suchen nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen

Die Privatsphäre des Bürgers ist in der Europäischen Union streng geschützt. Eine Grundrechtserrungenschaft, die auch Privatermittler sehr zu schätzen wissen. Am Anfang einer jeden privaten Auftragserteilung an ein Privatdetektivbüro steht deshalb die Frage nach der Vereinbarkeit vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen (Zielperson/-en), verbunden mit der Preisgabe und Verwendung der erhobenen, personenbezogenen Daten, mit dem Gegenstand des Privatauftrags – also den glaubhaft nachgewiesenen, berechtigten Interessen des Auftraggebers der Privatdetektei. Auf der Suche nach rechtssicheren, datenschutzkonformen Alternativen haben seriöse Privatdetektive gelernt, dass sie Auftragsziele nur erreichen, wenn sie immer wieder neu nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen suchen.

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Detektei-Auftrag: Weichenstellung in Richtung Wahrheitsfindung

Detektei-Auftrag: Weichenstellung in Richtung Wahrheitsfindung. Für die Suche nach der absoluten Wahrheit, treten Detektei-Firmen mit geeigneten Maßnahmen an. Taktiken und redliche Erhebungsmethoden, die sich tausendfach bewährten.

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Gut konzipiertes und betreutes Einsatzpaket

Privatermittler sind scharfen Beschränkungen unterworfen und so ist ein gut konzipiertes und betreutes Einsatzpaket die Grundlage für den Erfolg einer jeden privatdetektivischen Aktion (bspw. in Sankt Peter-Ording) – egal ob im Inland oder im fernen Ausland. So wundert es nicht, dass führende Fachfirmen der Branche ständig um helle Köpfe mit Ermittlungserfahrung ringen.

Fachkarriere „Berufsermittler auf Freelancer-Basis“

Die verstärkte Kooperation mit externen Spezialisten ist ein Erfolgsmodell in der modernen Privatdetektei von heute. Mit speziellem Fachwissen und Fremdsprachenkompetenzen können freiberufliche Privatermittler besonders punkten. Persönlichkeitseigenschaften aus den Bereichen Diszipliniertheit, Gewissenhaftigkeit, Durchhaltevermögen, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit und Rechtstreue sollten sie außerdem mitbringen.

Potentielle Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen

Um Fachkräfte langfristig an das Detektivbüro zu binden, ist es in jedem Fall erforderlich, potentielle Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wer sich für die klassische Fachkarriere „Berufsermittler auf Freelancer-Basis“ entscheidet, dem erwarten in der seriösen Detektei flache Hierarchien, Spannung, Abwechslung sowie attraktive Verdienstmöglichkeiten.

Privatdetektiv der Wahrheit auf der Spur
Nach Abwägung berechtigter Interessen: Privatdetektiv in der Observation (Beispielfoto)

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Ermittlungserfolge offenbaren die Potenziale moderner Privatdetekteien heutiger Prägung

Detektiv SYSTEM Detektei ® ist Anbieter breitgefächerter Ermittlungsdienstleistungen für Firmen- und Privatmandanten. Ermittlungserfolge offenbaren die Potenziale moderner Privatdetekteien heutiger Prägung, zu denen sich DSD GmbH zählt. Die Kontaktanbahnung zum Detektivbüro erfolgt nicht selten über eine renommierte Anwaltskanzlei, die meist auch strategischer Bestandspartner des Recherchebüros ist.

In Eigeninitiative handelnder Unternehmensentscheider

Variante II ist der in Eigeninitiative handelnde Unternehmensentscheider oder Privatfrau/-mann, die über das Beratungstelefon bzw. die E-Mail-Verbindung fachlichen Rat zur Beauftragung einer Detektei (Dedektei) suchen und im Idealfall hier auch optimal auf deren Kundenansprüche und -Erfordernisse hin Beratung erfahren.

Detektiv: Helfer, Partner und Experte in Sachen „Beschaffung überzeugungskräftiger Beweismittel“

Der dienstleistungsorientierte Detektiv will als Helfer, Partner und Experte in Sachen „Beschaffung überzeugungskräftiger Beweismittel“ wahrgenommen und verstanden werden. Es geht in Bezug auf Beweiswert und Beweiswürdigung um eine aussagekräftige Beweisdokumentation. Bevor private Ermittler Ernst machen mit dem Erheben zielpersonenbezogener Daten, müssen im Vorfeld zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden.

Alle Akteure eng miteinander verzahnt

Immer kollidieren dabei auch Interessen beteiligter Parteien, die es fachjuristisch abzuwägen gilt. Wohl wissend, wie schwierig ein solches Unterfangen ist, sollten alle Akteure – Auftraggeber, Rechtsbeistand und Detektive, eng miteinander verzahnt, Art und Umfang der Datenerhebung nach den Grundsätzen der Beweislehre auf den Prüfstand stellen.

Die Wahrheit rechtssicher herausfinden: Gutes P.I.-Management will gelernt sein

Ist fachjuristisch das Go für die Detektei-Maßnahme erteilt, geht es in einzelnen Prozessschritten aus geheimer Beobachtung und Ermittlung in Richtung Wahrheit. Gutes P.I.-Management (P.I. = Private Investigator) will gelernt sein. Vom Detektivbüro wird Unternehmertum und damit auch die Vermeidung kostenintensiven, vermeidbaren Mehraufwands erwartet und verlangt.

Gewerbliche Detekteien mit privatunternehmerischer Effizienz

Einen besonderen Vorteil sehen Auftraggeber immerhin auch darin, dass gewerbliche Detekteien mit privatunternehmerischer Effizienz aufwarten können. Gezielte Kooperationen mit Fachpartnern im In- und Ausland sollen außerdem detektivischen Wissens- und Technologietransfer erzeugen.

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