Detektei-Ermittlungen und Beweiswürdigung

Beweiswürdigung: Beweiserhebungs- und Beweissicherungsarbeit privater Detektive ist seit Jahrzehnten gefragt. Auch zukünftig sind volle Auftragsbücher zu erwarten. Damit Beweisergebnisse einer Privatdetektei vom Tatrichter rechtlich gewürdigt werden, sind die strengen Voraussetzungen und Rahmenbedingen für das Einleiten und Ausführen (i.d.R. geheimer) Beweisrecherchen strikt einzuhalten. Einer rechtmäßigen Beweiserhebung im Sinne der Strafprozessordnung kommt im privaten Detektivbüro deshalb noch einmal mehr eine besondere Rolle zu.

Ladung des Detektivs als Zeugen erfolgt nach § 377 Abs. 1 ZPO von Amts wegen durch das Gericht
Privatermittlerinnen und Privatermittler sagen häufig als Zeuginnen und Zeugen aus. Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen nichts weglassen. (Beispielfotos)
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Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen

Um es auf den Punkt zu bringen: Damit von Privatdetektiven herausgearbeitete Beweismittel entscheidenden Einfluss auf Gerichtsentscheidungen erzeugen – also Beweiswürdigung (consideration of evidence) finden – müssen hierfür getätigte Ausforschungsmethoden (bspw. anlassbezogene Personenausforschung) einer gerichtlichen Beurteilung der Glaubwürdigkeit (Glaubhaftigkeitsbeurteilung) vollumfänglich standhalten. Die Konstellation, Privatermittler mit der Sicherung von Beweisen zu beauftragen, muss stimmen. Insbesondere Gewinnung und Verwertung von Erkenntnissen, die bspw. durch geheimes Beschatten zustande kamen, sind erst zulässig, wenn zuvor sämtliche „milderen“ Ermittlungsmittel ausgeschöpft wurden.

Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Privatnachforschungen außerhalb Deutschlands traditionell immer schon hohe Wertschätzung genießen. Das hat Gründe. In den USA beispielsweise nutzen Rechtsanwaltskanzleien – meist auf Bedarfsbasis – häufig private Ermittlungsdienste. Privatermittlerinnen und -Ermittler (Private Investigator/P.I.) sind dortzulande mit einer Berufslizenz für die Tätigkeit des Privatdetektivs zugelassen. Nicht selten sind US-P.I. außerdem mit einer Polizistenlizenz unterwegs. Sie werden nicht nur fürs Beweisesammeln in Wirtschaftsbelangen und Privatbelangen angeheuert, sondern nehmen bspw. auch spezielle hoheitliche Aufgaben wahr.

Probates Mittel zur Beweissicherung und Beweiserhebung: Einsatz eines Detektivs
War der Einsatz eines oder mehrerer Detektive rechtmäßig und sind die Beweise mit rechtskonformen Mitteln und Methoden erhoben worden, findet das Material i.d.R. auch Beweiswürdigung beim Tatrichter bzw. Prozessgericht. (Beispielfotos)

Lizenzierung privater Ermittler

Vergleichbar stellen sich die Berufsordnungen und Zulassungen für Privatdetektivinnen und -Detektive in Europa dar. In Spanien bspw. regelt das Seguridad Privada (Gesetz 5/2014 vom 4. April 2014 über die private Sicherheit) die Lizenzierung privater Ermittler. Auch in Frankreich, der Schweiz, Italien, Österreich und Polen bspw. hat der Gesetzgeber den Beruf des privaten Detektivs an eine staatliche Zulassung (inkl. Ausbildung und Abschlussprüfungen) gekoppelt.

Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse

Das Einleiten von Ermittlungen ist dort ans Einreichen eines schriftlich begründeten Anlasses bei der zuständigen Behörde gebunden. Entsprechend stark fällt die Beweiswürdigung vorgelegter Detektei-Nachforschungsergebnisse aus. Verstöße gegen die strengen Freigaben zum anlassbegründeten Tätigwerden aber ziehen unweigerlich ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot sowie weitere Sanktionen nach sich. Für deutsche Erkundungsdienste bedeutet dies: Um für einen betroffenen Auftraggeber im Ausland in Zivilrechts- und Strafrechtssachen Beweise zu sichern, führt i.d.R. kein Weg an der Zusammenarbeit mit zugelassenen Privatdetektiven im Einsatzstaat vorbei.

Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit

Wer hierzulande in Selbstständigkeit den Beruf des Privatdetektivs ausüben möchte, hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Besondere Qualifikationen und Ausbildungsnachweise sind in der Bundesrepublik Deutschland hierfür nicht erforderlich. Jedoch ist der Beruf des Detektivs in den deutschen Bundesländern eine meldepflichtige, gewerbepflichtige Tätigkeit. Sind vom Antragsteller weiterführende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe nach Paragraf 34a GewO vorgesehen, ist i.d.R. die Sachkundeprüfung Par. 34a GewO abzulegen. Bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen setzen neben dem Bedürfnis, außerdem die Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz voraus.

Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel

Auch wenn die reine Ermittlungstätigkeit deutscher Detektivinnen und Detektive nicht gesondert lizenziert ist, sind deren Beweiserhebungsmöglichkeiten bei vielen Rechtsanwälten und Konzernsicherheitsdiensten ein Baustein der Strategie bei der Aufklärung von zivilrechts- und strafrechtsrelevanten Sachverhalten. Berufserfahrung und beruflicher Background der Privatermittlerinnen und Privatermittler (nicht wenige blicken auf eine Polizeikarriere oder Berufsleben bei anderen vergleichbaren Diensten zurück) haben nicht selten positiven Einfluss auf die Beweiswürdigung privatdetektivisch herausgearbeiteter Beweismittel, die (Zeugenaussagen inklusive) bei Gericht vorgelegt werden.

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Detektei-Kriminalisten und die Beweismittelkette

Professionelle Privatdetektive haben oft einen ehemaligen Background bei Polizei-, Nachrichtendienst- oder Geheimdienstbehörden. Im Kriminologie Studium musste sich jeder von ihnen auch mit der Beweismittelkette – Kette von Teilbeweisen (Chain of Custody) auseinandersetzen. Wertvolles Basiswissen für jeden Privatkriminalisten einer kommerziellen Detektei. Schließlich wird das Gros der Detektei-Ermittlungsberichte bei Gericht vorgelegt und soll Beweiswürdigung finden.

Der Beweisgang spiegelt sich in der geschlossenen Beweismittelkette wider.
Jede Kette ist so stark, wie ihr schwächstes Glied. Das trifft auch auf die geschlossene Beweismittelkette zu. Der Fluss von Spuren und Spurenträgern ist in der Beweismittelkette dokumentiert. (Beispiefoto)

Garantiert manipulationsfreie Beweismittel

In Beweismittelketten sind Flüsse fallrelevanter Spuren bzw. Spurenträger über alle Ermittlungs-Steps bis zum finalen Einbringen des Beweismittels dokumentiert. Das ist fachmännisch und kriminalistisch-handwerklich so erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfung der Authentizität und falls erforderlich, auch der Integrität möglich zu machen. Mit der Beweismittelkette ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Zuarbeit für eine Rechtsanwaltskanzlei beispielsweise bei Gericht garantiert manipulationsfreie Beweismittel ausgespielt werden.

Falllösungsmaßnahmen nach allgemein anerkannten Verfahren

So mancher privatdetektivische Lösungsansatz scheint bestechend einfach, doch sieht die Realität häufig anders aus. Eine Chain of Custody (Kette der Obhut) verlangt strikt danach, dass alle durchgeführten Fallbearbeitungs- und Falllösungsmaßnahmen – beispielsweise Objekt- und Zielpersonenbeobachtungen, Hinweisgeber-Schriftstück-Auswertungen, Laboranalysen, daktyloskopische Spurensicherung, Schriftanalysen u.w. – nach allgemein anerkannten Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurden.

Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette

Mit Überwachung der Einhaltung anerkannter Beweismittelkette-Verfahren sollten in der wirtschaftsdetektivischen und privatdetektivischen Praxis hierzu akkreditierte Labore, Sachverständige und Fachanwälte das Kontrollmandat erhalten. Expertenstellen, deren Prozesse regelmäßig geprüft werden. Im Ermittlungen-Unternehmen ist das Beweismittelmanagement wesentlicher Bestandteil professionell ausgeführter Ermittlungsabläufe und Voraussetzung für die Wahrung der Beweismittelkette.

Teilbeweise schematisch in der Beweismittelkette dargestellt.
Kette von Teilbeweisen: Die lückenlose Beweismittelkette ist Grundvoraussetzung für eine vollumfängliche Beweiswürdigung. Professionelle Detekteien erstellen Beweismittelketten. (Beispielfoto)

Digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette

Spezialisierte private Detekteien bieten für die Beweisstück-Erhebung (fragmen testimonio) die ideale Ermittlungsplattform. Wenn bei den Anderen Kapazitäten längst erschöpft sind, kommen mit Einschalten eines Privatdienstes Ermittlungen womöglich überhaupt erst wieder ans Laufen. Die Möglichkeiten sind vielfältig im etablierten Detektivbüro. Erfahrene Privatermittler sind für komplexe Herausforderungen gerüstet und gehen permanent mit der Zeit. So sind heute beispielsweise auch digitale Beweismittel als bedeutendes Bindeglied in der Beweismittelkette nicht mehr wegzudenken.

Rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel

Sind Betroffene wegen Beweisbedarfs im Rechtsgespräch, kommt nicht selten die Frage nach dem Anheuern einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei auf. Diese Frage, mit der sich die verantwortlichen Akteure auseinandersetzen müssen, lässt sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Wichtige Aspekte in diesem Kontext sind die fachliche Eignung des Investigativdienstes sowie die rechtliche Würdigung beschaffter Beweismittel. Mit dem Nachweis einer lückenlosen Beweismittelkette, trägt der Privatermittlungsdienst im Idealfall in erheblichem Maß zur Beweiswürdigung bei Gericht und damit zum Rechtserfolg des Auftraggebers bei.

Dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste

Es ist die komplette Bandbreite an Ermittlungsaufgaben, die von Konzernen, Privatfirmen, Öffentlichen Einrichtungen und Bürgerkreisen an Detekteien übertragen werden. Meist in brenzligen Krisensituationen, welche nach schnell greifenden detektivischen Reaktionen verlangen. All dies erfordert ein dauerhaftes Ermittlungsmanagement von Seiten der Detektivdienste. Das Beherrschen der Beweismittelkette inklusive. Betroffene sollten idealerweise in jeder Phase der Fallbearbeitung einen vertrauenswürdigen Partner an der Seite wissen. Private Berufsdetektiv*innen mit einem umfassenden Pool an Erfahrung sowie Sach- und Fachkenntnis.

Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht

In den Bereichen neben- und außerbehördlicher Sachverhaltsuntersuchungen mit den Ermittlungsverfahren der Recherche und Observation, haben Wirtschafts- und Privatdetekteien eine große und bedeutsame Rolle inne. Die Etablierten der Branche sind für viele Einsatzzwecke aufgestellt und leisten mit dem Aufzeigen vollständiger Beweismittelketten bei Gericht einen wertvollen Beitrag für die Erlangung des Rechtsanspruchs ihrer Auftraggeber. Darüber hinaus sind Privatdetektive für zahlreiche andere Aufgaben qualifiziert, die sich Unternehmen und Privatleute gleichermaßen seit Jahrzehnten zu Nutzen zu machen wissen.

Erstellen einer Kette an Beweisen

Privatermittlungsdienste treten mit sehr hohen Standards an. Das Erstellen einer Kette an Beweisen gehört zu den wesentlichen Grundlagen des Privatermittlerhandwerks. Einsatzszenarios, welchen sich Privatkriminalistinnen und -kriminalisten im Inland und im Ausland zu stellen haben, sind vielfältig. Eine der Teilaufgaben, die aber nicht selten das Groß der Geheimarbeit darstellt, sind getarnte Beobachtungen von Zielpersonen und Zielobjekten in unterschiedlichsten Einsatzräumen und unter diversen Lagebedingungen. Anlassbegründete Aktionen, die fast immer mit besonderen Herausforderungen verbunden sind.

Forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten

Andere, auch aktuelle Beispiele betreffen forensische Ermittlungen im Rahmen privatdetektivischer Kapazitäten. Die häufigsten Gründe dafür sind beispielsweise wirtschaftskriminelle Handlungen, die private Wirtschaftsdetektive mittels geheimer Observation, Einschleusung, Analysieren und Rekonstruieren aufzuklären haben. Ein großer Trumpf der Privaten: Sie sind schnell und flexibel einsetzbar. Hohes Maß an Mobilitätsbereitschaft zeichnet kommerzielle Ermittlerinnen und Ermittler ebenfalls aus. Außerdem konnten in vielen Jahrzehnten – unter anderem auch mit dem Herausarbeiten von Beweismittelketten – breite Erfahrungen gezogen werden.

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Beweisverwertung: Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei

Private Detekteien mit Betriebserlaubnis werden im Rahmen der juristischen Wahrheitsfindung mit dem Erforschen von Sachverhalten beauftragt. Mandate für eine Gewinnung und Verwertung von Beweisen kommen sowohl aus der Wirtschaft als auch von Privatbürgern und deren Rechtsbeistand. Die Privatermittlerbranche hat eine lange und bewegte Geschichte. Etablierte Detektivbüros verfügen über fortgeschrittene Professionalität sowie ein breites Spektrum an Erfahrungen.

Beweiserhebung ausgeführt von einem Privatdetektiv
Rechtssichere Beweiserhebung ist Voraussetzung für eine Beweisverwertung in Zivilrechts- und Strafrechtssachen (Beispielfoto Privatdetektiv observiert)

Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung

Jeder Detektei-Einzelfall ist einer Abwägung zu unterziehen. Schließlich geht es um rechtssichere Beweismethoden. Das Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung beispielsweise ist tabu. Die rechtswidrige Beweisgewinnung hätte ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Außerdem wird ein Detektiv-Ermittlungsbüro, das mit rechtswidrigen Methoden versucht an Erkenntnisse zu kommen, i.d.R. mit Beweiserhebungsverbot oder sogar mit Betriebsverbot belegt.

Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung

DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH bspw. legt immer schon besonderes Augenmerk auf Ermittlungsarbeit in sicherer Rechtslage. Individualinteressen der Zielperson/-en sind gemäß Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung mittels Ermittlung und/oder Observation stets zu wahren. Erfassung der Fakten und Beweisergebnisse erfolgen nach den strengen europäischen Regeln des Datenschutzes (EU-Datenschutzgrundverordnung/EU-DSGVO). Grundlage dafür, dass Berichte der Detektei bei der Heranziehung bestimmter Beweismittel gewürdigt werden.

Objektobservation ausgeführt vom Detektivbüro
Überwachung eines Zielobjekts zum Zweck der Wahrheitsfindung (Beispielfoto Detektiv SYSTEM Detektei ®)

Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung

Wenn im Rahmen der Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung Detekteierkenntnisse vorgelegt werden können, die die richterliche Überzeugung dahingehend bestärken, dass die tatsächliche Behauptung des Auftraggebers der Detektei wahr ist, dann haben Privatermittler einen professionellen Job gemacht. Um der stetig steigenden Nachfrage nach Erforschungsdienstleistungen zu entsprechen, sind private Detektive unermüdlich im Inland und Ausland im Einsatz.

Zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen

Detekteien sind i.d.R. auf die Dienstleistungssparten Security (Sicherheitsdienst) sowie auf Privatermittlungen und Wirtschaftsermittlungen – wobei der Schwerpunkt auf Beweise-Erhebungen zu Zivilrechtssachverhalten und Strafrechtssachverhalten liegt – spezialisiert. Professionelle Ermittlungsdetekteien folgen beim Erkenntnissegewinnen transparenten Regeln. Das ist für zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen von extremer Wichtigkeit.

Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich erledigen

Gute Beweiserhebungsarbeit basiert im Detektivbüro für Ermittlungen auf gewachsene Professionalität. Interoperabilität zwischen den beteiligten Beweiserhebungsexperten, zeitlich flexibel aufgestellt, zeitgenaues Arbeiten und aktuelle Rechtskenntnisse – was die Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei betrifft – das alles soll gewährleisten, übertragene Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich zu erledigen.

Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei

Noch vor Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei erfolgt – meist im Verlauf der persönlichen Auftragsbesprechung im Detektivbüro – die Bedarfsprüfung dahingehend, in welchem Umfang eine Gewinnung von Daten über natürliche Personen und beispielsweise Unternehmensgesellschaften nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zulässig sind. Die Einschätzung sollte vom Rechtsbeistand des Auftraggebers oder vom Hausjuristen der Privatdetektei gegengeprüft werden.

Zulässige detektivische Ermittlungsmethoden

Akteneinsicht in bereits laufende Verfahren lassen Schlüsse auf die Lage als Ganzes zu. Eine Bedarfsanalyse soll außerdem Klarheit bringen, inwieweit ein konkreter Verdacht beispielsweise auf Wirtschaftsdelikte vorliegt und in welchem Rahmen zulässige detektivische Ermittlungsmethoden in Abwägung einzelfallberechtigter Interessen einzuleiten sind. Mit dieser genauen Betrachtung sind Auftraggeber und Detektei rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Wahrheit erforschen? Ja! Aber nicht um jeden Preis.

Im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt

Eine rechtswidrige Beweiserhebung würde dem Zunftkodex des deutschen Detekteiengewerbes widersprechen. Außerdem wäre hiermit im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt. Als privater Anbieter von Dienstleistungen will man im Wirtschafts- und Privatdetektivbüro auf besondere Bedürfnisse des Kunden eingehen. Die Wahrheit erforschen um jeden Preis, ist im seriösen Detekteibüro aber keine Option. Hier trennt sich Spreu vom Weizen . . .

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Detektei-Auftrag: Weichenstellung in Richtung Wahrheitsfindung

Detektei-Auftrag: Weichenstellung in Richtung Wahrheitsfindung. Für die Suche nach der absoluten Wahrheit, treten Detektei-Firmen mit geeigneten Maßnahmen an. Taktiken und redliche Erhebungsmethoden, die sich tausendfach bewährten.

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Gut konzipiertes und betreutes Einsatzpaket

Privatermittler sind scharfen Beschränkungen unterworfen und so ist ein gut konzipiertes und betreutes Einsatzpaket die Grundlage für den Erfolg einer jeden privatdetektivischen Aktion (bspw. in Sankt Peter-Ording) – egal ob im Inland oder im fernen Ausland. So wundert es nicht, dass führende Fachfirmen der Branche ständig um helle Köpfe mit Ermittlungserfahrung ringen.

Fachkarriere „Berufsermittler auf Freelancer-Basis“

Die verstärkte Kooperation mit externen Spezialisten ist ein Erfolgsmodell in der modernen Privatdetektei von heute. Mit speziellem Fachwissen und Fremdsprachenkompetenzen können freiberufliche Privatermittler besonders punkten. Persönlichkeitseigenschaften aus den Bereichen Diszipliniertheit, Gewissenhaftigkeit, Durchhaltevermögen, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit und Rechtstreue sollten sie außerdem mitbringen.

Potentielle Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen

Um Fachkräfte langfristig an das Detektivbüro zu binden, ist es in jedem Fall erforderlich, potentielle Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wer sich für die klassische Fachkarriere „Berufsermittler auf Freelancer-Basis“ entscheidet, dem erwarten in der seriösen Detektei flache Hierarchien, Spannung, Abwechslung sowie attraktive Verdienstmöglichkeiten.

Privatdetektiv der Wahrheit auf der Spur
Nach Abwägung berechtigter Interessen: Privatdetektiv in der Observation (Beispielfoto)

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Ermittlungserfolge offenbaren die Potenziale moderner Privatdetekteien heutiger Prägung

Detektiv SYSTEM Detektei ® ist Anbieter breitgefächerter Ermittlungsdienstleistungen für Firmen- und Privatmandanten. Ermittlungserfolge offenbaren die Potenziale moderner Privatdetekteien heutiger Prägung, zu denen sich DSD GmbH zählt. Die Kontaktanbahnung zum Detektivbüro erfolgt nicht selten über eine renommierte Anwaltskanzlei, die meist auch strategischer Bestandspartner des Recherchebüros ist.

In Eigeninitiative handelnder Unternehmensentscheider

Variante II ist der in Eigeninitiative handelnde Unternehmensentscheider oder Privatfrau/-mann, die über das Beratungstelefon bzw. die E-Mail-Verbindung fachlichen Rat zur Beauftragung einer Detektei (Dedektei) suchen und im Idealfall hier auch optimal auf deren Kundenansprüche und -Erfordernisse hin Beratung erfahren.

Detektiv: Helfer, Partner und Experte in Sachen „Beschaffung überzeugungskräftiger Beweismittel“

Der dienstleistungsorientierte Detektiv will als Helfer, Partner und Experte in Sachen „Beschaffung überzeugungskräftiger Beweismittel“ wahrgenommen und verstanden werden. Es geht in Bezug auf Beweiswert und Beweiswürdigung um eine aussagekräftige Beweisdokumentation. Bevor private Ermittler Ernst machen mit dem Erheben zielpersonenbezogener Daten, müssen im Vorfeld zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden.

Alle Akteure eng miteinander verzahnt

Immer kollidieren dabei auch Interessen beteiligter Parteien, die es fachjuristisch abzuwägen gilt. Wohl wissend, wie schwierig ein solches Unterfangen ist, sollten alle Akteure – Auftraggeber, Rechtsbeistand und Detektive, eng miteinander verzahnt, Art und Umfang der Datenerhebung nach den Grundsätzen der Beweislehre auf den Prüfstand stellen.

Die Wahrheit rechtssicher herausfinden: Gutes P.I.-Management will gelernt sein

Ist fachjuristisch das Go für die Detektei-Maßnahme erteilt, geht es in einzelnen Prozessschritten aus geheimer Beobachtung und Ermittlung in Richtung Wahrheit. Gutes P.I.-Management (P.I. = Private Investigator) will gelernt sein. Vom Detektivbüro wird Unternehmertum und damit auch die Vermeidung kostenintensiven, vermeidbaren Mehraufwands erwartet und verlangt.

Gewerbliche Detekteien mit privatunternehmerischer Effizienz

Einen besonderen Vorteil sehen Auftraggeber immerhin auch darin, dass gewerbliche Detekteien mit privatunternehmerischer Effizienz aufwarten können. Gezielte Kooperationen mit Fachpartnern im In- und Ausland sollen außerdem detektivischen Wissens- und Technologietransfer erzeugen.

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