Datenweitergabe: Verwertung von Detekteien eingeholter Daten

Geheimnisse sind unser täglich Brot. (DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH)

Thema: Detektei und Datenweitergabe. Das Beauftragen eines privaten Detektivbüros mit dem Einholen anlassbezogener Daten, kommt auf Grundlage eines festen Verdachts zustande. Auftraggeber haben das berechtigte Interesse dem Auftrag nehmenden Ermittlungsdienst glaubhaft darzulegen. Sind berechtigte Gründe ausreichend, kann es an die Datenerhebung in Form (meist geheimer) Beobachtungen und Ermittlungen sowie an den Datentransfer (data transmission) zum Auftraggeber gehen.

Detektiv erhebt Daten bei einer Observationsmaßnahme
Datenerhebung und Datenweitergabe. Themen, mit denen sich Detekteien mit jedem Fall neu zu befassen haben. (Beispielfoto)

Zulässige Datenverarbeitung sowie Datenweitergabe

Gut beraten ist, wer einen Fachanwalt involviert. Rechtsanwält*innen wägen die Verhältnismäßigkeit des Umfangs der Detektei-Maßnahme ab (Grundsatz der Datenminimierung bspw. in Gestalt einer Pseudonymisierung personenbezogener Daten). Außerdem sind Fachjuristen i.d.R. ermächtigt, Ergebnisse des Ausspähens rechtlich zu bewerten und in Bezug auf zulässige Datenverarbeitung sowie Datenweitergabe (data sharing) anlassbegründeter, eingeholter Daten beratend einzuwirken.

„Ein Indiz für die Notwendigkeit des Einschaltens eines Detektivs ist beispielsweise gegeben, wenn dessen Erkenntnisse die eindeutige Beeinflussung eines Prozessausgangs erkennen lassen.“

Gerechtfertigtes Durchleuchten natürlicher Personen und/oder Firmen

Im realen Einsatz – beispielsweise gerechtfertigtes Durchleuchten natürlicher Personen und/oder Firmen – haben Ermittlungsführer*innen der Privatdetektei einsatzleitend das Ruder in der Hand. Sie sind es, die Ermittlungsansätze gemäß DSGVO-Vorgaben entwickeln, für Kontrolle über die Daten (beispielsweise durch Verschlüsselung) sowie Informationssicherheit bei der Datenweitergabe Sorge tragen und anhand rechtlicher Gründe für erforderliche Ermittlungen verhältnismäßige Fallgestaltungen leiten. Handlungssicherheit, auch wenn’s mal brenzlig wird, ist hierfür u.a. eine Grundvoraussetzung.

Ermittlungsbüro einer Detektei mit Datenverarbeitungsequipment
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe im Detektivbüro. Sicher im Recht sowie Datensicherungsmaßnahmen sind Grundvoraussetzungen. (Beispielfoto)

Verwendung der Erkenntnisse inklusive Datenweitergabe

Detekteien wird im Rahmen ihrer Ermittlungs- und Nachforschungsaktivitäten häufig Zugang zu sensiblen Bereichen gewährt. Große Verantwortung geht damit einher. Die Verwendung der Erkenntnisse – inklusive Datenweitergabe – hat strikt im Einklang mit dem Gesetz zu erfolgen. Außerdem sind Sicherheitsinteressen des Auftraggebers sowie gesetzliche Auflagen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Wer aus niederen Beweggründen einen Schnüffeldienst anheuert, macht sich auch als Auftraggeber u.U. strafbar.

Datenweitergabeverbot und Beweisverwertungsverbot

Wer sich wegen eines Rechtsstreits als betroffene Firma oder auch als Privatbürger Informationen mit Hilfe einer Detektei verschaffen will, sollte vorab über einen Juristen darüber Rat einholen, inwieweit beispielsweise eine Überwachungsanordnung an die Privatermittler zum Zweck der Datenerhebung (Beweissicherungsmaßnahme) im konkreten Fall verhältnismäßig und damit gerechtfertigt ist. Das ist essentiell dafür, ob die Erkenntnisse einem Datenweitergabeverbot und damit auch einem Beweisverwertungsverbot unterliegen – oder eben nicht.

Datenerheben ausschließlich auf Grundlage berechtigter Interessen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen der DSGVO regeln den Umgang mit Daten im Detektei-Unternehmen. Ans Datenerheben geht ausschließlich auf Grundlage berechtigter Interessen und wenn es zum Erbringen eines Beweises oder zur Gefahrenabwehr alternativlos erforderlich ist. Einer uneingeschränkten Datenweitergabe – bspw. in Arbeitsrechtssachen an personalverwaltende Stellen – ist damit aber nicht Tür und Tor geöffnet. (Beispiel Landesarbeitsgericht Hamm/LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20)

Privatdetektive mit Ermittlungs- und Überwachungsbefugnis

Ist das Okay für die Beauftragung von Wirtschaftsdetektiven oder Privatdetektiven mit Ermittlungs- und Überwachungsbefugnis erteilt, kann die Maßnahme schnell auch in Breite und Tiefe gehen. Eine große finanzielle Herausforderung ist die Folge. Gut zu wissen, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Für eine vernünftige Prozesspartei also berechtigte Gründe vorlagen, eine Detektei zu beauftragen.

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Datenschutz: Umsetzung von detektivischen Projekten

Thema Detektei und Datenschutz

Thema Detektei und Datenschutz:

Nichts ist wohl vergänglicher als Nachrichten. Was heute relevant ist, kann schon morgen kein Thema mehr sein.

Datenerhebung durch privaten Detektiv
Anlassbegründete Datenerhebungsmaßnahmen wie bspw. die Observation von Zielpersonen, geschehen unter strengen Datenschutzrichtlinien. (Beispielfoto)

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Voraussetzungen zur Ausübung detektivischer Tätigkeiten, die naturgemäß mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von Verantwortlichen oder Dritten einhergehen, werden in Zeiten einer EU-weiten Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen (Stichwort: Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) neu bewertet.

Datenminimierung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Aus dem nicht gerade übersichtlichen Gemengelage der DSGVO-Texte haben sich die Entscheider im Detektivbüro mit Neudefinitionen von Erlaubnistatbeständen, der Interessenabwägung gegenüber den Interessen der betroffener Personen sowie beispielsweise mit Datenminimierung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen intensiv auseinanderzusetzen.

Kollektive Organisation

Schlussendlich haben das Datenschutzniveau der Detektei und deren Sicherheitsfeatures spätestens zum gesetzten Stichtag den Anforderungen gemäß DSGVO (General Data Protection Regulation [GDPR] Regulation (EU) 2016/679) zu entsprechen. Die Integration der geplanten Maßnahmen setzt eine kollektive Organisation voraus.

Es gibt zahlreiche Beispiele für den praktischen Einsatz deutscher Detekteien

Auch und gerade in Zeiten einer europäischen Datenschutzharmonisierung gewinnen spezialisierte Ermittlungsdienstleistungen weiter an Bedeutung. Sind im Detektivbüro für Wirtschafts- und Privatermittlungen in puncto DSGVO die Weichen gestellt, sollen Unternehmer, Personal- und Firmenentscheider sowie Privatleute mit berechtigtem Interesse in der Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei einen hoch zuverlässigen Dienstleistungspartner finden.

Pikante Details und Hintergrundinformationen

Es gibt zahlreiche Beispiele für den praktischen Einsatz deutscher Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive. Mit ausgeklügelten personalbasierten Verfahren der Beobachtung und Ermittlung, gelingt es entsprechend aufgestellten Detekteien, auch über weite Distanzen hinweg pikante Details und Hintergrundinformationen von berechtigtem Interesse zu beschaffen. Haben Angreifer Erfolg damit, brisante Daten von Firmen und Privatleuten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis abzugreifen, kann es schnell heikel werden.

Detektivische Services im Rahmen des DSGVO-Zulässigen

Technische Detektive der Sparte Abhörschutz untersuchen Gefahrenpotenziale und wehren Lauschangriffe sowie feindliche Attacken auf die elektronische Datenverarbeitung (EDV) zuverlässig ab. Es geht um den klugen Einsatz der Detektiv-Experten und darum, detektivische Services im Rahmen des DSGVO-Zulässigen passgenau anzubieten.

Detektivische Umsetzung des Auftragsmandats

Das renommierte Detektivbüro wird deshalb dem gewerblichen und dem privaten Kunden bereits bei der Erstberatung Empfehlungen für die Umsetzung von detektivischen Projekten vermitteln und eine sinnvolle konzeptionelle Grundlage für die detektivische Umsetzung des Auftragsmandats schaffen.

Verdecktes Observieren in Perfektion Privatdetektiv SYSTEM Detektei
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit verpflichtet: Observant der Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH im Einsatz (Beispielfoto)

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Anliegen des Kunden interpretieren und entsprechende Lösungen vorschlagen

Erfolgreiches Privat- und Unternehmensmanagement macht sich detektivische Stärken zunutze. Detektiv SYSTEM Detektei ® beispielsweise tritt mit einer mehrstufig aufgebauten Auftragsbearbeitung an. Damit diese ressourcenschonend und mit hoher Effizienz umgesetzt werden kann, will die Einsatzleitung der Detektei das Anliegen des Kunden von Anfang an interpretieren und entsprechende Lösungen vorschlagen. Diese persönliche Auftragsberatung geht weit über die Beantwortung von Standardfragen hinaus.

Direkter Dialog mit der Mandantschaft

Denn, um das Detektivpersonal effektiv einsetzen zu können ist es nötig, dass die Aufgabenstellung vorher klar definiert wird. Der direkte Draht mit dem Kunden wird während der gesamten Dauer der Auftragsbearbeitung gehalten. Dieser direkte Dialog mit der Mandantschaft und deren Rechtsbeistand gibt sachgerechte Orientierungshilfe und eine realistische Zeitplanung.

Zwischenrapporte aus dem laufenden Einsatz

Außerdem werden anhand der Zwischenrapporte aus dem laufenden Einsatz heraus Einzelfallentscheidungen erzeugt, die anhand des Verlaufs der Beobachtung und Ermittlung das Umswitchen zwischen praxistauglichen Einsatzverfahren möglich machen.

Vom Wissensvorsprung anhand detektivischer Erhebungen profitieren

Mit der richtigen Sprache und vorzeigbaren Ermittlungsergebnissen ist eine nachhaltige Kundenbindung möglich. Ein Standard, der für den gewerblichen Kundenstamm des Detektivbüros im bundes- und europaweiten Wettbewerb entscheidende Vorteile bringt. Darüber hinaus sollen Privatkunden der Detektei im laufenden Zivil- und Strafrechtsverfahren vom Wissensvorsprung anhand detektivischer Erhebungen profitieren.

Sachgrundlose Erhebung von Daten ist grundsätzlich unzulässig

Jeder Auftragsannahme geht im Detektivbüro die ernsthafte und sachgerechte Begründung der Auftragserteilung voraus. Ohne Vorliegen eines glaubhaft dargelegten sachlichen Grundes, ist die Erhebung von Daten durch das detektivische Einsatzpersonal grundsätzlich unzulässig. Daher hat derjenige (natürliche Person oder Unternehmen), der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen beruft, die dafür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen.

Binsenweisheiten der Gesetzeskunde

Das Thema rechtskonformer Detektei-Einsatz ist komplex, spricht verschiedene Rechtsgebiete an und ist für den Nicht-Juristen kaum überschaubar. Es geht darum, empfehlenswerterweise mit Einbeziehung eines Volljuristen zu überprüfen, ob sie in Abwägung berechtigter Interessen die Detektei rechtssicher für ihre Zwecke einsetzen können. Es gehört zu den Binsenweisheiten der Gesetzeskunde, das starke Beweismittel bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts durch nichts zu ersetzen sind.

Rechtserfolg des Auftraggebers bei Gericht durchsetzen

Leistungsfähige Detekteien sind darauf eingefahren, exakt im geltenden rechtlichen Rahmen des Einsatzlandes gerichtsfeste Beweismittel zu beschaffen, die dem Zwecke dienen und geeignet sind, den Rechtserfolg des Auftraggebers des Detektivbüros bei Gericht durchzusetzen. Die Erhebung be- oder entlastender Beweismittel erfordert besondere Sorgfalt. Auftraggeber und Auftragnehmer des Detektei-Mandats sitzen in Bezug auf Haftung in einem Boot.

Auswahl einer Detektei auf Seriosität und Sorgfaltspflicht beim Datenschutz

Deshalb ist gut beraten, wer bei der Auswahl einer Detektei auf Seriosität und in Sorgfaltspflicht geschultem Detektei-Einsatzpersonal achtet. Das Detektivbüro sollte außerdem glaubhaft darlegen können, wie rechtssicher beispielsweise Datenerhebung, Datenweitergabe, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Verhältnismäßigkeit der zum Einsatz kommenden detektivischen Mittel organisiert werden.

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