Privatermittler: Informationen gewinnen mittels zulässiger Datenerhebung

Für das Einleiten nichtbehördlicher Datenerhebungsmaßnahmen, also von Privatdetekteien sowie Wirtschaftsdetekteien ausgeführte Ermittlungen und geheime Überwachungen, müssen ausreichende Voraussetzungen vorliegen. In der Verantwortung stehen hierbei gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Involvieren eines Fachjuristen im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Detektei, bewahrt betroffene Privatleute und Unternehmer vor teuren, teilweise irreparablen Fehlern.

Datenerhebung Detektiv
Privatdetektiv in der außerbehördlichen Datenerhebungsmaßnahme (Beispielfoto)

Detektivische Exekutivmaßnahmen und allgemeine Persönlichkeitsrechte

Detektivische Exekutivmaßnahmen kommen gleichermaßen in der Bürger- wie in der Arbeitswelt zur Anwendung. Allen gemein ist, sie müssen mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Zielperson/-en vereinbar sein. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuches/StGB) beispielsweise wäre nur verhältnismäßig, wenn das starke, berechtigte Interesse des Betroffenen (Auftraggeber des Detektivbüros) überwiegt und damit verhältnismäßige Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt.

Objektives, verlässliches Beweismaterial

Objektives, verlässliches Beweismaterial ist ein überzeugendes Argument, das oft für die Erteilung des Untersuchungsmandats an ein renommiertes Detektivbüro spricht. Zugelassene Wirtschaftsdetekteien haben sich vor allem in Personalerkreisen gute Referenzen und damit auch festes Vertrauen erarbeitet. Alltag in deutschen Unternehmen: Private Ermittler werden für die Aufdeckung erheblicher Pflichtverletzungen angeheuert. Außerdem kommen Wirtschaftsdetektive bei der vor- und parallelbehördlichen Fahndung wegen größerer betrieblicher Zwischenfälle – meist geheim – zum Einsatz.

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Auftragsbearbeitung wird in der professionellen Detektei an die Bedürfnisse und Anforderungen exklusiv angepasst. Von Fall zu Fall lassen sich Informationen (Stichwort Informationsdominanz) einfach durch Zuhören oder eine Interviewbefragung unter Legende gewinnen. Im anderen Auftrag wiederum deckt beispielsweise nur eine geheime Überwachung Pflichtverletzungen der Zielperson bezogen auf Anwesenheitszeiten ab. Im Schulterschluss mit dem juristischen Vertreter des Detektivbüro-Kunden soll die am besten passende, rechtssichere Lösung gefunden werden.

Wenn die Ermittlungsaktivitäten die Grenze zur unzulässigen Datenerhebung überschreiten

Wenn der Arbeitnehmer grob gegen eine Pflicht verstößt, betrügt, stielt, sabotiert, Geheimnisse verrät oder bspw. der Vorteilsnahme verfällt, sind verhältnismäßige Gegenmaßnahmen zulässig. Datenerhebungen, die sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – soweit nötig – einschränken. Berufsdetektive haben deshalb hierzulande im aktuell geltenden Recht geschult zu sein. Sie müssen in jeder Situation wissen, wann die Ermittlungsaktivitäten die Grenze einer unzulässigen Datenerhebung überschreiten. Es gilt vorsichtig vortastend nur die Daten zu erheben, die für die Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftraggebers erforderlich sind.

Geheime Personenüberwachungen müssen auf einem wichtigen Grund beruhen

Geheime Personenüberwachungen müssen in der Arbeitswelt auf konkreten Tatsachen begründeten Verdacht für das Vorliegen schwerer Pflichtverletzungen – und in der bürgerlichen Privatwelt auf schwerwiegenden Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen beruhen. Liegt kein wichtiger Grund vor, ist die engmaschige, geheime Überwachung ein klarer Verstoß gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Die    Verwertung der heimlich beschafften Daten und Erkenntnisse unterliegt dann einem Verwertungsverbot. Außerdem hätten die Auftrag gebende Partei sowie die Auftrag ausführenden Detektive mit Konsequenzen gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht zu rechnen.

Option einer heimlichen Überprüfung kommt auf den Konferenztisch

Manipulationssichere Arbeitszeitabrechnung ist im Außendienst, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Dienstreisen kaum realisierbar. Spesenabrechnungen sowie tatsächliches Dienstende basieren nicht selten auf reiner Vertrauensbasis. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit aber ist zum Schutz der Beschäftigten vollständig zu erfassen (EuGH-Urteil Rs C-55/18). Allerdings ist ein Arbeitszeiterfassungsgesetz in Deutschland bis dato noch nicht in nationales Recht überführt (Stand 11/2020). Liegt ein Vertrauensbruch im Arbeitsrecht vor und kommen begründete Zweifel an den Angaben zu Anwesenheitszeiten sowie zu Spesenabrechnungen auf, kommt die Option einer heimlichen Überprüfung auf den Konferenztisch.

Unzulässige Datenerhebung ist unbedingt zu vermeiden

Entscheider in häufig betroffenen Unternehmen wissen, dass die heimliche Überwachung unter begründetem Verdacht stehender Belegschaft unbedingt professionell, heißt unter zulässiger Datenerhebung zu erfolgen hat. Aus der verdeckten Überprüfungsmaßnahme gewonnene Daten sowie die Verwertung derselben muss mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten vereinbar sein. Die Observationsmaßnahme ist also insgesamt von Fachjuristen als verhältnismäßig zu bewerten, wenn für die Umsetzung der intensiven, heimlichen Beobachtung, Dienstleistungen einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei in Anspruch genommen werden. Eine unzulässige Datenerhebung, bspw. wegen unverhältnismäßiger Dauer der Überprüfung, ist unbedingt zu vermeiden.

Seriöse Privatdetektive suchen nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen

Die Privatsphäre des Bürgers ist in der Europäischen Union streng geschützt. Eine Grundrechtserrungenschaft, die auch Privatermittler sehr zu schätzen wissen. Am Anfang einer jeden privaten Auftragserteilung an ein Privatdetektivbüro steht deshalb die Frage nach der Vereinbarkeit vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen (Zielperson/-en), verbunden mit der Preisgabe und Verwendung der erhobenen, personenbezogenen Daten, mit dem Gegenstand des Privatauftrags – also den glaubhaft nachgewiesenen, berechtigten Interessen des Auftraggebers der Privatdetektei. Auf der Suche nach rechtssicheren, datenschutzkonformen Alternativen haben seriöse Privatdetektive gelernt, dass sie Auftragsziele nur erreichen, wenn sie immer wieder neu nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen suchen.

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Erhebungen: Detektivarbeit ist keine Solopartie sondern ein Mannschaftsspiel

Bild vom Privatermittler als einsamen Wolf

Erhebungen: Das Bild vom Privatermittler als einsamen Wolf – undercover an der Ermittlungsfront – darf eher als Mär gelten. Detektivarbeit ist keine Solopartie, sondern in den meisten der Fälle ein Mannschaftsspiel. Ein vielfältiger Job mit großer Bandbreite, bei dem Arbeitsorganisation im Team entscheidend ist.

Keine feste Arbeitscrew

Es ist üblich, dass es keine feste Arbeitscrew gibt, sondern je nach Auftragsprojekt (bspw. beim Einsatz der Privatdetektei in Darmstadt) Teammitglieder aus verschiedenen Fachbereichen zusammengestellt werden. Einzelfachleute mit notwendigem Know-how und entsprechenden Soft Skills. Das Wesentliche ihrer Arbeit ist die aufsehenvermeidende, geheime Erhebung be- und entlastendem Materials, das auch höchsten juristischen Ansprüchen gerecht werden soll.

Hohes Ansehen erklärt die anhaltend starke Nachfrage

Etablierte deutsche Ermittlungsfirmen genießen im In- und Ausland hohes Ansehen. Das erklärt wohl auch die anhaltend starke Nachfrage nach professionellen Beweiserhebungen, ausgeführt von privaten Detekteien. Viele Kunden kommen aus dem Mittelstand, der Industrie sowie aus dem gutbürgerlichen Privatmilieu.

Nachforschungsunternehmen

Für sie halten Nachforschungsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen im Privat- und Unternehmensumfeld parat, die dem Auftraggeber oft einen großen Rechtsvorteil verschaffen. Privatgewerbliche Verfahren der berechtigten Ausforschung sind absolut zeitgemäß und hochmodern.

Privatdetektiv im Observationsfahrzeug
Detektiv-Sachbearbeiter am Sprechfunk: Ermitteln ist Teamwork Reinform. (Beispielfoto)

Viel Einsatz und Schilderungen mit zahlreichen Details

Ist das so genannte berechtigte Interesse glaubhaft nachgewiesen, kümmern sich Ermittlungsdetektive beispielsweise um die Erschließung fallrelevanter Datenquellen, Verhaltensmuster dringend Verdächtiger sowie um den Kampf gegen Hacker und Lauschspione. Letzterer Bereich hat sich im Übrigen in den letzten Jahren sehr stark technologisch weiterentwickelt. Doch Fachwissen ist nicht alles.

Faible fürs Kombinieren

Speziell geschulte Experten sollen auch feinpsychologisches Gespür und ein Faible fürs Kombinieren vorweisen. Viel Einsatz beim stillen Beobachten im Versteck wie auch auf actionreichen Reisen, sowie Schilderungen mit zahlreichen Details sind typisch für diese abwechslungsreiche Tätigkeit. Wissensgierig und offen für neue, verbesserte Verfahren: Wer als Berufsermittler Karriere und einen guten Job machen möchte, kommt uns lebenslange Lernen nicht herum.

Weitsichtige Planung und Berichte in hervorragender Qualität

An die Spitze jeder Ermittlergruppe gehört eine gute Führungsperson. Es geht um weitsichtige Planung einer jeden Einsatzmaßnahme und Abschlussberichte in hervorragender Qualität. Anhand des Einsatzzwecks will der Teamchef auf Grundlage der Zuarbeit aller an der richtigen Stelle beispielsweise Kameraausrüstung ✓ geeignete Taktik zu Aufklärungszwecken ✓ passende Tarnung ✓einen Haken setzen können.

Inspirationsquelle für den richtigen Dresscode

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass Detektiv-Erkennungsmerkmale: Auffällig unauffällig, mit Trenchcoat, Schlapphut und Zeitung – wie eingangs erwähnt, der Realität selbstverständlich nicht entsprechen. Inspirationsquelle für den richtigen Dresscode sind die gemachten Einsatzerfahrungen.

Zusammentragen von Fakten (Erhebungen)

Das Operationen beim Zusammentragen von Fakten (Erhebungen) auch wegen anfangs belanglos erscheinenden Faktoren völlig anders verlaufen können, zeigt sich in der Praxis z.B. bei zuvor nicht absehbarer „Feindberührung“. Erfahrene Ermittler reagieren dann schlagfertig und souverän.

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Datenschutz: Umsetzung von detektivischen Projekten

Thema Detektei und Datenschutz

Thema Detektei und Datenschutz:

Nichts ist wohl vergänglicher als Nachrichten. Was heute relevant ist, kann schon morgen kein Thema mehr sein.

Datenerhebung durch privaten Detektiv
Anlassbegründete Datenerhebungsmaßnahmen wie bspw. die Observation von Zielpersonen, geschehen unter strengen Datenschutzrichtlinien. (Beispielfoto)

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Voraussetzungen zur Ausübung detektivischer Tätigkeiten, die naturgemäß mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von Verantwortlichen oder Dritten einhergehen, werden in Zeiten einer EU-weiten Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen (Stichwort: Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) neu bewertet.

Datenminimierung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Aus dem nicht gerade übersichtlichen Gemengelage der DSGVO-Texte haben sich die Entscheider im Detektivbüro mit Neudefinitionen von Erlaubnistatbeständen, der Interessenabwägung gegenüber den Interessen der betroffener Personen sowie beispielsweise mit Datenminimierung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen intensiv auseinanderzusetzen.

Kollektive Organisation

Schlussendlich haben das Datenschutzniveau der Detektei und deren Sicherheitsfeatures spätestens zum gesetzten Stichtag den Anforderungen gemäß DSGVO (General Data Protection Regulation [GDPR] Regulation (EU) 2016/679) zu entsprechen. Die Integration der geplanten Maßnahmen setzt eine kollektive Organisation voraus.

Es gibt zahlreiche Beispiele für den praktischen Einsatz deutscher Detekteien

Auch und gerade in Zeiten einer europäischen Datenschutzharmonisierung gewinnen spezialisierte Ermittlungsdienstleistungen weiter an Bedeutung. Sind im Detektivbüro für Wirtschafts- und Privatermittlungen in puncto DSGVO die Weichen gestellt, sollen Unternehmer, Personal- und Firmenentscheider sowie Privatleute mit berechtigtem Interesse in der Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei einen hoch zuverlässigen Dienstleistungspartner finden.

Pikante Details und Hintergrundinformationen

Es gibt zahlreiche Beispiele für den praktischen Einsatz deutscher Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive. Mit ausgeklügelten personalbasierten Verfahren der Beobachtung und Ermittlung, gelingt es entsprechend aufgestellten Detekteien, auch über weite Distanzen hinweg pikante Details und Hintergrundinformationen von berechtigtem Interesse zu beschaffen. Haben Angreifer Erfolg damit, brisante Daten von Firmen und Privatleuten mit besonderem Sicherheitsbedürfnis abzugreifen, kann es schnell heikel werden.

Detektivische Services im Rahmen des DSGVO-Zulässigen

Technische Detektive der Sparte Abhörschutz untersuchen Gefahrenpotenziale und wehren Lauschangriffe sowie feindliche Attacken auf die elektronische Datenverarbeitung (EDV) zuverlässig ab. Es geht um den klugen Einsatz der Detektiv-Experten und darum, detektivische Services im Rahmen des DSGVO-Zulässigen passgenau anzubieten.

Detektivische Umsetzung des Auftragsmandats

Das renommierte Detektivbüro wird deshalb dem gewerblichen und dem privaten Kunden bereits bei der Erstberatung Empfehlungen für die Umsetzung von detektivischen Projekten vermitteln und eine sinnvolle konzeptionelle Grundlage für die detektivische Umsetzung des Auftragsmandats schaffen.

Verdecktes Observieren in Perfektion Privatdetektiv SYSTEM Detektei
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit verpflichtet: Observant der Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH im Einsatz (Beispielfoto)

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Anliegen des Kunden interpretieren und entsprechende Lösungen vorschlagen

Erfolgreiches Privat- und Unternehmensmanagement macht sich detektivische Stärken zunutze. Detektiv SYSTEM Detektei ® beispielsweise tritt mit einer mehrstufig aufgebauten Auftragsbearbeitung an. Damit diese ressourcenschonend und mit hoher Effizienz umgesetzt werden kann, will die Einsatzleitung der Detektei das Anliegen des Kunden von Anfang an interpretieren und entsprechende Lösungen vorschlagen. Diese persönliche Auftragsberatung geht weit über die Beantwortung von Standardfragen hinaus.

Direkter Dialog mit der Mandantschaft

Denn, um das Detektivpersonal effektiv einsetzen zu können ist es nötig, dass die Aufgabenstellung vorher klar definiert wird. Der direkte Draht mit dem Kunden wird während der gesamten Dauer der Auftragsbearbeitung gehalten. Dieser direkte Dialog mit der Mandantschaft und deren Rechtsbeistand gibt sachgerechte Orientierungshilfe und eine realistische Zeitplanung.

Zwischenrapporte aus dem laufenden Einsatz

Außerdem werden anhand der Zwischenrapporte aus dem laufenden Einsatz heraus Einzelfallentscheidungen erzeugt, die anhand des Verlaufs der Beobachtung und Ermittlung das Umswitchen zwischen praxistauglichen Einsatzverfahren möglich machen.

Vom Wissensvorsprung anhand detektivischer Erhebungen profitieren

Mit der richtigen Sprache und vorzeigbaren Ermittlungsergebnissen ist eine nachhaltige Kundenbindung möglich. Ein Standard, der für den gewerblichen Kundenstamm des Detektivbüros im bundes- und europaweiten Wettbewerb entscheidende Vorteile bringt. Darüber hinaus sollen Privatkunden der Detektei im laufenden Zivil- und Strafrechtsverfahren vom Wissensvorsprung anhand detektivischer Erhebungen profitieren.

Sachgrundlose Erhebung von Daten ist grundsätzlich unzulässig

Jeder Auftragsannahme geht im Detektivbüro die ernsthafte und sachgerechte Begründung der Auftragserteilung voraus. Ohne Vorliegen eines glaubhaft dargelegten sachlichen Grundes, ist die Erhebung von Daten durch das detektivische Einsatzpersonal grundsätzlich unzulässig. Daher hat derjenige (natürliche Person oder Unternehmen), der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen beruft, die dafür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen.

Binsenweisheiten der Gesetzeskunde

Das Thema rechtskonformer Detektei-Einsatz ist komplex, spricht verschiedene Rechtsgebiete an und ist für den Nicht-Juristen kaum überschaubar. Es geht darum, empfehlenswerterweise mit Einbeziehung eines Volljuristen zu überprüfen, ob sie in Abwägung berechtigter Interessen die Detektei rechtssicher für ihre Zwecke einsetzen können. Es gehört zu den Binsenweisheiten der Gesetzeskunde, das starke Beweismittel bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts durch nichts zu ersetzen sind.

Rechtserfolg des Auftraggebers bei Gericht durchsetzen

Leistungsfähige Detekteien sind darauf eingefahren, exakt im geltenden rechtlichen Rahmen des Einsatzlandes gerichtsfeste Beweismittel zu beschaffen, die dem Zwecke dienen und geeignet sind, den Rechtserfolg des Auftraggebers des Detektivbüros bei Gericht durchzusetzen. Die Erhebung be- oder entlastender Beweismittel erfordert besondere Sorgfalt. Auftraggeber und Auftragnehmer des Detektei-Mandats sitzen in Bezug auf Haftung in einem Boot.

Auswahl einer Detektei auf Seriosität und Sorgfaltspflicht beim Datenschutz

Deshalb ist gut beraten, wer bei der Auswahl einer Detektei auf Seriosität und in Sorgfaltspflicht geschultem Detektei-Einsatzpersonal achtet. Das Detektivbüro sollte außerdem glaubhaft darlegen können, wie rechtssicher beispielsweise Datenerhebung, Datenweitergabe, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Verhältnismäßigkeit der zum Einsatz kommenden detektivischen Mittel organisiert werden.

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