Datenweitergabe: Verwertung von Detekteien eingeholter Daten

Geheimnisse sind unser täglich Brot. (DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH)

Thema: Detektei und Datenweitergabe. Das Beauftragen eines privaten Detektivbüros mit dem Einholen anlassbezogener Daten, kommt auf Grundlage eines festen Verdachts zustande. Auftraggeber haben das berechtigte Interesse dem Auftrag nehmenden Ermittlungsdienst glaubhaft darzulegen. Sind berechtigte Gründe ausreichend, kann es an die Datenerhebung in Form (meist geheimer) Beobachtungen und Ermittlungen sowie an den Datentransfer (data transmission) zum Auftraggeber gehen.

Detektiv erhebt Daten bei einer Observationsmaßnahme
Datenerhebung und Datenweitergabe. Themen, mit denen sich Detekteien mit jedem Fall neu zu befassen haben. (Beispielfoto)

Zulässige Datenverarbeitung sowie Datenweitergabe

Gut beraten ist, wer einen Fachanwalt involviert. Rechtsanwält*innen wägen die Verhältnismäßigkeit des Umfangs der Detektei-Maßnahme ab (Grundsatz der Datenminimierung bspw. in Gestalt einer Pseudonymisierung personenbezogener Daten). Außerdem sind Fachjuristen i.d.R. ermächtigt, Ergebnisse des Ausspähens rechtlich zu bewerten und in Bezug auf zulässige Datenverarbeitung sowie Datenweitergabe (data sharing) anlassbegründeter, eingeholter Daten beratend einzuwirken.

„Ein Indiz für die Notwendigkeit des Einschaltens eines Detektivs ist beispielsweise gegeben, wenn dessen Erkenntnisse die eindeutige Beeinflussung eines Prozessausgangs erkennen lassen.“

Gerechtfertigtes Durchleuchten natürlicher Personen und/oder Firmen

Im realen Einsatz – beispielsweise gerechtfertigtes Durchleuchten natürlicher Personen und/oder Firmen – haben Ermittlungsführer*innen der Privatdetektei einsatzleitend das Ruder in der Hand. Sie sind es, die Ermittlungsansätze gemäß DSGVO-Vorgaben entwickeln, für Kontrolle über die Daten (beispielsweise durch Verschlüsselung) sowie Informationssicherheit bei der Datenweitergabe Sorge tragen und anhand rechtlicher Gründe für erforderliche Ermittlungen verhältnismäßige Fallgestaltungen leiten. Handlungssicherheit, auch wenn’s mal brenzlig wird, ist hierfür u.a. eine Grundvoraussetzung.

Ermittlungsbüro einer Detektei mit Datenverarbeitungsequipment
Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe im Detektivbüro. Sicher im Recht sowie Datensicherungsmaßnahmen sind Grundvoraussetzungen. (Beispielfoto)

Verwendung der Erkenntnisse inklusive Datenweitergabe

Detekteien wird im Rahmen ihrer Ermittlungs- und Nachforschungsaktivitäten häufig Zugang zu sensiblen Bereichen gewährt. Große Verantwortung geht damit einher. Die Verwendung der Erkenntnisse – inklusive Datenweitergabe – hat strikt im Einklang mit dem Gesetz zu erfolgen. Außerdem sind Sicherheitsinteressen des Auftraggebers sowie gesetzliche Auflagen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Wer aus niederen Beweggründen einen Schnüffeldienst anheuert, macht sich auch als Auftraggeber u.U. strafbar.

Datenweitergabeverbot und Beweisverwertungsverbot

Wer sich wegen eines Rechtsstreits als betroffene Firma oder auch als Privatbürger Informationen mit Hilfe einer Detektei verschaffen will, sollte vorab über einen Juristen darüber Rat einholen, inwieweit beispielsweise eine Überwachungsanordnung an die Privatermittler zum Zweck der Datenerhebung (Beweissicherungsmaßnahme) im konkreten Fall verhältnismäßig und damit gerechtfertigt ist. Das ist essentiell dafür, ob die Erkenntnisse einem Datenweitergabeverbot und damit auch einem Beweisverwertungsverbot unterliegen – oder eben nicht.

Datenerheben ausschließlich auf Grundlage berechtigter Interessen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen der DSGVO regeln den Umgang mit Daten im Detektei-Unternehmen. Ans Datenerheben geht ausschließlich auf Grundlage berechtigter Interessen und wenn es zum Erbringen eines Beweises oder zur Gefahrenabwehr alternativlos erforderlich ist. Einer uneingeschränkten Datenweitergabe – bspw. in Arbeitsrechtssachen an personalverwaltende Stellen – ist damit aber nicht Tür und Tor geöffnet. (Beispiel Landesarbeitsgericht Hamm/LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20)

Privatdetektive mit Ermittlungs- und Überwachungsbefugnis

Ist das Okay für die Beauftragung von Wirtschaftsdetektiven oder Privatdetektiven mit Ermittlungs- und Überwachungsbefugnis erteilt, kann die Maßnahme schnell auch in Breite und Tiefe gehen. Eine große finanzielle Herausforderung ist die Folge. Gut zu wissen, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Für eine vernünftige Prozesspartei also berechtigte Gründe vorlagen, eine Detektei zu beauftragen.

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Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte noch besser machen

Aus der Praxis: Bewährte Detektei Einsatzkonzepte

Wie macht man ein bewährtes Detektiv-Einsatzkonzept noch besser? DSD GmbH macht das so:

“Man schart ein erfahrenes, gut eingespieltes Team um sich und lädt regelmäßig zum Brainstorming in die Zentrale des Detektivbüros.”

Modular und breit aufgestelltes Dienstleistungsportfolio

Ob P.I.-Urgestein, gegründet in der Nachkriegszeit oder modernes Detektivbüro aus den Zweitausendern: Privatdetekteien und Wirtschaftsdetekteien haben sich den gegenwärtigen, gestiegenen Ansprüchen aus dem Privat- und gleichermaßen aus dem Wirtschaftssektor zu stellen. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH will mit einem modular und breit aufgestellten Dienstleistungsportfolio den Herausforderungen aller Auftragsmandate – auch unter komplexen Lagebedingungen – gerecht werden.

Vernetzung mit Erfüllungsgehilfen und Investigation Agencies

Private Ermittler – bei DSD GmbH in Festanstellung und auf freier Basis tätig – verstehen sich als Fachleute fürs verdeckte Beobachten und Datenerheben. Das Personal profitiert beim Einsatz im In- und Ausland von zuverlässigen, strategischen Partnerschaften. Einen hohen Stellenwert nimmt deshalb die weitere Vernetzung mit Erfüllungsgehilfen und Investigation Agencies im Bundesgebiet sowie in aller Welt ein.

Erheben beweislastigen Faktenmaterials

Recherchen werden bei DSD GmbH sinnigerweise durch verdeckte Beobachtungen ergänzt. Daraus resultierende Erkenntnisse fließen direkt in die aktuelle Ermittlungsarbeit ein. Äußerst dynamisch und mit Bereitschaft zur Flexibilität läuft die Recherchearbeit im Detektivbüro heutzutage ab. Perfekte Performance und der stetige Wille sich zu vernetzen, machen die moderne Erkundungsfirma fit für Herausforderungen beim Erheben beweislastigen Faktenmaterials.

Optimierte Verfahren im Detektivbüro

Beim operativen Auftragseinsatz sollen Sachbearbeiter selbstständig, eigenverantwortlich und flexibel auf kurzfristige Änderungen reagieren. Autonomes Operieren im weltweiten Ausland ist dafür ein beredtes Beispiel. Im Extremfall geht so etwas über mehrere Wochen und Monate. Außerdem sollen optimierte Verfahren im Detektivbüro weniger Kosten verursachen. Einsparungen können eins zu eins an den Auftraggeber in Form attraktiverer Vergütungsvereinbarungen weitergegeben werden.

Koordinierung nach Dringlichkeit

Denkbare effektive Lösungen sowie die Koordinierung nach Dringlichkeit, sind deshalb auch Bestandteil der Gespräche mit dem Auftraggeber der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH im Rahmen des Einsatzbriefings.

Detektiv Einsatz in Finnland
Auslandseinsatz – hier in Finnland – Wirtschaftsermittler in Aktion (Beispielfoto)

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Einsatzerfahrene Detektivinnen und Detektive bilden das Rückgrat

Grundsätzlich geht es im privatgewerblichen Ermittlungswesen immer um sauberes Beweiseerheben, datenschutzrechtskonformes Beobachten sowie professionelles Ermitteln im Besonderen. Einsatzerfahrene Detektivinnen und Detektive – mit im In- und Ausland erworbenem Know-how – bilden das Rückgrat der Crew. Im Übrigen bietet die Branche durchaus Karrieremöglichkeiten.

Erfolgsgarantie kann es beim detektivischen Erkunden nicht geben

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für manche ehemals angestellte Detektivin und manchen ehemals angestellten Detektiv ein nur logischer mutiger, aber lohnenswerter Schritt in der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Nur am Rande sei noch vermerkt, dass nicht immer alles ganz reibungslos im operativen Auftragseinsatz abläuft. Jeder Auftrag ist mit allen Unwägbarkeiten als Einzelfall zu betrachten. Eine generelle Erfolgsgarantie kann es beim detektivischen Erkunden deshalb nicht geben.

Durchkreuzen der gegnerischen Taktik

Kein einsatzerprobter Ermittler, der nicht auch bittere Erfahrungen beim verdeckten Observieren und Recherchieren im In- und Ausland sammeln musste. Was unterm Strich zählt, ist das Durchkreuzen der gegnerischen Taktik, der vollständige juristische Erfolg der Mandantschaft also.

International agierende Wirtschaftsspione

Größe schützt vor Problemen nicht. Selbst weltumspannende Konzerne mit massiven Sicherheitsstrukturen sind nicht vor feindlichen Angriffen jedweder Art gefeit. International agierende Wirtschaftsspione haben es auf technische Innovationen aus Deutschland und aus dem EU-Raum abgesehen. Unternehmen mit schützenswertem Herstellungs- und Produkt-Knowhow – das sind in Deutschland und Europa nicht wenige – investieren in die Abwehr, wollen sie ihren Spitzenplatz behaupten.

Unternehmensentscheider sind Geschäftsleute

Der Sicherheits- und Ermittlungs-Dienstleister soll leistungsfähig, aber auch besonders effizient sein. Unternehmensentscheider sind Geschäftsleute, die die administrativen Ausgaben mit Blick auf betriebswirtschaftliche Aspekte zweifellos mit im Auge behalten müssen.

Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte sind gefragter denn je

Etablierte deutsche Wirtschaftsdetekteien können über mangelnde Auftragsmandate nicht klagen. Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte sind gefragter denn je. Neben der Abwehrarbeit, ermitteln renommierte Wirtschaftsdetektive zu Arbeitsrechtssachen in Firmen aller Branchen und Größen. Unternehmen und deren Personaler berichten DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH immer öfter von einer deutlich gesunkenen Hemmschwelle bspw. einfach einmal Krankzufeiern.

Die Gier danach, andere zu übervorteilen, scheint grenzenlos

Wie kann es sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Respekt mehr vor jenen zeigen, die für sie während der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit das Unternehmen am Laufen halten. Die Gier danach, andere zu übervorteilen, scheint grenzenlos. Uneinsichtige Egoisten werden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und in Abwägung berechtigter Interessen von der Firma für Nachforschungen überführt und vom Gericht arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

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