Privatermittler: Informationen gewinnen mittels zulässiger Datenerhebung

Für das Einleiten nichtbehördlicher Datenerhebungsmaßnahmen, also von Privatdetekteien sowie Wirtschaftsdetekteien ausgeführte Ermittlungen und geheime Überwachungen, müssen ausreichende Voraussetzungen vorliegen. In der Verantwortung stehen hierbei gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Involvieren eines Fachjuristen im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Detektei, bewahrt betroffene Privatleute und Unternehmer vor teuren, teilweise irreparablen Fehlern.

Datenerhebung Detektiv
Privatdetektiv in der außerbehördlichen Datenerhebungsmaßnahme (Beispielfoto)

Detektivische Exekutivmaßnahmen und allgemeine Persönlichkeitsrechte

Detektivische Exekutivmaßnahmen kommen gleichermaßen in der Bürger- wie in der Arbeitswelt zur Anwendung. Allen gemein ist, sie müssen mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Zielperson/-en vereinbar sein. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuches/StGB) beispielsweise wäre nur verhältnismäßig, wenn das starke, berechtigte Interesse des Betroffenen (Auftraggeber des Detektivbüros) überwiegt und damit verhältnismäßige Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt.

Objektives, verlässliches Beweismaterial

Objektives, verlässliches Beweismaterial ist ein überzeugendes Argument, das oft für die Erteilung des Untersuchungsmandats an ein renommiertes Detektivbüro spricht. Zugelassene Wirtschaftsdetekteien haben sich vor allem in Personalerkreisen gute Referenzen und damit auch festes Vertrauen erarbeitet. Alltag in deutschen Unternehmen: Private Ermittler werden für die Aufdeckung erheblicher Pflichtverletzungen angeheuert. Außerdem kommen Wirtschaftsdetektive bei der vor- und parallelbehördlichen Fahndung wegen größerer betrieblicher Zwischenfälle – meist geheim – zum Einsatz.

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist

Welche detektivische Vorgehensweise die beste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Auftragsbearbeitung wird in der professionellen Detektei an die Bedürfnisse und Anforderungen exklusiv angepasst. Von Fall zu Fall lassen sich Informationen (Stichwort Informationsdominanz) einfach durch Zuhören oder eine Interviewbefragung unter Legende gewinnen. Im anderen Auftrag wiederum deckt beispielsweise nur eine geheime Überwachung Pflichtverletzungen der Zielperson bezogen auf Anwesenheitszeiten ab. Im Schulterschluss mit dem juristischen Vertreter des Detektivbüro-Kunden soll die am besten passende, rechtssichere Lösung gefunden werden.

Wenn die Ermittlungsaktivitäten die Grenze zur unzulässigen Datenerhebung überschreiten

Wenn der Arbeitnehmer grob gegen eine Pflicht verstößt, betrügt, stielt, sabotiert, Geheimnisse verrät oder bspw. der Vorteilsnahme verfällt, sind verhältnismäßige Gegenmaßnahmen zulässig. Datenerhebungen, die sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – soweit nötig – einschränken. Berufsdetektive haben deshalb hierzulande im aktuell geltenden Recht geschult zu sein. Sie müssen in jeder Situation wissen, wann die Ermittlungsaktivitäten die Grenze einer unzulässigen Datenerhebung überschreiten. Es gilt vorsichtig vortastend nur die Daten zu erheben, die für die Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftraggebers erforderlich sind.

Geheime Personenüberwachungen müssen auf einem wichtigen Grund beruhen

Geheime Personenüberwachungen müssen in der Arbeitswelt auf konkreten Tatsachen begründeten Verdacht für das Vorliegen schwerer Pflichtverletzungen – und in der bürgerlichen Privatwelt auf schwerwiegenden Aktivitäten zum erheblichen Nachteil des Betroffenen beruhen. Liegt kein wichtiger Grund vor, ist die engmaschige, geheime Überwachung ein klarer Verstoß gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Zielperson. Die    Verwertung der heimlich beschafften Daten und Erkenntnisse unterliegt dann einem Verwertungsverbot. Außerdem hätten die Auftrag gebende Partei sowie die Auftrag ausführenden Detektive mit Konsequenzen gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht zu rechnen.

Option einer heimlichen Überprüfung kommt auf den Konferenztisch

Manipulationssichere Arbeitszeitabrechnung ist im Außendienst, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Dienstreisen kaum realisierbar. Spesenabrechnungen sowie tatsächliches Dienstende basieren nicht selten auf reiner Vertrauensbasis. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit aber ist zum Schutz der Beschäftigten vollständig zu erfassen (EuGH-Urteil Rs C-55/18). Allerdings ist ein Arbeitszeiterfassungsgesetz in Deutschland bis dato noch nicht in nationales Recht überführt (Stand 11/2020). Liegt ein Vertrauensbruch im Arbeitsrecht vor und kommen begründete Zweifel an den Angaben zu Anwesenheitszeiten sowie zu Spesenabrechnungen auf, kommt die Option einer heimlichen Überprüfung auf den Konferenztisch.

Unzulässige Datenerhebung ist unbedingt zu vermeiden

Entscheider in häufig betroffenen Unternehmen wissen, dass die heimliche Überwachung unter begründetem Verdacht stehender Belegschaft unbedingt professionell, heißt unter zulässiger Datenerhebung zu erfolgen hat. Aus der verdeckten Überprüfungsmaßnahme gewonnene Daten sowie die Verwertung derselben muss mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten vereinbar sein. Die Observationsmaßnahme ist also insgesamt von Fachjuristen als verhältnismäßig zu bewerten, wenn für die Umsetzung der intensiven, heimlichen Beobachtung, Dienstleistungen einer Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei in Anspruch genommen werden. Eine unzulässige Datenerhebung, bspw. wegen unverhältnismäßiger Dauer der Überprüfung, ist unbedingt zu vermeiden.

Seriöse Privatdetektive suchen nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen

Die Privatsphäre des Bürgers ist in der Europäischen Union streng geschützt. Eine Grundrechtserrungenschaft, die auch Privatermittler sehr zu schätzen wissen. Am Anfang einer jeden privaten Auftragserteilung an ein Privatdetektivbüro steht deshalb die Frage nach der Vereinbarkeit vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen (Zielperson/-en), verbunden mit der Preisgabe und Verwendung der erhobenen, personenbezogenen Daten, mit dem Gegenstand des Privatauftrags – also den glaubhaft nachgewiesenen, berechtigten Interessen des Auftraggebers der Privatdetektei. Auf der Suche nach rechtssicheren, datenschutzkonformen Alternativen haben seriöse Privatdetektive gelernt, dass sie Auftragsziele nur erreichen, wenn sie immer wieder neu nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zulässiger Datenerhebungen suchen.

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Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte noch besser machen

Aus der Praxis: Bewährte Detektei Einsatzkonzepte

Wie macht man ein bewährtes Detektiv-Einsatzkonzept noch besser? DSD GmbH macht das so:

“Man schart ein erfahrenes, gut eingespieltes Team um sich und lädt regelmäßig zum Brainstorming in die Zentrale des Detektivbüros.”

Modular und breit aufgestelltes Dienstleistungsportfolio

Ob P.I.-Urgestein, gegründet in der Nachkriegszeit oder modernes Detektivbüro aus den Zweitausendern: Privatdetekteien und Wirtschaftsdetekteien haben sich den gegenwärtigen, gestiegenen Ansprüchen aus dem Privat- und gleichermaßen aus dem Wirtschaftssektor zu stellen. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH will mit einem modular und breit aufgestellten Dienstleistungsportfolio den Herausforderungen aller Auftragsmandate – auch unter komplexen Lagebedingungen – gerecht werden.

Vernetzung mit Erfüllungsgehilfen und Investigation Agencies

Private Ermittler – bei DSD GmbH in Festanstellung und auf freier Basis tätig – verstehen sich als Fachleute fürs verdeckte Beobachten und Datenerheben. Das Personal profitiert beim Einsatz im In- und Ausland von zuverlässigen, strategischen Partnerschaften. Einen hohen Stellenwert nimmt deshalb die weitere Vernetzung mit Erfüllungsgehilfen und Investigation Agencies im Bundesgebiet sowie in aller Welt ein.

Erheben beweislastigen Faktenmaterials

Recherchen werden bei DSD GmbH sinnigerweise durch verdeckte Beobachtungen ergänzt. Daraus resultierende Erkenntnisse fließen direkt in die aktuelle Ermittlungsarbeit ein. Äußerst dynamisch und mit Bereitschaft zur Flexibilität läuft die Recherchearbeit im Detektivbüro heutzutage ab. Perfekte Performance und der stetige Wille sich zu vernetzen, machen die moderne Erkundungsfirma fit für Herausforderungen beim Erheben beweislastigen Faktenmaterials.

Optimierte Verfahren im Detektivbüro

Beim operativen Auftragseinsatz sollen Sachbearbeiter selbstständig, eigenverantwortlich und flexibel auf kurzfristige Änderungen reagieren. Autonomes Operieren im weltweiten Ausland ist dafür ein beredtes Beispiel. Im Extremfall geht so etwas über mehrere Wochen und Monate. Außerdem sollen optimierte Verfahren im Detektivbüro weniger Kosten verursachen. Einsparungen können eins zu eins an den Auftraggeber in Form attraktiverer Vergütungsvereinbarungen weitergegeben werden.

Koordinierung nach Dringlichkeit

Denkbare effektive Lösungen sowie die Koordinierung nach Dringlichkeit, sind deshalb auch Bestandteil der Gespräche mit dem Auftraggeber der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH im Rahmen des Einsatzbriefings.

Detektiv Einsatz in Finnland
Auslandseinsatz – hier in Finnland – Wirtschaftsermittler in Aktion (Beispielfoto)

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Einsatzerfahrene Detektivinnen und Detektive bilden das Rückgrat

Grundsätzlich geht es im privatgewerblichen Ermittlungswesen immer um sauberes Beweiseerheben, datenschutzrechtskonformes Beobachten sowie professionelles Ermitteln im Besonderen. Einsatzerfahrene Detektivinnen und Detektive – mit im In- und Ausland erworbenem Know-how – bilden das Rückgrat der Crew. Im Übrigen bietet die Branche durchaus Karrieremöglichkeiten.

Erfolgsgarantie kann es beim detektivischen Erkunden nicht geben

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für manche ehemals angestellte Detektivin und manchen ehemals angestellten Detektiv ein nur logischer mutiger, aber lohnenswerter Schritt in der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Nur am Rande sei noch vermerkt, dass nicht immer alles ganz reibungslos im operativen Auftragseinsatz abläuft. Jeder Auftrag ist mit allen Unwägbarkeiten als Einzelfall zu betrachten. Eine generelle Erfolgsgarantie kann es beim detektivischen Erkunden deshalb nicht geben.

Durchkreuzen der gegnerischen Taktik

Kein einsatzerprobter Ermittler, der nicht auch bittere Erfahrungen beim verdeckten Observieren und Recherchieren im In- und Ausland sammeln musste. Was unterm Strich zählt, ist das Durchkreuzen der gegnerischen Taktik, der vollständige juristische Erfolg der Mandantschaft also.

International agierende Wirtschaftsspione

Größe schützt vor Problemen nicht. Selbst weltumspannende Konzerne mit massiven Sicherheitsstrukturen sind nicht vor feindlichen Angriffen jedweder Art gefeit. International agierende Wirtschaftsspione haben es auf technische Innovationen aus Deutschland und aus dem EU-Raum abgesehen. Unternehmen mit schützenswertem Herstellungs- und Produkt-Knowhow – das sind in Deutschland und Europa nicht wenige – investieren in die Abwehr, wollen sie ihren Spitzenplatz behaupten.

Unternehmensentscheider sind Geschäftsleute

Der Sicherheits- und Ermittlungs-Dienstleister soll leistungsfähig, aber auch besonders effizient sein. Unternehmensentscheider sind Geschäftsleute, die die administrativen Ausgaben mit Blick auf betriebswirtschaftliche Aspekte zweifellos mit im Auge behalten müssen.

Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte sind gefragter denn je

Etablierte deutsche Wirtschaftsdetekteien können über mangelnde Auftragsmandate nicht klagen. Bewährte Detektei-Einsatzkonzepte sind gefragter denn je. Neben der Abwehrarbeit, ermitteln renommierte Wirtschaftsdetektive zu Arbeitsrechtssachen in Firmen aller Branchen und Größen. Unternehmen und deren Personaler berichten DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH immer öfter von einer deutlich gesunkenen Hemmschwelle bspw. einfach einmal Krankzufeiern.

Die Gier danach, andere zu übervorteilen, scheint grenzenlos

Wie kann es sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Respekt mehr vor jenen zeigen, die für sie während der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit das Unternehmen am Laufen halten. Die Gier danach, andere zu übervorteilen, scheint grenzenlos. Uneinsichtige Egoisten werden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und in Abwägung berechtigter Interessen von der Firma für Nachforschungen überführt und vom Gericht arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

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