Sorgerecht und Privatdetektive werden – vornehmlich in juristischen Kreisen – nicht selten in einem Atemzug genannt. Münden familiäre Ereignisse – bspw. schwere Erwachsenenfehler, Trennung und Scheidung – in einen Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder, dann sollte im Ideal für alle involvierten Parteien eine erträgliche Lösung gefunden werden. Bei konkreten Hinweisen darauf, dass mindestens ein Part der elterlichen Verantwortung zum Nachteil der Kinder nicht nachkommt, sind Privatermittler als sachkundige Helfer im Rahmen der Kindeswohlüberprüfung eine bewährte Option.
Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit
Ermittlung mit Anlassbegründung – Familienstreitigkeiten mit Auslandsbezug, die in eine Sorgerechtsfrage münden – ist ein weiteres Spezialgebiet rechtschaffender Detektivarbeit. Der deutsche sowie der EU Special Investigator sollte u.a. mit dem Inhalt des Handbuchs zu europäischen Rechtsvorschriften betreffend die Rechte des Kindes (Handbook on European law relating to the rights of the child) vertraut sein. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass in Gerichtsakten im Sorgerechtsstreit Detektei-Erkenntnisse hoher Beweiswürdigung einfließen. Beweise also, die internationalen gerichtlichen Prinzipien gerecht werden.
Kinder und ihre Eltern betreffende Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug sind in der EU-Verordnung 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel-IIb-Verordnung) geregelt.
Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht
Leidtragende des Zerbrechens einer Ehe mit damit oft einhergehenden s.g. Rosenkrieg Irrungen und Wirrungen, sind häufig die Kinder. Stoßen Fragen zur elterlichen Sorge, Umgangsrecht und Besuchsrecht sowie rechtskräftige Entscheidungen wie gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht auf Unverständnis und Ablehnung, dann lässt sich womöglich eine Seite dazu hinreißen, den Kindesumgang der Rechtslage beispielsweise
- Residenzmodell
- Wechselmodell
- Personensorge
- Vermögenssorge
… widrig auszulegen und durchzusetzen. Fruchtet das Hinzuziehen als Beispiel von Mediatoren zur Konfliktlösung nicht – zeigen Vermittlungsversuche der Mediatorin/Mediator keine Wirkung – dann könnten Kurzschlussreaktionen eines sich benachteiligt gefühlten Elternteils in eine Gefahrenlage für die gemeinsamen minderjährigen Kinder eskalieren.
Juristisches Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche
Gibt es keine Alternative mehr zum Scheidungsantrag, dann ist die Scheidung beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist folglich immer mit von der Partie, wenn es um weiterführende Fragen zum Sorgerecht des aus der Ehe hervorgegangen Kindes bzw. der Kinder geht. Das ist von Vorteil für Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sorgerechtsansprüchen und Umgangsrechtsansprüchen. Wohl nicht wenige Familienrechtsanwaltskanzleien pflegen nämlich strategische Verbindungen zu privaten Ermittlungsdiensten, die ins juristische Ringen um sorge- und umgangsrechtliche Ansprüche im Bedarfsfall involviert werden können.
Detekteien mit Expertise Privatermittlung
Wird das Sorgerechtsverfahren (Kindschaftssachen) von einem Elternteil angestrebt, weil beispielsweise konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Kind oder den Kindern eine Zukunft in einem nicht kindeswohlgerechten Milieu bevorsteht und die gegnerische Sorgerechtspartei dem Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind nicht nachkommen werden, dann sind starke Beweis zu erbringen, die bei Familiengericht Würdigung finden. Detekteien mit Expertise Privatermittlung sind darauf spezialisiert, anlassbezogen das Fürsorge- und Schutzverhältnis diskret – bspw. durch eine Observierung – zu überprüfen. Kindeswohlgefährdung und damit verbundene Täuschungshandlungen werden mit hoher Stichhaltigkeit aufgezeigt.
Auszug aus der o. g. Verordnung der Europäischen Union 2019/1111
Mit dieser Verordnung werden einheitliche Zuständigkeitsregeln für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe sowie für grenzüberschreitende Streitigkeiten über die elterliche Verantwortung festgelegt.
Gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern
Ist der Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung als gerichtlicher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern vollzogen und rechtskräftig, münden Verzweiflungstaten vermeintlich Benachteiligter immer wieder in schwere Verstöße gegen geltendes Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht – bis hin zur Entführung des Kindes oder der Kinder.
Aufgabe angeheuerter Privatdetektive
Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB. Hierbei oftmals entfaltete kriminelle Energien, überraschen nicht selten selbst gestandene Privatermittlerinnen und -Ermittler mit Spezialisierung Kindesrückführung. Sorgerechtsurteile und Sorgerechtsverfügungen (bspw. aus freien Stücken gewählter Aufenthaltsort) werden von Täterinnen und Tätern vorsätzlich konträr interpretiert und Ortswechsel ins nahe und auch ferne Ausland konspirativ eingefädelt. Aufgabe angeheuerter Privatdetektive ist es, Pläne für eine Entführung des Kindes möglichst im Vorfeld aufzuklären und zu durchkreuzen.
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