Security: Sicherheitsdienste sind beim Gros der Detekteien das Kerngeschäft

Security: Etwa eintausendzweihundert Detekteien sind beim Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland steuerlich erfasst. Das Gros dieser Dienstleistungsunternehmen ist den deutschen Sicherheitsdiensten mit gewerberechtlicher Zulassung nach Bewachungsverordnung (BewachV) gemäß § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und besonderer Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes zuzurechnen. Wachpersonen der Security-Firmen wirken in einem breiten Spektrum von Tätigkeiten, die das Bewachungsgewerbe umfassen.

Private Security ist auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen spezialisiert.
Das Gros der gewerblich zugelassenen und angemeldeten Detekteien in Deutschland arbeitet im Bereich Security. Wer im Bewachungsgewerbe tätig ist, bedarf hierzu gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) einer besonderen Erlaubnis des Ordnungsamtes. Ermittler-Detekteien benötigen keine s.g. §34a-Zulassung, zählen aber zu den melde- bzw. gewerbepflichtigen Tätigkeiten. (Beispielfoto)

Private Ermittlungsdienste

Private Ermittlungsdienste tragen in Deutschland meist ebenfalls die Firmenbezeichnung Detektei. Darüber hinaus sind Unternehmensbeschreibungen wie: Privatdetektiv, Privatdetektei, Privatermittler, Detektivbüro, Wirtschaftsdetektei oder Privatkriminalist üblich. Eine erlaubnispflichtige Bezeichnung gibt es im deutschen Gewerberechtsraum hierfür nicht. Aber, es handelt sich um eine melde- bzw. gewerbepflichtige Tätigkeit. Neben der Gewerbeanmeldung als Detektiv, ist in der Regel eine besondere Erlaubnis/Überprüfung erforderlich, die die notwendige Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers beinhaltet.

Private Informationsdienste unterstützen Security Firmen

Reine Detektivarbeit – d.h. Beobachtung, Ermittlung und Materialbeschaffung – bringt involvierte Privatermittlerinnen und Privatermittler immer wieder auch in Gefahrensituationen. Außerdem erlangen sie Kenntnisse geheimer Informationen und Nachrichten, die strenge Verschwiegenheit und Geheimhaltungsdisziplin erfordern. Unterstützen private Informationsdienste Security Firmen in Form einer Zuarbeit – bspw. Personal-Check und personelle Sicherheitsüberprüfung – bekommen sie Einblicke in Objektschutz- und Gebäudesicherungsmaßnahmen, für die unter Umständen eine besondere Erlaubnis neben der Gewerbeanmeldung zu erwirken ist.

Steffen Randel (Geschäftsführer der DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH):

„Wir haben jeweils sehr intensiv mit unseren Kunden und deren – sich positiv oder negativ verändernden – Unternehmenssituationen zu tun, müssen also hochflexibel aufgestellt sein, um jeder Herausforderung bei der Unterstützung des betrieblichen Security-Bereichs schnell und zielorientiert mit detektivischen Maßnahmen begegnen zu können.“

Shipping-Security ist einer der Arbeitsbereiche der Security-Branche.
Maritime security ist eines der Teilgebiete im breiten Spektrum deutscher Sicherheitsunternehmen. Ship and port facility security wird von Security-Spezialkräften übernommen, die auf Schiffspersonalsicherheit, Seefracht-Sicherheit und Seefrachtsicherung (auch bewaffnet) spezialisiert sind. (Beispielfoto)

Tätigkeitsgrenzen zwischen Privatdetektivwesen und Security

Tätigkeitsgrenzen zwischen Privatdetektivwesen und Security (gemäß Verordnung über das Bewachungsgewerbe § 34a Abs. 2 GewO) sind nicht selten fließend. Gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen schützen, das fällt mitunter auch ins Ressort einer Privatdetektei, die nicht in der Security wirkt. Abgrenzungen zu erlaubnisfreien Tätigkeiten, wie dem forensischen Nachforschen aus begründetem Anlass und erlaubnisbelegten Aktivitäten, bspw. bewaffneter Selbstschutz und Personenschutz (escort), sind oftmals nicht einfach. Gehen zum Beispiel Zielpersonen einer Privatdetektei auf strafrechtlich relevante Weise vor (Diebstahl, Drogenschmuggel, Stalking), setzt dies aktives Handeln in Form einer angemessenen Eigenschutzausstattung voraus.

Security-Leute betreiben Gefahrenprävention im Background

Der strategische Schulterschluss zwischen Securities und Detektivbüros mit Spezialisierung Ermittlung macht Sinn. Specializations, die sich in vielen Fallbearbeitungskonstellationen perfekt ergänzen. Sind im Verlauf einer privatdetektivischen oder wirtschaftsdetektivischen geheimen Ermittlungsmaßnahme s.g. gewaltgeneigte Aufgaben zu erwarten, ist es taktisch vorteilig und wird auch den Ansprüchen ans rechtssichere Arbeiten gerecht, wenn im Background Security-Leute Gefahrenprävention betreiben und unter Umständen Gewalt anwenden, um gegenwärtigen Angriffen auf Leib und Leben fachmännisch zu begegnen.

Durchsetzung des Schutz- und Sicherungsauftrags

Jeder weiß, in der Bundesrepublik Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Nur der Staat darf Gewalt anwenden. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch private Security-Dienste (so genannte „Schwarze Sheriffs“) bei der Durchsetzung ihres Schutz- und Sicherungsauftrags klare Kante zeigen dürfen. Um Sachen oder Personen zu schützen, setzt sich Security-Personal Tag für Tag und Nacht für Nacht Gefahrenpotential aus. Spitzt sich eine Situation – als Beispiel sei der „klassische“ bewaffnete Raubüberfall auf einen Geld- bzw. Werttransporter genannt – in eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Notwehrlage zu, ist die Anwendung der Schusswaffe gerechtfertigt.

Vorkommnisse Zuständigkeitsbereich der Betriebssecurity

Werkssecurity und Industrie-Security zählen zu ihrem Beraterkreis u.a. häufig auch eine Ermittler-Detektei. Geht es um die Erfüllung des Auftrags SICHERHEIT, stützen sich Security Sicherheitsfirmen in nicht unerheblichem Maß auf Erkenntnisse des Partners Detektivbüro für verdeckte Nachforschungen. Haben sich im Zuständigkeitsbereich der Betriebssecurity Vorkommnisse ereignet, sind schnell zielführende Aufklärungs- und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das muss in enger Abstimmung mit den strategischen Partnern und mit Augenmaß geschehen. Ein breites Fähigkeiten-Portfolio und hohe Flexibilität sind Stärken der Privaten sowie der privatgewerblich tätigen Kriminalisten.

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