Wahrheitserforschung: Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge

Den Großteil privatdetektivischer Arbeit nimmt die Wahrheitserforschung ein. Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge. Stimmen Aussagen und Urteile mit einem konkreten Sachverhalt, Tatsache oder Wirklichkeit überein? Die Wahrheit (truth) zu erfahren, ist seit jeher von vitalem menschlichem Interesse. Mit der Bitte um Klärung der Wahrheitsfrage treten gleichermaßen Firmenlenker sowie Privatleute an Detektivbüros heran. Private Detekteien übernehmen bei anlassbegründeten Wahrheitserforschungen eine herausragende Rolle.

Wahrheitserforschung im Detektivbüro
Ermittlung der Wahrheit: Detektiv SYSTEM Detektei ® Ermittler in der anlassbezogenen Wahrheitserforschung. Private Detekteien ermitteln in Zivilrechts- und in Strafrechtssachen. (Beispielfoto)

Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt)

Im Großen und Ganzen ist Wahrheitserforschung so alt, wie die Zivilisation selbst. Die Frage nach der Wahrheit beansprucht im Leben eines Menschen tagtäglich einen zentralen Stellenwert. Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt) – ausgeführt von Privatermittlern, Geheimagenten, Spionen und Schlapphutschnüfflern – liefern seit Jahrtausenden verlässliche und weniger verlässliche Angaben zu wahrhaftiger Aussage oder Lüge. Aber, gibt es die absolute Wahrheit überhaupt? Im gegenwärtigen Informationszeitalter wird das Wahrheitsverständnis permanent auf eine harte Probe gestellt. Und mit AI (artificial intelligence) wird es zukünftig noch einmal mehr wesentlich komplexer.

High Potentials privater Ermittler

Menschengemachte Wahrheitserforschung – handmade aus dem vertrauenswürdigen Detektivbüro bspw. – steht nach wie vor für Verlässlichkeit. Noch zweifeln viele an dem, was KI (Künstliche Intelligenz) ausspuckt. Noch. High Potentials privater Ermittler – beispielsweise das Erfassen einer Sachlage im operativen Ermittlungs- und Observationseinsatz – sowie dem darauffolgenden privatdetektiv-kriminalistischen Bewerten und Reagieren – das liefert die künstliche Konkurrenz bislang nicht. Womöglich wird AI/KI in naher Zukunft ein nützliches Werkzeug in der Wahrheitserforschung. Den Mensch-Detektiv ersetzen wird sie wohl – auch aus beweisverwertungsrechtlichen Gründen nicht.

Observationseinsatz im Rahmen einer Wahrheitserforschung
Privatermittler ziehen bei Wahrheitserforschungsmaßnahmen alle Register im Rahmen geltenden Rechts. Ermittlungs- und Beobachtungseinsätze erfolgen anlassbezogen zu Land, auf und unter Wasser sowie in der Luft. (Beispielfoto)

Neujustierungen beim Wahrheitserforschen

Wahrheitserforschung hat seit tausenden von Jahren Tradition. Doch auch Heraklit von Ephesus (535-475 v. Chr.) stellte bereits fest: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ In der privatdetektivischen Wahrheitserforschung müssen – einhergehend mit gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen – dann auch gegebenenfalls neue Wege beschritten werden. Immer wieder neue bürokratische Rahmenbedingungen bis hin zum staatlichen Eingriff in die Datenerhebung, verlangen nach Neujustierungen beim Wahrheitserforschen. Außerdem befindet sich die Wirtschaft aktuell in einem großen Transformations- und Investitionsprozess. Wirtschaftsdetektive reagieren darauf mit angepassten und auch neu entwickelten Ermittlungsmethoden.

Lügenkonstrukt des Meineidtäters

„Es wird nirgendwo so gelogen wie vor Gericht.“ Eine Aussage, die jede Juristin und jeder Jurist wohl sofort unterschreiben würde. Selbst das Ablegen der Eidesformel (§ 64 Strafprozeßordnung/StPO) – Eid mit religiöser Beteuerung: “Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben” – “Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe” – hält nicht wenige Zeuginnen und Zeugen davon ab, die Unwahrheit zu sagen. Liefert die anlassbezogene Wahrheitserforschung einer privaten Detektei unumstößliche Beweise, bricht das Lügenkonstrukt des Meineidtäters dann aber meist zusammen wie ein Kartenhaus.

Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH Frankfurt am Main): „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen sehr intensiv und regelmäßig mit Juristen aus. Der Kontakt ist hier traditionell sehr gut.“

Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros

Zum Thema Recht auf Wahrheit beispielsweise in Form der Durchsetzung eines neuen Menschenrechts, laufen seit Jahren Wahrheitsdiskurse. Diese Diskurse werden sehr interessiert von Privatermittlern und Detekteiverbänden verfolgt. Denn es betrifft auch die Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros. International ausgerichtete Nachforschungsunternehmen sind nach Abstecken sinnvoller und erreichbarer Ziele sowie einer Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht selten in das Beschaffen detaillierter Daten berechtigten Interesses involviert. Auftraggeber sind bspw. Einzelindividuen im Finden der strafprozessualen Wahrheit bis hin zu Global Organizations Weltprobleme betreffend.

Gem § 3 Abs 1 StPO haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind. § 232 Abs 2 StPO verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung, die Ermittlung der Wahrheit zu fördern.

Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste

Die Ermittlung der Wahrheit fördern. § 232 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung dazu. Das schließt nehmen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsaktivitäten, Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste wie Detekteien und Privatermittlungsfirmen nicht aus. Privatdetektive sind bei der Ermittlung der Wahrheit in Zivilrechtssachen sowie in Strafrechtssachen häufiger involviert, als gedacht. Das ist nicht nur in Ländern mit langer Private-Investigator-Tradition (bspw. USA) so. Auch in Deutschland sind Privatermittler lange schon unverzichtbarer Teil strategischer Netzwerke renommierter Rechtsanwaltskanzleien.

Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!

Ihre gebührenfreie Servicehotline (Anrufer aus Deutschland): 0800 6255360 • Kontaktformular

Anrufer aus dem Ausland: +4969 625536

E-Mail: post@detektei-system.de

Beweisverwertung: Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei

Private Detekteien mit Betriebserlaubnis werden im Rahmen der juristischen Wahrheitsfindung mit dem Erforschen von Sachverhalten beauftragt. Mandate für eine Gewinnung und Verwertung von Beweisen kommen sowohl aus der Wirtschaft als auch von Privatbürgern und deren Rechtsbeistand. Die Privatermittlerbranche hat eine lange und bewegte Geschichte. Etablierte Detektivbüros verfügen über fortgeschrittene Professionalität sowie ein breites Spektrum an Erfahrungen.

Beweiserhebung ausgeführt von einem Privatdetektiv
Rechtssichere Beweiserhebung ist Voraussetzung für eine Beweisverwertung in Zivilrechts- und Strafrechtssachen (Beispielfoto Privatdetektiv observiert)

Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung

Jeder Detektei-Einzelfall ist einer Abwägung zu unterziehen. Schließlich geht es um rechtssichere Beweismethoden. Das Ausbaldowern der Kernbereiche privater Lebensgestaltung beispielsweise ist tabu. Die rechtswidrige Beweisgewinnung hätte ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Außerdem wird ein Detektiv-Ermittlungsbüro, das mit rechtswidrigen Methoden versucht an Erkenntnisse zu kommen, i.d.R. mit Beweiserhebungsverbot oder sogar mit Betriebsverbot belegt.

Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung

DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH bspw. legt immer schon besonderes Augenmerk auf Ermittlungsarbeit in sicherer Rechtslage. Individualinteressen der Zielperson/-en sind gemäß Abwägungslehre in jeder Phase der Erkenntnisgewinnung mittels Ermittlung und/oder Observation stets zu wahren. Erfassung der Fakten und Beweisergebnisse erfolgen nach den strengen europäischen Regeln des Datenschutzes (EU-Datenschutzgrundverordnung/EU-DSGVO). Grundlage dafür, dass Berichte der Detektei bei der Heranziehung bestimmter Beweismittel gewürdigt werden.

Objektobservation ausgeführt vom Detektivbüro
Überwachung eines Zielobjekts zum Zweck der Wahrheitsfindung (Beispielfoto Detektiv SYSTEM Detektei ®)

Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung

Wenn im Rahmen der Beweiswürdigung bei einer gerichtlichen Verhandlung Detekteierkenntnisse vorgelegt werden können, die die richterliche Überzeugung dahingehend bestärken, dass die tatsächliche Behauptung des Auftraggebers der Detektei wahr ist, dann haben Privatermittler einen professionellen Job gemacht. Um der stetig steigenden Nachfrage nach Erforschungsdienstleistungen zu entsprechen, sind private Detektive unermüdlich im Inland und Ausland im Einsatz.

Zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen

Detekteien sind i.d.R. auf die Dienstleistungssparten Security (Sicherheitsdienst) sowie auf Privatermittlungen und Wirtschaftsermittlungen – wobei der Schwerpunkt auf Beweise-Erhebungen zu Zivilrechtssachverhalten und Strafrechtssachverhalten liegt – spezialisiert. Professionelle Ermittlungsdetekteien folgen beim Erkenntnissegewinnen transparenten Regeln. Das ist für zivilverfahrensrechtliche sowie strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungen von extremer Wichtigkeit.

Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich erledigen

Gute Beweiserhebungsarbeit basiert im Detektivbüro für Ermittlungen auf gewachsene Professionalität. Interoperabilität zwischen den beteiligten Beweiserhebungsexperten, zeitlich flexibel aufgestellt, zeitgenaues Arbeiten und aktuelle Rechtskenntnisse – was die Gewinnung und Verwertung von Beweisen über eine Detektei betrifft – das alles soll gewährleisten, übertragene Sachverhaltserforschungsaufgaben erfolgreich zu erledigen.

Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei

Noch vor Erteilung des Beweiserhebungsauftrags an die Detektei erfolgt – meist im Verlauf der persönlichen Auftragsbesprechung im Detektivbüro – die Bedarfsprüfung dahingehend, in welchem Umfang eine Gewinnung von Daten über natürliche Personen und beispielsweise Unternehmensgesellschaften nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zulässig sind. Die Einschätzung sollte vom Rechtsbeistand des Auftraggebers oder vom Hausjuristen der Privatdetektei gegengeprüft werden.

Zulässige detektivische Ermittlungsmethoden

Akteneinsicht in bereits laufende Verfahren lassen Schlüsse auf die Lage als Ganzes zu. Eine Bedarfsanalyse soll außerdem Klarheit bringen, inwieweit ein konkreter Verdacht beispielsweise auf Wirtschaftsdelikte vorliegt und in welchem Rahmen zulässige detektivische Ermittlungsmethoden in Abwägung einzelfallberechtigter Interessen einzuleiten sind. Mit dieser genauen Betrachtung sind Auftraggeber und Detektei rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Wahrheit erforschen? Ja! Aber nicht um jeden Preis.

Im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt

Eine rechtswidrige Beweiserhebung würde dem Zunftkodex des deutschen Detekteiengewerbes widersprechen. Außerdem wäre hiermit im Gros der Fälle eine Beweisverwertung verspielt. Als privater Anbieter von Dienstleistungen will man im Wirtschafts- und Privatdetektivbüro auf besondere Bedürfnisse des Kunden eingehen. Die Wahrheit erforschen um jeden Preis, ist im seriösen Detekteibüro aber keine Option. Hier trennt sich Spreu vom Weizen . . .

Detektiv SYSTEM Detektei ® Wir arbeiten mit System!

Ihre gebührenfreie Servicehotline (Anrufer aus Deutschland): 0800 6255360 • Kontaktformular

Anrufer aus dem Ausland: +4969 625536

E-Mail: post@detektei-system.de