Den Großteil privatdetektivischer Arbeit nimmt die Wahrheitserforschung ein. Privatdetektive beweisen – wahrhaftige Aussage oder Lüge. Stimmen Aussagen und Urteile mit einem konkreten Sachverhalt, Tatsache oder Wirklichkeit überein? Die Wahrheit (truth) zu erfahren, ist seit jeher von vitalem menschlichem Interesse. Mit der Bitte um Klärung der Wahrheitsfrage treten gleichermaßen Firmenlenker sowie Privatleute an Detektivbüros heran. Private Detekteien übernehmen bei anlassbegründeten Wahrheitserforschungen eine herausragende Rolle.
Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt)
Im Großen und Ganzen ist Wahrheitserforschung so alt, wie die Zivilisation selbst. Die Frage nach der Wahrheit beansprucht im Leben eines Menschen tagtäglich einen zentralen Stellenwert. Wahrheitserforschungsdienstleistungen (zweitältestes Gewerbe der Welt) – ausgeführt von Privatermittlern, Geheimagenten, Spionen und Schlapphutschnüfflern – liefern seit Jahrtausenden verlässliche und weniger verlässliche Angaben zu wahrhaftiger Aussage oder Lüge. Aber, gibt es die absolute Wahrheit überhaupt? Im gegenwärtigen Informationszeitalter wird das Wahrheitsverständnis permanent auf eine harte Probe gestellt. Und mit AI (artificial intelligence) wird es zukünftig noch einmal mehr wesentlich komplexer.
High Potentials privater Ermittler
Menschengemachte Wahrheitserforschung – handmade aus dem vertrauenswürdigen Detektivbüro bspw. – steht nach wie vor für Verlässlichkeit. Noch zweifeln viele an dem, was KI (Künstliche Intelligenz) ausspuckt. Noch. High Potentials privater Ermittler – beispielsweise das Erfassen einer Sachlage im operativen Ermittlungs- und Observationseinsatz – sowie dem darauffolgenden privatdetektiv-kriminalistischen Bewerten und Reagieren – das liefert die künstliche Konkurrenz bislang nicht. Womöglich wird AI/KI in naher Zukunft ein nützliches Werkzeug in der Wahrheitserforschung. Den Mensch-Detektiv ersetzen wird sie wohl – auch aus beweisverwertungsrechtlichen Gründen nicht.
Neujustierungen beim Wahrheitserforschen
Wahrheitserforschung hat seit tausenden von Jahren Tradition. Doch auch Heraklit von Ephesus (535-475 v. Chr.) stellte bereits fest: „Nichts ist so beständig wie der Wandel.“ In der privatdetektivischen Wahrheitserforschung müssen – einhergehend mit gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen – dann auch gegebenenfalls neue Wege beschritten werden. Immer wieder neue bürokratische Rahmenbedingungen bis hin zum staatlichen Eingriff in die Datenerhebung, verlangen nach Neujustierungen beim Wahrheitserforschen. Außerdem befindet sich die Wirtschaft aktuell in einem großen Transformations- und Investitionsprozess. Wirtschaftsdetektive reagieren darauf mit angepassten und auch neu entwickelten Ermittlungsmethoden.
Lügenkonstrukt des Meineidtäters
„Es wird nirgendwo so gelogen wie vor Gericht.“ Eine Aussage, die jede Juristin und jeder Jurist wohl sofort unterschreiben würde. Selbst das Ablegen der Eidesformel (§ 64 Strafprozeßordnung/StPO) – Eid mit religiöser Beteuerung: “Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben” – “Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe” – hält nicht wenige Zeuginnen und Zeugen davon ab, die Unwahrheit zu sagen. Liefert die anlassbezogene Wahrheitserforschung einer privaten Detektei unumstößliche Beweise, bricht das Lügenkonstrukt des Meineidtäters dann aber meist zusammen wie ein Kartenhaus.
Steffen Randel (Geschäftsführer DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH Frankfurt am Main): „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen sehr intensiv und regelmäßig mit Juristen aus. Der Kontakt ist hier traditionell sehr gut.“
Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros
Zum Thema Recht auf Wahrheit beispielsweise in Form der Durchsetzung eines neuen Menschenrechts, laufen seit Jahren Wahrheitsdiskurse. Diese Diskurse werden sehr interessiert von Privatermittlern und Detekteiverbänden verfolgt. Denn es betrifft auch die Ermittlungs- und Wahrheitserforschungsarbeit in Detektivbüros. International ausgerichtete Nachforschungsunternehmen sind nach Abstecken sinnvoller und erreichbarer Ziele sowie einer Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht selten in das Beschaffen detaillierter Daten berechtigten Interesses involviert. Auftraggeber sind bspw. Einzelindividuen im Finden der strafprozessualen Wahrheit bis hin zu Global Organizations Weltprobleme betreffend.
Gem § 3 Abs 1 StPO haben Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Wahrheit zu erforschen und alle Tatsachen aufzuklären, die für die Beurteilung der Tat und des Beschuldigten von Bedeutung sind. § 232 Abs 2 StPO verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung, die Ermittlung der Wahrheit zu fördern.
Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste
Die Ermittlung der Wahrheit fördern. § 232 Abs 2 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet den Vorsitzenden in der Hauptverhandlung dazu. Das schließt nehmen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsaktivitäten, Wahrheitserforschungsmaßnahmen privater Dienste wie Detekteien und Privatermittlungsfirmen nicht aus. Privatdetektive sind bei der Ermittlung der Wahrheit in Zivilrechtssachen sowie in Strafrechtssachen häufiger involviert, als gedacht. Das ist nicht nur in Ländern mit langer Private-Investigator-Tradition (bspw. USA) so. Auch in Deutschland sind Privatermittler lange schon unverzichtbarer Teil strategischer Netzwerke renommierter Rechtsanwaltskanzleien.
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