Detektiv SYSTEM Detektei ® Wirtschaftsdelikte (white collar crime) aufklären

Ermittlungsergebnisse renommierter deutscher Wirtschaftsdetektive finden seit Jahrzehnten Beachtung in der Beweiswürdigung. Spezialisierte private Informationsdienste gehen meist im Vorfeld der Aktivitäten von Ermittlungsbehörden konkreten Hinweisen auf Wirtschaftsdelikte (white collar crime) in betroffenen Unternehmen nach.

Detektei klärt Wirtschaftsdelikte auf
Privater Wirtschaftskriminalist ermittelt zur Aufklärung eines Wirtschaftsdelikts. (Beispielfoto)

Untersuchungen einer privaten Wirtschaftsdetektei

Untersuchungen einer privaten Wirtschaftsdetektei folgen dem bewährten Schema aus hochdiskreter kriminalistischer Vorgehensweise und geheimer Entfaltung der Ermittlungsaktivitäten. Nicht selten macht erst verdecktes Wirken unter Legende – beispielsweise in Form einer Einschleusung oder Personalüberwachung möglich,    verlässliche Informationen zu liefern und einen konkreten Verdacht zu erhärten oder zu entkräften.

Wirtschaftskriminelle Handlungen

Betroffen von wirtschaftskriminellen Handlungen in Form von Wirtschaftsspionage, Konkurrenzausspähung, Sabotage, Korruption und Bestechlichkeit sowie beispielsweise vorsätzlicher schwerer schädigender Pflichtverletzungen sind Firmen und Unternehmen sämtlicher Branchen und Größen – vom Kleinbetrieb, über mittelständische Produktionsstätten, bis hin zum international agierenden Großkonzern.

Nachweis von Wirtschaftsdelikten

Wirtschaftsdetekteien mit breiter Handlungsfähigkeit, strategischer Vernetzung im In und Ausland sowie mit viel Erfahrung in der Aufklärung von Wirtschaftsverbrechen – bspw. schwere Untreue durch Mitarbeiter*innen, Geschäftsführer*innen und Vorstände – sind eine kleine hochspezialisierte Gilde. Gefragte Ermittlungsexperten, die sich über höchste Vertraulichkeit definieren, was sie u.a. für Aufgaben im Bereich Nachweis von Wirtschaftsdelikten prädestiniert.

Detektei-Observation eines gewerblichen Zielobjekts. Verdacht Wirtschaftsdelikte
Die geheime Beobachtung ist ein bewährtes taktisches Verfahren im Detektivbüro bei der Untersuchung von Wirtschaftsdelikten im Industriesektor. (Beispielfoto)

Kein Unternehmen ist gegen Wirtschaftsstraftaten gefeit

Kein Unternehmen ist gegen Wirtschaftsstraftaten in der eigenen Belegschaft (Innenverhältnis) und gegen Wirtschaftskriminalität von außen gefeit. Angreifer, die keine Skrupel haben, ihre Ziele mit einem hohen Maß an wirtschaftskrimineller Energie zu erreichen, stellen eine konstante Gefahr dar. Es ist immer wieder ein Phänomen wie niedere Motive – bspw. Gier, Narzissmus, Hass auf Mitbewerber oder den Arbeitgeber – Strafnormen und die daraus resultierende Straferwartung verdrängen lassen.

Wegen Nichterweislichkeit feststeckende Fälle drehen

Anwaltsgesellschaften mit Fachanwälten für Wirtschaftsstrafrecht nutzen immer schon in breitem Umfang die Dienste privater Wirtschaftsdetektiv*innen. Sie wissen für ihre Mandanten die Vorteile eines privaten Informationsdienstes auszuspielen. Vielfach ist es privaten Ermittler*innen gelungen, wegen Nichterweislichkeit feststeckende Fälle im Unternehmensstrafrecht, mit eingeleiteten konkreten Maßnahmen zu drehen und eindeutige Beweise für eine Tatsache herzuarbeiten.

Abwägung der Beweiserhebungsmöglichkeiten

Mit Beteiligung eines Detektivbüros können beispielsweise eigene Beweismittel nach Abwägung der Beweiserhebungsmöglichkeiten rechtliche Würdigung (Beweiswürdigung) im Rahmen einer s.g. Inquisitionsmaßnahme finden. Beispiele solcher Szenarien sind:

  • Nötigung, Erpressung, Betrug
  • Insolvenzdelikte
  • Kapitalanlagenbetrug, Anlage- und Finanzierungskriminalität
  • Wettbewerbsdelikte
  • Wirtschaftskriminalität im Arbeitsverhältnis
  • Diebstahl von Sachen und geistigem Eigentum
  • veruntreuende Unterschlagung
  • vorsätzlicher Verstoß gegen betriebliche Compliance-Richtlinien
  • Urheberrechtsstraftaten und Markenrechtsdelikte
  • Eigentums- und Informationstechnologierechtsdelikte
  • Schmuggeldelikte

Zum Tragen kommen diese operativ-taktischen Wirtschaftsdetektei-Maßnahmen außerdem zum Beispiel bei Verletzungshandlungen:

  • Patentrechts- und Gebrauchsmusterrechtsdelikte
  • Designrechts- und Geschmackmusterrechtsdelikte
  • Halbleiterschutzrechts- und Topographienschutzrechtsdelikte
  • Lauterkeitsrechtsdelikte
  • Kartellrechtsdelikte
  • Korruptionsdelikte
  • Submissionsbetrug

Industrielle Wirtschaftsbereiche verzeichnen regelmäßig schwere Wirtschaftsdelikte

Nicht nur industrielle Wirtschaftsbereiche verzeichnen regelmäßig schwere Wirtschaftsdelikte. Hierzulande und in Auslandsniederlassungen ächzen in nicht unerheblichem Maß auch Kommunen, Bildungsträger, Versicherungswirtschaft und Gesundheitseinrichtungen unter Delikten strafrechtlicher Relevanz.

Auf Untersuchung von Wirtschaftsdelikten spezialisierte Detektei

Bewusste Zusammenarbeit mit einer auf Untersuchung von Wirtschaftsdelikten spezialisierten Detektei, die über den Beratereinsatz hinausgeht, schafft beste Voraussetzungen, eine bedrohliche Lage bereits im Vorfeld aufzuklären und abzuwehren. DSD Detektiv SYSTEM Detektei ® GmbH beispielsweise hält zu diesem Zweck für seine Bestandskunden Kommunikationskanäle für dringende Fragen 24-7-365 (at any time, all year round) in Bereitschaft.

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