Überwachungsmaßnahme: Detekteien und Personenüberwachungsmaßnahmen
Die Annahme, Personenüberwachungsmaßnahmen – ausgeführt von privaten Observationsdiensten (Detekteien) – seien generell unzulässig, ist rechtsirrig. Datenerhebungen in Form einer geheimen Überwachungsmaßnahme sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Voraussetzung ist das glaubhafte Vorbringen und Prüfen eines berechtigten Interesses. Ans Verhältnismäßigkeitsgebot gebunden Auftraggeber und Auftrag übernehmende Partei (Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektei) sind im Rahmen einer Überwachungsmaßnahme ans Verhältnismäßigkeitsgebot gebunden. … Überwachungsmaßnahme: Detekteien und Personenüberwachungsmaßnahmen weiterlesen
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